Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 191

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steht. Im Bereich der Schifffahrt ist das Lenken mit bis zu 0,8 Promille Alkohol im Blut möglich, im Rahmen der gewerblichen Schifffahrt nur mit bis zu 0,1 Promille.

Meine Damen und Herren! Eine Anregung von mir im Ausschuss war – und ich gebe da Frau Kollegin Lichtenberger Recht –, auch darüber nachzudenken, dass die Pro­millegrenze, so wie sie im Straßenverkehr Gültigkeit hat, auch im Schifffahrtsbereich auf 0,5 herabgesetzt wird, denn ich meine, dass dies eine Möglichkeit ist, mehr Sicher­heit zu gewährleisten – Sicherheit für die Benützer der unterschiedlichsten Verkehrs­mittel, sei es das Auto, sei es das Schiff, sei es die Bahn. 3,5 Millionen Menschen wur­den im Jahr 2001 allein am Wasser befördert. Diese erhöhte Sicherheit würde na­türlich allen Verkehrsteilnehmern zugute kommen.

Meine Damen und Herren! Es gibt eine neue Unterlage über einen traurigen Rekord, der vor allem den Bodensee betrifft. Es wird in diesem Bericht festgestellt, dass seit 17 Jahren noch nie so viele Unfälle passiert sind wie im Jahr 2002. Insgesamt waren 199 Menschen an Unfällen beteiligt, acht Menschen wurden dabei getötet. Die häu­figsten Unfallursachen sind mangelnde Sorgfalt, technische Mängel und schlechte Seemannschaft auf den Segel- und Motorbooten und Leichtsinn.

Meine Damen und Herren! Sicherheit ist ein wesentlicher Aspekt im öffentlichen Ver­kehr, und wer sich alkoholisiert hinter das Steuerrad oder hinter ein Lenkrad setzt, handelt verantwortungslos und nimmt in Kauf, dass er sich selbst und vor allen Dingen andere gefährdet. Die Unfallgefahr steigt rapide mit der Promillehöhe. Vor allem sind vielfach Unschuldige betroffen.

Sicherheit hat einen großen Stellenwert und muss diesen haben. Wir stimmen deshalb dieser Vorlage zu.

Ein letzter Hinweis, Herr Staatssekretär: Bei den vorliegenden Entwürfen zur ÖBB-Reform sollte auch der Sicherheitsaspekt ein großer und wesentlicher Punkt sein. Ich denke, die vorliegenden Entwürfe deuten auf nichts Gutes hin, eher auf eine Zer­schlagung und Zerstückelung der Österreichischen Bundesbahnen, und das auf Kos­ten der Sicherheit. Und das lehnen wir Sozialdemokraten auf jeden Fall ab! (Beifall bei der SPÖ.)

19.48

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wattaul. – Bitte.

 


19.48

Abgeordneter Anton Wattaul (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Das Bodensee-Schifffahrtsgesetz ist deshalb notwendig geworden, weil der Bodensee ein internationales Gewässer ist; für österreichisches Gewässer, für Donau und Bin­nenseen, hat dieses Gesetz schon seit 1996 Gültigkeit. Wie schon erwähnt, gilt die Promillegrenze von 0,8 für private, von 0,1 für die gewerbliche Schifffahrt. Diese Vor­lage dient auch der Rechtssicherheit, und ich glaube, das ist gut so – sie ist ja auch im Ausschuss einstimmig angenommen worden.

Zum Seilbahngesetz. Ich halte wirklich nichts davon, Frau Lichtenberger, wenn hier schon wieder ein Feindbild geschaffen wird. Sie sprachen – wie haben Sie das genannt? – von den so genannten Liftkaisern. Aus meiner Sicht – und ich habe mich auch bei den Ländern erkundigt – ist damit wirklich jeder zufrieden. Im Wesentlichen werden hier Bundes- und Länderzuständigkeiten geordnet. Auch sehr wichtig ist – wir haben das im Ausschuss erfahren –, dass das Arbeitsinspektorat an der Entstehung dieses Gesetzes aktiv beteiligt war. Ich glaube, das ist auch sehr positiv. Insgesamt kann man sagen, dass das ein ausgewogenes Gesetz ist.

 


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