Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 164

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Der Rechnungshof hat also geprüft, er hat analysiert und hat Verbesserungsvorschläge gemacht. Es gibt vier konkrete Vorschläge, welche von uns durchaus begrüßt werden, welche ernst genommen werden, welche dazu beitragen, die Effizienz zu verbessern. (Abg. Mag. Gaßner: Das ist seine Aufgabe!) Ja, der Rechnungshof hat seine Aufgabe, er soll kritisieren, er soll anregen, er macht Vorschläge, und wir werden uns auch be­mühen, diese umzusetzen.

Die Info- und Werbemaßnahmen sollten zentral gesteuert werden. Das heißt, wir soll­ten Synergien nutzen, das heißt, es sollten alle Ministerien gemeinsam Maßnahmen setzen. Es kann aber auch sein, dass darunter die Flexibilität und die Aktualität der Werbung und der Öffentlichkeitsarbeit leiden.

Als zweite Empfehlung wurde klar festgestellt, dass Werbemaßnahmen besser und deutlicher deklariert und gekennzeichnet werden müssen. Diesen Auftrag sollten wir erfüllen.

Die dritte Maßnahme ist die Gleichmäßigkeit der Verteilung der Mittel auf die Bun­des­länder.

Die vierte Maßnahme: Es soll generelle Richtlinien für alle Info- und Werbemaßnah­men geben. Und der Rechnungshof wünscht sich hier, dass die Informations- und Werbemaßnahmen koordiniert und damit zweckmäßiger durchgeführt werden.

Fazit aus diesem Rechnungshofbericht ist, dass wir Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit für politische Themen brauchen, um unsere Botschaft auch an den Bürger zu bringen. Fazit ist auch, dass der Rechnungshof seine Vorschläge klar dargestellt hat und wir den Auftrag haben, hier Verbesserungen vorzunehmen. Mir ist jedoch lieber, wenn Geld in Öffentlichkeitsarbeit und Werbung und in Positivkampagnen gesteckt wird als in Zinsen für alte Schulden. Unsere Politik wird es uns auch in Zukunft erlauben, für gute Arbeit Werbung und Öffentlichkeitsarbeit zu machen! – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Bucher.)

18.01

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kogler. – Bitte.

 


18.01

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Im Wesentlichen wollte ich auch auf die von meinem Vorredner angeschnittenen Bereiche eingehen – der Herr Präsident, dessen Zusammenarbeit mit uns schon gelobt wurde, ist ja leider noch nicht da – und dann auch auf die Frage der Werbemaßnahmen seitens der Regierenden – ich füge gleich hinzu: seitens der jeweils Regierenden; da kann man ja ruhig so darü­ber reden – und noch kurz auf einen weiteren Bereich.

Aber zum Ersten ist es, glaube ich, schon bemerkenswert und soll zumindest einmal für das Protokoll festgehalten werden, was sich neulich in den Beratungen im Rech­nungshofausschuss zugetragen hat.

Ich erwähne noch einmal – und auch für den Präsidenten des Rechnungshofes, wenn Sie so wollen –, dass wir es dort erleben mussten, dass eine massive Kritik des Rech­nungshofes an Vorgängen im Bereich des Finanzministeriums dadurch hätte entkräftet werden sollen, dass ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben wurde – aber nicht nur ein so genanntes Gutachten an die typischen Gutachtensabnehmer des Herrn Finanz­ministers, sondern es hat sich herausgestellt, dass das eigentlich ein Auftragswerk zur unmittelbaren Gegenäußerung war. Das heißt, der Gutachter hat ein schönes Deck­blatt geschrieben, auf dem er schreibt: Vereinbarungsgemäß liefern wir Ihnen, nämlich dem Finanzministerium, die Gegenäußerung zu Bericht ... – und so weiter –, und zwar im Speziellen zu 8.1. des Rechnungshofberichtes – und so weiter – bis 13-irgendwas des Rechnungshofberichtes.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite