Firma Doppelmayr viel leichter, in die anderen Staaten zu exportieren. Wir haben also hier wirklich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. (Beifall bei der ÖVP.)
Sehr schwierig bei diesem Gesetz war die Kompetenzlage. Und zwar ist es um zwei Punkte gegangen, die nun gegenüber dem bisherigen Eisenbahngesetz beziehungsweise der Gewerbeordnung anders sind. Das Erste ist die Kompetenz für die kuppelbaren Sesselbahnen. Es gibt in Österreich 242 solche kuppelbaren Sesselbahnen. Sie unterscheiden sich in der Technik nicht von den kuppelbaren Kabinenseilbahnen. Die Länder waren aber trotzdem der Meinung, dass sie die Kompetenz übernehmen sollten. In langen Verhandlungen wurde ein aus meiner Sicht und auch aus der Sicht der Wirtschaft sehr guter Kompromiss gefunden: Hinsichtlich Konzessionen und Baugenehmigung bleibt die Kompetenz beim Verkehrsministerium; hinsichtlich Betriebsbewilligung, also wenn die Bahn einmal gebaut ist, dass der Betrieb aufgenommen werden kann, und hinsichtlich der Überwachung liegt die Kompetenz beim Landeshauptmann, wobei der Landeshauptmann dann, wenn er im Land nicht entsprechende Beamte, die das abwickeln können, zur Verfügung hat, selbstverständlich auch besonders zertifizierte Stellen zur Überprüfung einsetzen kann.
Der zweite Kompetenzbereich sind die Schlepplifte. Wir haben in Österreich 2 300 Schlepplifte. Hier wandert die Kompetenz, die bisher bei den Bezirkshauptmannschaften lag, ebenfalls zum Landeshauptmann. Sie unterliegen nun dem Verfahren, das für Seilbahnen generell gilt. Wie gesagt, eine sehr, sehr gute Lösung.
Ich möchte noch erwähnen, dass in Österreich im Jahr 550 Millionen Personen von den Seilbahnen befördert werden. Das sind genauso viele Personen, wie alle Kraftfahrlinien in Österreich pro Jahr befördern, und – passen Sie gut auf! – dreimal so viel, wie die gesamten ÖBB in einem Jahr befördern. Daran sieht man die unvorstellbar große wirtschaftliche Bedeutung der Seilbahnen.
Ich glaube, um Frau Dr. Lichtenberger anzusprechen, um die Alpenkonvention und das dazugehörige Tourismusprotokoll müssen wir uns nicht sorgen, auch um die Umwelt nicht. Es bleiben die Umweltgesetze der Länder zu beachten, und auch die Alpenkonvention mit ihrem entsprechenden Protokoll ist als internationaler Vertrag zu beachten. Der Sitz kommt ja nach Innsbruck, also wird dort die Behörde sicher besonders darüber wachen.
So bleibt mir als Letztes nur über, mich herzlich zu bedanken. Ich möchte mich beim Herrn Bundesminister und beim Herrn Staatssekretär für die wirklich ausgereifte und nach langen, langen Diskussionen einvernehmlich erzielte Vorlage sehr herzlich bedanken, auch bei den Beamten des Ressorts, besonders bei Ministerialrat Dr. Kühschelm, der eine positive und kompetente Anlaufstelle war und das Ganze zu einem guten Ende gebracht hat, sodass ich heute nur mehr sagen kann: Hohes Haus, ich bitte um die Zustimmung! (Beifall bei der ÖVP.)
19.44
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Binder. – Bitte.
19.45
Abgeordnete Gabriele Binder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich mit der Änderung des Schifffahrtsgesetzes beschäftigen, denn dadurch wird die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung, wo nun die Grenzwerte für das Steuern von Wasserfahrzeugen unter Alkoholeinwirkung festgesetzt werden, vollzogen, und das Schifffahrtsgesetz wird ausdrücklich auf den Bodensee ausgedehnt. Nach In-Kraft-Treten kann in Zukunft die Bundesgendarmerie mit Alkomaten Routinekontrollen vornehmen. Ich hoffe nur, dass genügend Personal zur Verfügung