Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 192

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Vielleicht noch ein Satz zum Thema Umwelt. Ich weiß nicht, Frau Lichtenberger, haben Sie vergessen, dass es „Natura 2000“ gibt? Darin wird ganz genau geregelt, dass eben keine neuen Anlagen mehr gebaut werden dürfen. (Abg. Dr. Lichtenberger: Sie kennen „Natura 2000“ nicht, Herr Kollege!) Da jetzt ein Feindbild zu schaffen, das ist nicht in Ordnung. Bei den Liftgesellschaften – meistens sind es ja Gesellschaften – ist es ja nicht eine Person, die sich da bereichert, es sind meistens Gemeinden beteiligt, die sich in Fremdenverkehrsverbünden zusammenschließen und dort für den Frem­den­verkehr, für unsere Wirtschaft tätig sind. Und dass man die jetzt quasi als Kapi­talmacher oder „Liftkaiser“ hinstellt, das sehe ich wirklich nicht ein. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.50

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Stadler. – Bitte.

 


19.51

Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekre­tär! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Die EU-Seilbahnrichtlinie macht, wie wir das ja bereits von Vorrednern gehört haben, eine Umsetzung in na­tionales Recht notwendig – und aus diesem Grund war auch das Seilbahngesetz not­wendig.

Als Tiroler Abgeordnete möchte ich mich nun auf die Rede meiner Kollegin Lichten­berger beziehen. Frau Kollegin Lichtenberger, Sie kritisieren, dass der Schutz der Umwelt und der Nachbarschutz nicht gegeben seien. Sie, Frau Abgeordnete Lichten­berger, waren einmal die für Umwelt zuständige Landesrätin in unserem Bundesland Tirol, aber offensichtlich haben Sie vergessen, mit welcher Sorgfalt Anlagen in Tirol bewilligt werden, dass nicht nur früher, vor dem neuen Seilbahngesetz, das Eisen­bahngesetz dafür zuständig war, sondern dass es eine Reihe von Verfahren gibt, um den Bau einer Seilbahn- und Liftanlage überhaupt zu genehmigen, so zum Beispiel naturschutzrechtliche Verhandlungen, Rodungsbewilligungen, UVP und dergleichen – und das im gesamten Widmungsverfahren; es gibt also nur Sonderwidmungen. (Abg. Dr. Lichtenberger: Ja, eben!) Haben Sie, Frau Abgeordnete Lichtenberger, das alles vergessen?

Und was mich noch mehr stört, ist, dass Sie als Tirolerin sagen, dass das Nach­barschaftsrecht verletzt werde, obwohl wir alle wissen, dass es, wenn ein Lift gebaut wird, nicht nur nachbarschaftliche, sondern auch regionale Zusammenschlüsse und Abkommen gibt. Kein einziger Nachbar hat sich noch beschwert, wenn ein Lift gebaut wird! (Abg. Dr. Lichtenberger: Weil er es gar nicht kann!) Ganz im Gegenteil: Jeder weiß, dass es wirtschaftlichen Erfolg bedeutet, wenn man in der Nachbarschaft eine Liftanlage hat. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Folgendes muss man, glaube ich, ganz klar festhalten: In den entlegenen Talschaften, wie wir sie in vielen Bundesländern, so auch in Tirol, haben, ist ein Wirtschaften nur mit dem Tourismus möglich. Und dazu sind eben Aufstiegshilfen notwendig. Ich glaube, dass Sie, Frau Kollegin Lichtenberger, den Menschen nichts Gutes tun, wenn Sie diese Kritik üben, weil die Menschen wissen, dass Arbeitsplätze vor Ort ein Wirtschaften im Tal bedeuten, und die Menschen wissen auch, dass ein Weiterführen der Land­wirt­schaft in den Talschaften nur möglich ist, wenn eben ein Arbeitsplatz vor Ort gegeben ist – und das verhindert auch ein größeres Auspendeln aus den Talschaften. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Dazu, dass Sie von der Opposition kritisieren, dass das Enteignungsrecht mitge­nom­men wurde: Im Zuge eines Liftprojektes gibt es kein einziges Verfahren, bei dem eine Enteignung durchgeführt worden ist. Im Gegenteil: Zwischen Grundeigentümern und


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite