Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 234

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

menhang mit dem Untersuchungsgegenstand alle Sachverhalte auf rechtliche und politische Verantwortlichkeit überprüfen.

Begründung:

Die Amtszeit von Finanzminister Mag. Grasser ist geprägt von der Verschwendung von Steuergeldern für externe Berater, dem unprofessionellen Abverkauf von Bundes­vermögen und regelmäßigen Verstößen gegen geltendes Recht. War es in der ersten Legislaturperiode von Schwarz-Blau möglich, dass inhaltliche Versagen des Finanz­ministers mit extrem teuren Maßnahmen der Persönlichkeitswerbung zu übertünchen, so wurde spätestens mit der Aufdeckung der Steuermalversationen rund um die Homepage des Finanzministers das System Grasser enttarnt: Immer wieder tauchen die selben Unternehmen auf den Honorarlisten des Finanzministers auf, Grassers per­sönliche Freunde profitieren von seinem Ministeramt und bestehende Gesetze werden bewusst gebrochen.

Unvereinbarkeitsgesetz

Durch Finanzminister Grasser wurden seit Amtsantritt keine beziehungsweise unrich­tige Meldungen gegenüber dem Unvereinbarkeitsausschuss hinsichtlich seiner Unter­nehmensbeteiligungen gelegt. Der Finanzminister verschwieg neben internationalen Aktien auch Anteile an der in Konkurs befindlichen Internetfirma Y-line AG. Nach wie vor ist die Höhe des Aktienbesitzes von Grasser an der Y-line AG unbekannt. Ein Rechts­anwalt, der nach Medienberichten die Aktientransaktion für Grasser durchge­führt hat, beruft sich, befragt über eine indirekte Tätigkeit für Grasser als Treuhänder, auf die anwaltliche Schweigepflicht.

Besonders interessant ist diesbezüglich der Umstand, dass die Schwester dieses Rechtsanwaltes, als Assistentin des Vorstandes der Y-line-Tochter FirstInEx arbeitete. Finanzminister Grasser ist ein Schulfreund dieses Vorstandes, Mag. Dieter Jandl, und Taufpate dessen Sohnes. BM Grasser steht in reger Geschäftsbeziehung mit der FirstInEx: Mit 24. November 2000 vergab das BMF an die Y-line-Tochter einen 50 000-Euro-Auftrag für den Relaunch der Ministeriumshomepage. Durch den Grasser-Verein „zur Förderung der New Economy“ wurde ein Betrag von 110 000 € an die FirstInEx überwiesen, dieser Zahlung steht eine Gegenleistung in Form der Sicherung der Domain www.karlheinzgrasser.com, die nie verwendet wurde, gegenüber.

Offen bleibt daher die Frage, für welche Leistungen der Grasser-Verein 110 000 € an die Y-line-Tochter FirstInEx überwiesen hat.

Interessant erscheint vor dem Hintergrund dieses Geschäftes der Umstand, dass die FPÖ als Schuldner der Y-line AG im Konkursverfahren aufgetaucht ist und die ent­sprechende Forderung von 1,5 Millionen € auf rund 400 000 € reduziert wurde. Es ist nicht auszuschließen, dass es sich bei dieser Zahlung an die FirstInEx um ein Scheingeschäft handelte und dadurch Gläubigerinteressen im Y-line-Konkurs wesent­lich beeinträchtigt wurden.

Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen Ex-Y-line-Vorstand Mag. Böhm wegen des Verdachtes auf schweren Betrug und Bilanzfälschung. Im Zuge dieser Gerichts­verfahren tauchen wiederum bekannte Namen auf: Lehman & Brothers Bankhaus AG, die die Y-line-Papiere bis kurz vor der Insolvenz als Anlage empfohlen hatten, und die Steuerberatungskanzlei Ernst & Young, denen Manipulationen hinsichtlich der Y-line-Bilanz vorgeworfen werden. Beide Unternehmen erhielten von Minister Grasser Aufträ­ge zur Beratung des Bundesministeriums für Finanzen.

Stellenbesetzungsgesetz samt Vertragsschablonenverordnung

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite