Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 163

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17.54

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Rechnungshofpräsident Fied­ler ist momentan nicht anwesend, aber ich darf ihm von dieser Stelle aus im Namen der ÖVP-Fraktion – wir hatten in der letzten Zeit eine intensive Ausschusstätigkeit – für die konstruktive, offene, faire, aber auch kritische Zusammenarbeit danken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Im Bundesministeriengesetz 1986 ist geregelt, wie die einzelnen Ministerien ihre Infor­mations- und Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen haben, doch es bleibt dabei offen, in welcher Form und in welcher Vielfalt und Aufmachung dies dezidiert und konkret ge­macht werden sollte.

Ich habe Kollegen Kräuter heute zugehört und stellte fest, dass er, wenn er das Wort „Werbung“ und das Wort „Öffentlichkeit“ definieren muss, selbst unsicher ist und nicht weiß, was in welche Kategorie einzustufen ist. Der Rechnungshof hat hierzu einige An­regungen gemacht, das stimmt, aber wir müssen uns in der politischen Arbeit auch die Grundsatzfrage stellen: Wie viel Öffentlichkeit braucht es, da doch unsere Bürger heute von Werbung und Information überhäuft werden? Da ist es oft schwierig, subjektive Wahrnehmungen mit objektiven Notwendigkeiten zu vergleichen.

Der Rechnungshof hat im Wahrnehmungsbericht III-29 der Beilagen die ausgewählten Werbemaßnahmen des Bundesministeriums für Sicherheit und Generationen des Jahres 2000 und 2001 geprüft und dabei in Kurzform folgende Mängel aufgezeigt: Es gibt derzeit fehlende Richtlinien, welche die Öffentlichkeitsarbeit regeln und koor­dinie­ren. Es gab eine Aufsplitterung in sieben Sektionen und eine Abteilung. Es gibt – zuge­gebenermaßen – eine mangelnde Deklaration, und es gab eine ungleiche Verteilung des Werbebudgets. Es wurden 56 Prozent des Anteils des Werbebudgets für Kärnten und für die Steiermark eingesetzt, welche nur 22 Prozent der Bevölkerung reflektieren. Also der Aufteilungsschlüssel ist auch ein Maß, welches vom Rechnungshof aufgezeigt wurde.

Meine Damen und Herren! Im Jahre 2000 wurden 0,56 Millionen € eingesetzt, im Jah­re 2001 waren es 2,45 Millionen €. Dies ist damit begründet, dass es eine Info­kam­pagne zum Kinderbetreuungsgeld gegeben hat. Dies ist der Hauptanteil dessen, was hier für Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit ausgegeben wurde. Ich behaupte, dass diese Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit sehr wohl berechtigt ist. Sie ist eine Investition in die Zukunft. Das Kinderbetreuungsgeld ist ein Meilenstein, und es ist ja wichtig, dass auch positive Dinge, welche von dieser Regierung umgesetzt werden, nach außen getragen werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Das Kinderbetreuungsgeld wurde vor dessen Einführung massiv kritisiert. Niemand könnte es heute verantworten, es abzuschaffen oder zu kürzen. Nein, wir haben den Auftrag, die Familien und gerade die Kinder noch stärker zu fördern. Diesbezüglich sind wir uns in der Zwischenzeit – das geht aus einigen Wortspenden hervor, die ich heute vernommen habe – ja wohl einig, und ich habe gehört, dass das Kinder­betreu­ungsgeld nach Ansicht der SPÖ sogar angehoben werden sollte. Also es spricht alles dafür.

Mir sei es aber auch erlaubt, hier einen Gegensatz zu bringen und die Frage zustellen: Was ist, wenn die Gewerkschaft um das Geld ihrer Mitglieder – welches ich nicht ver­antworten muss – ganze Zeitungen mit Werbeanzeigen besetzt, Abgeordnete in Zei­tungs­anzeigen persönlich angreift, Plakate abdrucken lässt und Werbeanzeigen schal­tet? Ist das alles normal? Wie viel ist gerade gut genug? Ich glaube, das derzeitige Bud­get für Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit ist nicht in der Lage, den Anzeigen­kam­pagnen der Gewerkschaft noch irgendwie entgegenzutreten.

 


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