Es wäre
durchaus interessant und auch notwendig, die Grenze auf 0,5 Promille zu
senken. Für die Berufsfahrer gibt es ohnehin die 0,1-Promille-Grenze, und das
ist auch richtig und notwendig, denn der Bodensee – so hat mir meine
Kollegin berichtet – ist auch ein Brennpunkt von Unfällen auf dem Wasser.
Was noch ein ungelöstes Problem ist, ist die Kontrolle, und zwar die Form, in
der sie stattfinden soll.
Der
zentrale Punkt für mich in diesen beiden zusammengezogenen Verkehrsanträgen ist
allerdings das neue Seilbahngesetz. Meine Damen und Herren! Dieses Seilbahngesetz
ist die Umsetzung einer von Seiten der Europäischen Union bestehenden Verpflichtung,
Sicherheitsstandards für Seilbahnanlagen zu treffen, die nicht im Eisenbahngesetz
mitgeregelt werden, so wie das bisher der Fall war.
Es ist im
Grunde positiv, dass wir hier ein eigenes, konzentriertes Gesetzeswerk schaffen,
aber es wäre noch positiver gewesen, wenn man auf den schrecklichen, grässlichen
Unfall von Kaprun angemessen reagiert und strengere Überprüfungsintervalle
für Seilbahnanlagen eingeführt hätte.
Meine
Damen und Herren! Man begnügt sich in diesem Gesetz mit einem fünfjährigen
Überprüfungsintervall, und das halte ich gelinde gesagt für skandalös. Wir
hätten auf Grund dieses traurigen Unfalles natürlich die Verpflichtung,
strengere Kontrollen vorzunehmen.
Das ist
aber leider noch nicht alles. Es fehlt außerdem an kontrollierendem Personal.
Es steht sogar in der Regierungsvorlage explizit drinnen, dass für diejenigen,
die die Kontrolle vorzunehmen haben, viel zu wenig personelle Kapazitäten
vorliegen. Das hat uns auch motiviert, eine ablehnende Stellungnahme zu diesem
Gesetz zu erstatten.
Für mich
gibt es aber noch einen weiteren Punkt. Die Neufassung der Regelungen für
Seilbahnanlagen in einem eigenen Gesetz hätte die Chance geboten, endlich ein
paar uralte, gänzlich veraltete Bestimmungen herauszunehmen. Ich nenne zwei
davon: Seilbahnunternehmen werden, was verschiedenste Rechte betrifft,
vergleichbar mit dem Eisenbahnwesen geregelt. Das ist auf Grund der
Entstehungsgeschichte zwar verständlich, aber nicht mehr zeitgemäß, meine
Damen und Herren.
Man kann
heute – und das bitte ich Sie, sich auf der Zunge zergehen zu
lassen! – für eine Seilbahnanlage ebenso enteignen wie für eine Eisenbahn.
Bei einer Eisenbahn kann man über eine Enteignung, auch wenn ich sie nicht für
sinnvoll halte, eventuell noch diskutieren, wenn jemand sozusagen aus Bestemm,
aus persönlichem Interesse eine Bahntrasse blockiert. Aber für eine Seilbahn,
die in Österreich nicht öffentliche Mobilitätszwecke erfüllt, sondern
ausschließlich in Gewinnabsicht als touristische Anlage zum Vergnügen der
Menschen errichtet ist, kann man heutzutage in einem modernen Gemeinwesen nicht
mehr enteignen, meine Damen und Herren. Das geht nicht! (Beifall bei den
Grünen.) Das haben Sie aber in diesem Gesetz wiederum festgeschrieben.
Die
Seilbahnunternehmen, in Tirol im Volksmund treffend „Liftkaiser“ genannt,
werden privilegiert bis zum Gehtnichtmehr. Sie müssen sich nur dann, wenn
UVP-Pflicht, also Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht vorliegt, entsprechend
mit den Fragen der Umwelt auseinander setzen. Nachbarrechte werden den
„Liftkaisern“ aus dem Weg geräumt wie nichts, und das ist inakzeptabel!
Wenn ich
das mit anderen baulichen Anlagen, die in Österreich errichtet werden, vergleiche,
muss ich sagen: Das ist eine unzulässige Privilegierung, die auch der auch in
diesem Hause hinreichend abgefeierten Alpenkonvention widerspricht, denn dort
ist die Notwendigkeit der Berücksichtigung von Umweltschutz und der alpinen
Erfordernisse, der Berücksichtigung der sensiblen alpinen Natur
festgeschrieben.