Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 189

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Wir alle haben uns über diese Alpenkonvention gefreut, einschließlich der ÖVP und sogar mancher aus der FPÖ. Trotzdem haben Sie in diesem Gesetz die Alpen­kon­vention außen vor gelassen.

Weitere Privilegierungen sind, dass zum Beispiel keine Rücksichtnahme auf Gefahren­zonenpläne vorgeschrieben ist, etwas, wozu jeder Häuslbauer bei der Errichtung einer Stützmauer verpflichtet ist, was aber für einen Seilbahnunternehmer offensichtlich über­haupt nicht gilt.

Meine Damen und Herren! Ich kann diesem Gesetz nicht zustimmen, denn es bedeutet eine unzulässige Privilegierung einer Machtclique, die in unseren Tälern herrscht – und die sich, so wie jede Staatsbürgerin und jeder Staatsbürger, dem normalen Rechtszug zu unterwerfen hat! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.38

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Regler. – Bitte.

 


19.38

Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Wir haben heute zwei Vorlagen im Verkehrsbereich zu be­schließen. Zur Novelle zum Schifffahrtsgesetz möchte ich nur so viel sagen: Sie ist not­wendig, damit die Alkoholbestimmungen des Schifffahrtsgesetzes auch auf dem Bo­densee, auf dem ein anderes, ein internationales Regime herrscht, vollzogen werden können, zum Beispiel durch Sicherungsmaßnahmen bei Alkoholbeeinträchtigung von Schiffsführern oder Abnahme des Befähigungsausweises.

Hohes Haus! Das wichtige, große Gesetz, das wir heute beschließen, ist das Seil­bahngesetz. Das ist aus meiner Sicht ein wirklich epochales Gesetz, und ich hatte mir eigentlich erwartet, dass es diesbezüglich Einstimmigkeit gibt. Dass die Grünen nicht zustimmen, ist aber nicht weiter verwunderlich, da sind wir ja einiges gewohnt.

Frau Dr. Lichtenberger! Ich bin sicher auch sehr sensibel, was die Alpen angeht. Ich denke etwa daran, wie viele Drei- und Viertausender ich mit Skiern und Fellen im Winter bestiegen habe und wie ich als Bub im Treppenschritt die Himmelhofwiese hinaufgestiegen und dann hinuntergefahren bin. Ich kenne also den sanften Tou­rismus. Aber heute ist es eben unheimlich wichtig, dass für den Tourismus Aufstiegs­hilfen zur Verfügung gestellt werden.

Warum die SPÖ nicht zustimmt, der man doch eine gewisse Wirtschaftskompetenz zuerkennen muss, ist mir allerdings unverständlich.

Bisher waren die Seilbahnen im Eisenbahngesetz geregelt. Sie sind auch Eisenbahnen im technischen Sinn, weil sie spurgebunden fahren. Wir Bauingenieure sprechen hier von Bahnen besonderer Bauart, das ist der technische Ausdruck. Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, jetzt doch ein eigenes Gesetz für die Seilbahnen zu erlassen, in das sicherlich wichtige Bestimmungen des Eisenbahngesetzes übernommen werden; zum Beispiel gilt auch das Eisenbahnenteignungsgesetz, das ja ausjudiziert ist, wo man wirklich Rechtssicherheit hat, weiterhin.

Der Anlass für dieses eigene Gesetz ist die EU-Seilbahnrichtlinie, für die unter öster­reichischer Präsidentschaft im ersten Halbjahr 1998 ein gemeinsamer Standpunkt erzielt werden konnte. Ich habe das damals als einen der größten Erfolge der öster­reichischen Präsidentschaft angesehen, und zwar deshalb, weil es uns gegen den Widerstand von Staaten wie England oder Frankreich gelungen ist, unsere Sicher­heitsbestimmungen im Seilbahnwesen für ganz Europa auszuweiten. Außerdem haben es durch einheitliches Recht unsere Seilbahnbauer, unsere Seilbahnindustrie wie die


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