Meine Damen und Herren! Da hört sich ja der Spaß, denke ich, wirklich auf! Noch einmal: Ein Gutachter bekommt einen Auftrag, um irgendjemanden zu begutachten, der dann in einem Ausschreibeverfahren bestellt werden soll, das noch dazu nicht lupenrein war – und das ist noch eine vorsichtige Formulierung, denn der Rechnungshof hat diesen Ausschreibevorgang in Grund und Boden geschrieben. Und um diese Kritik zu widerlegen, wird ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben – wieder auf Kosten der Steuerzahler!
Das gehört abgestellt! Ich darf den Herrn Präsidenten des Rechnungshofes – sinngemäß zumindest – zitieren, der zumindest zu dem Zeitpunkt, als der Herr Finanzminister neben mir mit diesem so genannten Gutachten gewachelt hat, nicht einmal Kenntnis davon hatte und der auf diese Vorgangsweise hin gemeint hat, dass das ja nur dazu führen kann, dass man, wenn diese Vorgangsweise goutiert werden würde, sinnvollerweise den Rechnungshof abschafft, denn – und jetzt wörtlich – das käme immerhin billiger. – Also das muss dem Plenum gesagt werden, das kann nicht ungesagt bleiben, und wir werden uns das im Ausschuss – und ich habe da eigentlich Unterstützung von allen Fraktionen verspürt, muss ich sagen – nicht gefallen lassen!
Herr Staatssekretär, der Sie ja auch hohe Verdienste im Rechnungshof hatten und jetzt eben im Finanzministerium sind, bitte nehmen Sie diese Botschaft mit, beherzigen Sie das dort, denn sonst werden wir hier herinnen noch viele Wickel haben!
Zur Sache selbst: Die Werbemaßnahmen der Regierung gehören, so wie sie auch hier ins Auge springen, in den Bereich der klassischen Kontrolltätigkeit. Ich will mich jetzt gar nicht lange mit der Frage aufhalten, wer da die Guten und wer die Bösen sind, aber eine Sache stellt der Rechnungshof ganz klar heraus: Um diese schwierige Frage besser „handlen“ zu können, wäre es sinnvoll, Richtlinien zu erlassen.
Der Rechnungshof schlägt ja sogar ein kleines Sieben-Punkte-Programm vor – wenn ich es nur in meinen Unterlagen finden würde!; so muss ich es jetzt auswendig rezitieren –, nämlich unter anderem den Punkt 5, wo es zum Beispiel darum geht, dass der Sachinhalt der Information vor den werbenden tritt. Das ist ohnedies an sich schon eine schwierige Frage, aber immerhin ein Ansatz. Das heißt, der Rechnungshof erkennt, dass sehr oft der Sachinhalt überhaupt nicht Gegenstand dieser Bewerbung ist. Da stellt sich schon die Frage, ob die einzige Grundlage, die es für diese Dinge überhaupt gibt, nämlich das Bundesministeriengesetz, das ja dem Bundeskanzleramt unter anderem auch die Öffentlichkeitsarbeit, wenn man so will, der Bundesregierung im Wesentlichen anheim stellt, meinen kann, dass man in Wahrheit Parteiwerbung macht.
Wenn Sie nicht willens sind, das abzugrenzen, so wie das Bundeskanzleramt – da können Sie jetzt nichts dafür, Herr Staatssekretär – in seiner Antwort dem Rechnungshof ausrichten lässt, die Befolgung oder auch nur die Herausgabe solcher Richtlinien würde die – ich zitiere wörtlich – notwendige Flexibilität gefährden, dann kann ich nur sagen: Gratuliere! Eine schöne Flexibilität, wo am Schluss der Übung stehen soll, dass man zwischen Parteiwerbung und Regierungswerbung – jedenfalls aber auf Kosten der Steuerzahler – nicht mehr unterscheiden können soll!
So geht es sicher nicht! Wie kommt der Steuerzahler, die Steuerzahlerin dazu, quadratmeterweise – wenn man alle über das Jahr zusammenzählt – Bilder von Köpfen der Bundesregierung in Inseraten zu bezahlen? Wozu? Da bin ich ja gestraft in Kärnten und in der Steiermark, weil vorher moniert worden ist, dass dort 26 Prozent oder wie viel des Anteils des Werbebudgets eingesetzt werden, obwohl nur 22 Prozent der Bevölkerung darauf entfallen! Wie kommt mein Wahlkreis dazu, dass er sich auf Steuerzahlerkosten, auf seine Kosten dauernd besonders hervorgekehrte Lichtbilder von Regierungsmitgliedern anschauen muss? (Beifall bei den Grünen.)