Eine von der SPÖ beantragte
Rechnungshof-Sonderprüfung hinsichtlich der Bestellung und Abberufung von
Aufsichtsräten und Vorständen der ÖIAG sowie die damit in Zusammenhang stehende
Vertragsgestaltung ergab massive Gesetzesverstöße bei der Dotierung von Vorstandsgehältern
und Aufsichtsratsentschädigungen in Unternehmen der staatsnahen Wirtschaft.
Bei den ÖIAG-Vorstandsverträgen wurde bewusst gegen das Stellenbesetzungsgesetz
1998 und die Verordnung der Bundesregierung betreffend Vertragsschablonen
verstoßen. Dabei wurde ein Antiprivilegiengesetz, in Kenntnis der negativen
Folgen für den Steuerzahler, bewusst durch den Vorstand, den Aufsichtsrat und
den Eigentümer, vertreten durch Finanzminister Grasser, missachtet. Seit
13. 9. 2002 ist diese Kritik des Rechnungshofes an der
Vertragsgestaltung für ÖIAG-Vorstände und -Aufsichtsräte öffentlich bekannt.
Durch den zuständigen Finanzminister wurden jedoch seither keine
entsprechenden Maßnahmen zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes
durchgeführt. Noch Mitte August 2003 wurde „Lob“ vom Rechnungshof für diese
rechtswidrigen Verträge eingefordert. Bei der bezeichneten Vorgangsweise
handelt es sich klar um einen Bruch der bestehenden Gesetze, um politische
Günstlinge mit Jobs zu versorgen, dadurch ist ein Schaden von rund
6,1 Millionen € entstanden.
ÖIAG-Gesetz
Die Veräußerung der Bundesanteile an der
ÖIAG ist ökonomisch in keiner Form begründbar. Das ÖIAG-Gesetz gebietet, bei
Privatisierungen die Interessen der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft, der
ÖIAG sowie die Interessen des Bundes insbesondere im Hinblick auf die
Bedienung der Schulden der ÖIAG angemessen zu berücksichtigen (§ 7
ÖIAG-Gesetz 2000).
Mittels der Budgetbegleitgesetzgebung wurde
im § 7 Abs. 4 ÖIAG-Gesetz ein Zielkatalog für die
Privatisierungsvorhaben eingefügt, der wie folgt lautet: Die Privatisierungen
sollen zu einer möglichst hohen Wertsteigerung der Unternehmen führen und
dadurch auch langfristig sichere Arbeitsplätze in Österreich schaffen
beziehungsweise erhalten, möglichst hohe Erlöse für den Eigentümer bringen, die
Entscheidungszentralen und die Forschungs- und Entwicklungskapazitäten der zu
privatisierenden Unternehmen wenn möglich in Österreich halten und den
österreichischen Kapitalmarkt berücksichtigen. Durch eine Totalprivatisierung
mittels Anteilsverkauf über die Börse wird keine einzige Anforderung dieses
Gesetzes erfüllt. Finanzminister Grasser, der mit dem Vollzug des ÖIAG-Gesetzes
betraut ist, ist durch diesen Verstoß gegen die Bestimmungen des ÖIAG-Gesetzes
seiner gesetzlichen Vollzugspflicht nicht nachgekommen – eine Vorgangsweise,
die erheblichen Schaden für die Republik Österreich nach sich ziehen wird. Im
Falle der Voest-Alpine AG liegt der Erlös des Abverkaufes sogar unter dem Wert
der Eigenmittel. Damit wurde bewusst gegen die Zielsetzung der Erlösoptimierung
im ÖIAG-Gesetz verstoßen.
Auch
ist die Rolle des Finanzministers in kolportierten Geheimabsprachen (Projekt
„Minerva“), die den Zweck hatten, den Börsenmechanismus außer Kraft zu setzen,
höchst bedenklich und unbedingt zu prüfen.
Berater
und Werbeaufträge
Durch den Bundesminister für Finanzen wurden seit 4. 2. 2000 mehr als 27 Millionen € für Selbstdarstellung und Reklame verschleudert. Bei dieser Summe handelt es sich um die höchsten Ausgaben für externe Dienstleister – veranlasst durch ein einziges Ressort – seit 1945. Nicht nur für Reklame, sondern vor allem für die Auslagerung von ressortinternen Aufgaben an externe Berater wurde Steuergeld in exorbitanter Höhe verschwendet. Viele Indizien und einzelne Aufträge deuten klar darauf hin, dass durch diesen intensiven Einsatz von Beratern vor allem einem Zweck gedient wird: der Persönlichkeitswerbung von Finanzminister Grasser. Diese erreichte ihren Höhepunkt in