Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 170

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Das BMF schloss sich auch dieser Auffassung des Rechnungshofes an. Gerade bei der noch nicht im Leistungsbereich tätigen BPK ist es erforderlich, den gewählten Stückkostensatz in regelmäßigen Abständen auf Angemessenheit zu überprüfen. Die Bundespensionskasse gab also bekannt, sie habe bereits mit der zuständigen Behörde Kontakt aufgenommen und werde einen Änderungsantrag einbringen.

Laut Fachverband der Pensionskassen waren per Ende 2002 insgesamt rund 344 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einen Pensionskassenvertrag eingebunden. Das entspricht wiederum einem Wachstum von mehr als 8 Prozent gegenüber dem Be­richtsjahr 2001. Die Bundespensionskasse hat ein Gesamtveranlagungsvolumen von insgesamt 18,7 Millionen €, also mehr als 20 Prozent davon stammen aus freiwilli­gen Dienstnehmerbeiträgen. Das ist äußerst erfreulich.

Die jährlichen Gesamtbeträge sind mittlerweile auf zirka 7 Millionen € angewachsen. Aber auch die Leistungen, die auf Grund des kurzen Zeitraumes nur aus Abfindungs­be­trägen bestehen, können sich durchaus sehen lassen. Es sind immerhin fast 700 Per­so­nen gewesen, die 253 000 € erhalten haben.

Die Ergebnisentwicklung zeichnet sich bereits positiv ab – das hat auch Kollege Neu­deck schon erwähnt –, sodass im Jahr 2003 ein Überschuss von rund 50 Millionen € zu erwarten ist. (Beifall bei der ÖVP.)

18.24

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Kollegin Sburny. Gleiche Rede­zeit, aber freiwillig. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


18.24

Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Herr Präsident! Herr Rechnungshofprä­si­dent! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich beziehe mich auf jenen Teil im Rech­nungs­hofbericht, der sich mit den Forschungsangelegenheiten beschäftigt. Der Rechnungs­hof­bericht beschäftigt sich mit Höhe und Entwicklung der Forschungsausgaben im Vergleich zu den Zielvorgaben der Regierung beziehungsweise der Regierungen der letzten Jahre sowie mit der Struktur der österreichischen Förderlandschaft.

In diesem Zusammenhang wird festgestellt, dass die Forschungsquote, also der Anteil der Forschungsausgaben am BIP, zwischen 1995 und 2001 von 1,57 auf 1,91 Prozent des BIP gestiegen ist. Das war eine relativ große Steigerung, die auch notwendig war, weil sich Österreich im absoluten Schlussfeld bei den Forschungsförderungen befun­den hat. Seit 1999 allerdings – das ist bei dieser Zusammenfassung von 1995 bis 2001 schon fast nicht mehr ersichtlich – gibt es bereits eine dramatische Abflachung dieser Steigerung, das heißt, das Wachstum der Forschungsausgaben geht seitdem drama­tisch zurück. In den Jahren 1999 und 2000 zum Beispiel ist es überhaupt gleich ge­blieben, dann ein wenig stärker gestiegen.

Das Ziel der derzeitigen Bundesregierung ist laut ihrem Regierungsvorhaben, die For­schungsquote, wie es in der EU geplant ist, auf 2,5 Prozent bis 2006 und 3 Prozent bis 2010 zu heben. Allerdings ist das – und das geht auch aus diesem Rechnungs­hofbe­richt hervor – auf diese Art und Weise nicht machbar. Man sieht das bereits im Jahr 2002, als die Ziele der Regierung schon nicht mehr erreicht wurden: 1,95 Prozent waren angestrebt. In der letzten Sitzung des Finanzausschusses haben wir festgestellt, 1,94 Prozent wurden erreicht. Man ist also bereits 2002 unter den Erwartungen geblieben und das, was das Wifo im Mai 2003 auf Grund der Budgetvorgaben be­rechnet hat, ist, dass man bis 2006 nicht einmal an die 2 Prozent herankommen wird.

Das wird im Rechnungshofbericht dargestellt, das ist auch aus den Budgetzahlen weiter verfolgbar. Die Empfehlungen, die der Rechnungshof gibt, nämlich dass es eine Forschungsstrategie geben soll, wurden zwar mit dem Rat für Technologieentwicklung


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