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mit dem Untersuchungsgegenstand alle Sachverhalte auf rechtliche und politische
Verantwortlichkeit überprüfen.
Begründung:
Die
Amtszeit von Finanzminister Mag. Grasser ist geprägt von der Verschwendung
von Steuergeldern für externe Berater, dem unprofessionellen Abverkauf von
Bundesvermögen und regelmäßigen Verstößen gegen geltendes Recht. War es in der
ersten Legislaturperiode von Schwarz-Blau möglich, dass inhaltliche Versagen
des Finanzministers mit extrem teuren Maßnahmen der Persönlichkeitswerbung zu
übertünchen, so wurde spätestens mit der Aufdeckung der Steuermalversationen
rund um die Homepage des Finanzministers das System Grasser enttarnt: Immer
wieder tauchen die selben Unternehmen auf den Honorarlisten des Finanzministers
auf, Grassers persönliche Freunde profitieren von seinem Ministeramt und
bestehende Gesetze werden bewusst gebrochen.
Unvereinbarkeitsgesetz
Durch
Finanzminister Grasser wurden seit Amtsantritt keine beziehungsweise unrichtige
Meldungen gegenüber dem Unvereinbarkeitsausschuss hinsichtlich seiner Unternehmensbeteiligungen
gelegt. Der Finanzminister verschwieg neben internationalen Aktien auch Anteile
an der in Konkurs befindlichen Internetfirma Y-line AG. Nach wie vor ist die
Höhe des Aktienbesitzes von Grasser an der Y-line AG unbekannt. Ein Rechtsanwalt,
der nach Medienberichten die Aktientransaktion für Grasser durchgeführt hat,
beruft sich, befragt über eine indirekte Tätigkeit für Grasser als Treuhänder,
auf die anwaltliche Schweigepflicht.
Besonders
interessant ist diesbezüglich der Umstand, dass die Schwester dieses
Rechtsanwaltes, als Assistentin des Vorstandes der Y-line-Tochter FirstInEx
arbeitete. Finanzminister Grasser ist ein Schulfreund dieses Vorstandes,
Mag. Dieter Jandl, und Taufpate dessen Sohnes. BM Grasser steht in reger
Geschäftsbeziehung mit der FirstInEx: Mit 24. November 2000 vergab das BMF
an die Y-line-Tochter einen 50 000-Euro-Auftrag für den Relaunch der
Ministeriumshomepage. Durch den Grasser-Verein „zur Förderung der New Economy“
wurde ein Betrag von 110 000 € an die FirstInEx überwiesen, dieser
Zahlung steht eine Gegenleistung in Form der Sicherung der Domain
www.karlheinzgrasser.com, die nie verwendet wurde, gegenüber.
Offen
bleibt daher die Frage, für welche Leistungen der Grasser-Verein 110 000 €
an die Y-line-Tochter FirstInEx überwiesen hat.
Interessant
erscheint vor dem Hintergrund dieses Geschäftes der Umstand, dass die FPÖ als
Schuldner der Y-line AG im Konkursverfahren aufgetaucht ist und die entsprechende
Forderung von 1,5 Millionen € auf rund 400 000 € reduziert
wurde. Es ist nicht auszuschließen, dass es sich bei dieser Zahlung an die
FirstInEx um ein Scheingeschäft handelte und dadurch Gläubigerinteressen im
Y-line-Konkurs wesentlich beeinträchtigt wurden.
Die
Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen Ex-Y-line-Vorstand Mag. Böhm wegen
des Verdachtes auf schweren Betrug und Bilanzfälschung. Im Zuge dieser Gerichtsverfahren
tauchen wiederum bekannte Namen auf: Lehman & Brothers Bankhaus AG,
die die Y-line-Papiere bis kurz vor der Insolvenz als Anlage empfohlen hatten,
und die Steuerberatungskanzlei Ernst & Young, denen Manipulationen
hinsichtlich der Y-line-Bilanz vorgeworfen werden. Beide Unternehmen erhielten
von Minister Grasser Aufträge zur Beratung des Bundesministeriums für Finanzen.
Stellenbesetzungsgesetz
samt Vertragsschablonenverordnung