kritisiert, weil ich von Husch-Pfusch-Gesetzen gesprochen habe. Zwei Tage später schreiben das alle Medien und verweisen darauf, dass von 62 geprüften Gesetzen 43 Gesetze – mehr als zwei Drittel! – verfassungswidrig sind. Na gratuliere, meine Damen und Herren, auch zu Ihrem Justizminister!
Um gleich bei den Verfassungswidrigkeiten zu bleiben: Dass der Herr Finanzminister das Verfassungsgesetz im Hinblick auf die Unvereinbarkeit nicht so ernst nimmt, ist eines. Aber dass mir im Unterausschuss Herr Kollege Tancsits, als ich auf die Verfassung hinweise, vorwirft, ich glorifiziere die Verfassung – ja, schlimmer kann man sich in einem Rechtsstaat wohl nicht mehr disqualifizieren, als wenn man jemandem, der sich auf die Verfassung beruft, eine Glorifizierung derselben vorwirft! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
In dieses Bild passt dann auch der Herr
Bundeskanzler, denn was macht er? – Er macht wie immer, in bewährter
Manier, nichts. Er sitzt das aus – frei nach: Sitting Bull of
Austria. – Wobei ich korrigiere: Von einem Bullen ist weit und breit
nichts zu sehen. Dazu tut er zu wenig. – Danke schön. (Beifall bei der
SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
19.23
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schönpass. – Bitte.
19.23
Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Sehr geehrte Herren Präsidenten! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Dieser Regierung ist bekanntlich in manchen Bereichen nichts zu teuer, koste es, was es wolle. Sie gibt Steuergelder für die teuersten Kampfjets, die es auf dem Markt gibt, aus, obwohl diese mit gravierenden Mängeln behaftet sind, wie zuletzt vom deutschen Rechnungshof bestätigt. (Abg. Scheibner: Mein Gott! Wer hat Ihnen denn das aufgeschrieben?) Sie gibt Millionen Euro für Berater aus, die in vielen Fällen gegen Vorschriften des Vergabegesetzes lukrative Aufträge erhielten; Millionen Euro für Werbeagenturen, die entweder Regierungspropaganda verbreiten oder den Finanzminister – Marke KHG – vermarkten.
Einen wichtigen Auftrag haben Sie leider nicht vergeben: einen Auftrag an jemanden, der einigen Regierungsmitgliedern erklärt, was Rechtsstaatlichkeit und gesetzeskonformes Verhalten bedeutet.
Diese Verschwendungen sind allgemein bekannt. Weniger bekannt, aber erfreulicherweise vom Rechnungshof aufgezeigt sind Mängel, die sich im internen Ablauf des Finanzministeriums bei der Vergabe der Familienbeihilfe finden. Einige Beispiele: Es gibt bei der Abwicklung des Familienbeihilfeverfahrens nicht einmal ein Personalinformationssystem, mit dem halbwegs aussagekräftige Daten gewonnen werden können. Jede Firma oder Institution, die eine Kostenrechnung führt, weiß, wie unverzichtbar dieses Instrument ist. Der Finanzminister kann offenbar darauf verzichten.
Zweitens: Obwohl die Medien in letzter Zeit intensiv über Betrugsfälle berichteten, in die Beamte des Finanzamtes verwickelt waren, nahm das Bundesministerium für Finanzen überhaupt keine Besuche bei Beihilfestellen vor. Vielmehr empfahl es den Finanzlandesdirektionen, von Inspektionen Abstand zu nehmen!
Drittens: Besonders markant, weil sie ein bezeichnendes Licht auf den Widerspruch zwischen Selbstdarstellung und Realität werfen, sind Eingabefehler, die bei der Erfassung von Anträgen auf Familienbeihilfe erfolgt sind. Da rühmt sich die Regierung, eine moderne Verwaltung zustande gebracht zu haben, Finanz Online wird als das Gelbe vom Ei propagiert, E-Government ist in aller Munde – und dann stellt sich heraus, dass