So, meine Damen und Herren, sollte man mit dem öffentlichen Geld nicht umgehen, und vor allem in der Werbung nicht, denn es gibt da eine ganz interessante Erkenntnis der Werbewirtschaft, die nämlich besagt, dass, wenn das Produkt schlecht ist, à la longue gesehen der Werbeaufwand umsonst ist. – Danke schön, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Sburny.)
18.19
Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gelangt Frau Abgeordnete Tamandl. Die Uhr ist wunschgemäß auf 5 Minuten gestellt. – Bitte.
18.19
Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich möchte mich auf die Bundespensionskasse AG beziehen und ein bisschen genauer darauf eingehen.
Der Rechnungshof überprüfte im Mai und Juni 2002 die Gebarung der 1999 gegründeten Bundespensionskasse AG. Er stellte unter anderem fest, dass das noch unter einem SPÖ-Finanzminister durchgeführte Ausschreibungsverfahren mangelhaft war, weil ein möglicher Bewerber der Ausschreibung nicht entnehmen konnte, dass die Vorstandstätigkeit nebenberuflich ausgeübt werden sollte.
Die Aufnahme der Pensionskassengeschäfte erfolgte demnach mit Zeitverlust erst im Oktober 2000. Für die Veranlagungs- und Risikogemeinschaft wurde mit einer vorsichtigen Veranlagungsstrategie ein jährlicher Durchschnittsertrag von 3,75 Prozent erwirtschaftet. In einem Performancevergleich mit der Oesterreichischen Kontrollbank ist das über dem Durchschnitt der Pensionskassen.
Leider wurde aber weder der im Geschäftsplan vorgesehene rechnungsmäßige Überschuss von 7,5 Prozent noch der Rechnungszinsfuß von 5,5 Prozent erreicht. Das ursprüngliche Grundkapital der BPK von 400 000 € wurde zur Gänze von der Republik Österreich übernommen. Durch den im Jahr 2001 erwirtschafteten Fehlbetrag – Kollege Neudeck hat es schon gesagt – von rund 54 000 € wurde das Eigenkapital auf rund 346 000 € reduziert. Dieser Fehlbetrag wiederum resultierte daraus, dass im Jahr 2001 37 Prozent der Veranlagungserträge als Vermögensverwaltungskosten verrechnet wurden.
Im Übrigen ist auf Geschäftsjahre nach dem 31. Dezember 2000 die Verwaltungskostenrückstellungsverordnung anzuwenden. Diese auf einem so genannten Stückkostenmodell beruhende Verordnung erforderte eine höhere Dotierung der Verwaltungskostenrückstellung, was wiederum das Fremdkapital zum Stichtag 2001 erheblich erhöhte.
Nach dem Geschäftsplan der BPK erfolgte die Bildung dieser Rückstellung auf Basis der Verwaltungskosten nach Pensionsbeginn von 60 € pro Person und laufenden Pensionsjahr. Zum Bilanzstichtag 2001 betrug der Soll-Stand dieser Rückstellung laut Geschäftsplan rund 565 000 €, während der Ist-Stand bei weniger als der Hälfte lag, sodass entsprechend der Verordnung diese Unterdeckung längstens binnen zehn Jahren auszugleichen ist.
Nach Auffassung des Rechnungshofes wird die Bildung dieser Rückstellung die Ergebnisse wegen der hohen Zahl der Anwartschaftsberechtigten – Ende 2001 immerhin 37 000 Leute – in den nächsten Jahren besonders belasten. Wenn aber die tatsächlichen Verwaltungskosten bei der Pensionsauszahlung erheblich unter den im Geschäftsplan enthaltenen 60 € pro Person liegen sollten, müsste die Pensionskasse umgehend an die Finanzmarktaufsichtsbehörde herantreten, um den Geschäftsplan entsprechend anzupassen.