Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 186

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man nicht einmal in der Lage ist, einfache Kontrollmechanismen in die Erfassungs­formulare einzubauen.

Meine Damen und Herren! Die Liste der Mängel und Fehler innerhalb des Verant­wor­tungsbereiches des Finanzministers ist lang und lässt sich im Rechnungshofbericht nachlesen. Man gewinnt den Eindruck, dass am falschen Ort gespart wird. Funk­tionie­rende interne Abläufe, die sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Bediens­teten nützen, haben offenbar keine Priorität. Der Widerspruch zwischen PR-Schein und bürgerferner Realität im Grasser-Ressort ist offenkundig. (Beifall bei der SPÖ.)

Den vorliegenden Rechnungshofbericht, für dessen ausgezeichnete Ausarbeitung ich Herrn Präsidenten Fiedler und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danke, nimmt die SPÖ nicht zur Kenntnis. (Beifall bei der SPÖ.)

19.27

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


19.27

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Der Abgeordnete Puswald hat mich als Verfassungs­sprecher meiner Fraktion mit seinen Ausführungen herausgefordert, weil er der Re­gierung einen etwas flapsigen Umgang, wenn ich frei interpretieren darf, mit der Ver­fassung bei der Gesetzgebung vorgeworfen hat. (Abg. Mag. Wurm: Der Herr Tancsits!)

Abgeordneter Puswald, du bist noch nicht lange hier im Hohen Haus und hast nicht jene Zeit miterlebt, als es bei der Gesetzeswerdung und Gesetzesverabschiedung noch einen ganz anderen Umgang mit der österreichischen Bundesverfassung ge­geben hat. Da hat es nämlich eine Zweidrittelmehrheit im Hohen Haus gegeben, wobei deine Fraktion den Bundeskanzler gestellt hat, und da hat man es sich sehr einfach gemacht: Man hat jede Bestimmung, von der man befürchtete, dass sie mög­li­cherweise der verfassungsgerichtlichen Kontrolle nicht standhält, ganz einfach mit Zweidrittelmehrheit in Verfassungsrang erhoben und so wieder und wieder mit diesem Missbrauch – ich sage wirklich bewusst Missbrauch – der Verfassungsbestimmung jede Kontrolle durch den Verfassungsgerichtshof verhindert.

Und trotzdem, Kollege Puswald, hat es im Jahr 2000 prozentuell die meisten Kritik­punkte des Verfassungsgerichtshofes an der Gesetzgebung gegeben, und das war noch die Gesetzgebung der alten Koalition mit Zweidrittelmehrheit.

Wir gehen einen anderen Weg. Selbstverständlich versucht der Gesetzgeber, mög­lichst seine Ideen, seine Initiativen in ein Gesetz zu kleiden. Selbstverständlich wird man hier die Expertise von Fachleuten heranziehen, aber wir haben es heute schon einmal gehört: Da gibt es eben eine Meinung und eine entgegengesetzte Meinung. Aber das ist ja der Sinn der Kontrolle des Verfassungsgerichtshofes: dass er nach­vollziehend überprüft, ob eben die Bundesverfassung und die verfassungsrechtlichen Grundprinzipien eingehalten worden sind. Wenn nicht, dann wird der Verfas­sungs­gerichtshof den Auftrag geben, das zu reparieren, und wenn ja, dann ist eben das Ge­setz in Bestand.

Das ist Rechtsstaat, Kollege Puswald, der Gott sei Dank jetzt, unter dieser Koalition, auch tatsächlich zu 100 Prozent verwirklicht wird – und nicht so wie in der Zeit, als deine Partei die Regierung gestellt hat und man durch Missbrauch der Verfas­sungs­bestimmung genau dieses rechtsstaatliche Prinzip, die Kontrolle durch die Höchst­gerichte, ausgeschaltet hat.

 


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