Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 235

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Eine von der SPÖ beantragte Rechnungshof-Sonderprüfung hinsichtlich der Bestellung und Abberufung von Aufsichtsräten und Vorständen der ÖIAG sowie die damit in Zusammenhang stehende Vertragsgestaltung ergab massive Gesetzesverstöße bei der Dotierung von Vorstandsgehältern und Aufsichtsratsentschädigungen in Unterneh­men der staatsnahen Wirtschaft. Bei den ÖIAG-Vorstandsverträgen wurde bewusst gegen das Stellenbesetzungsgesetz 1998 und die Verordnung der Bundesregierung betreffend Vertragsschablonen verstoßen. Dabei wurde ein Antiprivilegiengesetz, in Kenntnis der negativen Folgen für den Steuerzahler, bewusst durch den Vorstand, den Aufsichtsrat und den Eigentümer, vertreten durch Finanzminister Grasser, missachtet. Seit 13. 9. 2002 ist diese Kritik des Rechnungshofes an der Vertragsgestaltung für ÖIAG-Vorstände und -Aufsichtsräte öffentlich bekannt. Durch den zuständigen Finanz­minister wurden jedoch seither keine entsprechenden Maßnahmen zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes durchgeführt. Noch Mitte August 2003 wurde „Lob“ vom Rechnungshof für diese rechtswidrigen Verträge eingefordert. Bei der bezeichneten Vorgangsweise handelt es sich klar um einen Bruch der bestehenden Gesetze, um politische Günstlinge mit Jobs zu versorgen, dadurch ist ein Schaden von rund 6,1 Millionen € entstanden.

ÖIAG-Gesetz

Die Veräußerung der Bundesanteile an der ÖIAG ist ökonomisch in keiner Form be­gründbar. Das ÖIAG-Gesetz gebietet, bei Privatisierungen die Interessen der jewei­ligen Beteiligungsgesellschaft, der ÖIAG sowie die Interessen des Bundes ins­beson­dere im Hinblick auf die Bedienung der Schulden der ÖIAG angemessen zu berück­sichtigen (§ 7 ÖIAG-Gesetz 2000).

Mittels der Budgetbegleitgesetzgebung wurde im § 7 Abs. 4 ÖIAG-Gesetz ein Zielkata­log für die Privatisierungsvorhaben eingefügt, der wie folgt lautet: Die Privatisierungen sollen zu einer möglichst hohen Wertsteigerung der Unternehmen führen und dadurch auch langfristig sichere Arbeitsplätze in Österreich schaffen beziehungsweise erhalten, möglichst hohe Erlöse für den Eigentümer bringen, die Entscheidungszentralen und die Forschungs- und Entwicklungskapazitäten der zu privatisierenden Unternehmen wenn möglich in Österreich halten und den österreichischen Kapitalmarkt berücksichtigen. Durch eine Totalprivatisierung mittels Anteilsverkauf über die Börse wird keine einzige Anforderung dieses Gesetzes erfüllt. Finanzminister Grasser, der mit dem Vollzug des ÖIAG-Gesetzes betraut ist, ist durch diesen Verstoß gegen die Bestimmungen des ÖIAG-Gesetzes seiner gesetzlichen Vollzugspflicht nicht nachgekommen – eine Vorgangsweise, die erheblichen Schaden für die Republik Österreich nach sich ziehen wird. Im Falle der Voest-Alpine AG liegt der Erlös des Abverkaufes sogar unter dem Wert der Eigenmittel. Damit wurde bewusst gegen die Zielsetzung der Erlösoptimie­rung im ÖIAG-Gesetz verstoßen.

Auch ist die Rolle des Finanzministers in kolportierten Geheimabsprachen (Projekt „Minerva“), die den Zweck hatten, den Börsenmechanismus außer Kraft zu setzen, höchst bedenklich und unbedingt zu prüfen.

Berater und Werbeaufträge

Durch den Bundesminister für Finanzen wurden seit 4. 2. 2000 mehr als 27 Millionen € für Selbstdarstellung und Reklame verschleudert. Bei dieser Summe handelt es sich um die höchsten Ausgaben für externe Dienstleister – veranlasst durch ein einziges Res­sort – seit 1945. Nicht nur für Reklame, sondern vor allem für die Auslagerung von ressortinternen Aufgaben an externe Berater wurde Steuergeld in exorbitanter Höhe ver­schwendet. Viele Indizien und einzelne Aufträge deuten klar darauf hin, dass durch diesen intensiven Einsatz von Beratern vor allem einem Zweck gedient wird: der Per­sönlichkeitswerbung von Finanzminister Grasser. Diese erreichte ihren Höhepunkt in


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