Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 236

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ei­ner ganzseitigen Einschaltung samt Foto des Ministers in der Financial Times am 30. 11. 2001 und einer als KMU-Dialog getarnten Imagekampagne des Finanzminis­ters.

Die bereits mehrmals in Dringlichen Anfragen dokumentierten Aufträge zeigen klar, dass verschiedene natürliche und juristische Personen zu ähnlichen Themen be­schäf­tigt wurden. Auch erscheint die Heranziehung von privaten Auftragnehmern für Ge­setzesvorbereitungen – neben der enormen Kostenhöhe – als höchst bedenklich. Trotz Rechnungshofkritik an den kostenintensiven und ergebnisarmen Vergaben an externe Berater und für Werbekampagnen ohne Informationscharakter werden durch Finanz­minister Grasser auch im Jahr 2003 vermehrt entsprechende Aufträge ver­ge­ben.

Honorare

Finanzminister Grasser vereinbarte für Vorträge Honorarzahlungen entweder direkt an seine Person oder an eine sogenannte „KHG-Stiftung“. Eine entsprechende Stiftung war im Zeitpunkt der Zahlung dieser Honorare nicht existent und ist bis heute nicht im Fir­menbuch eingetragen. Ähnlich gelagerte Fälle wurden durch die Finanzbehörden klar als steuerbare Einkünfte erkannt, durch Finanzminister Grasser wurden dies­be­züglich aber keine Steuern abgeführt. Unklar bleibt die Existenz einer entsprechen­den Stiftung sowie, ob Grasser dieses Einkommen in seiner Funktion als Minister ver­langt hat. Unbekannt ist auch, wohin von Grasser eingenommenen Beträge geflossen sind.

Homepage

In der Beantwortung einer Dringlichen Anfrage der SPÖ führte Finanzminister Grasser aus, dass seine private Homepage nicht mit Steuergeldern, sondern über Sponsoren fi­nan­ziert wurde, diese Aussage trat die Affäre rund um den Verein zur Förderung der New Economy los. Bis jetzt konnte nicht exakt geklärt werden, welche natürlichen be­ziehungsweise juristischen Personen an diesen Verein Spendenzahlungen erbrach­ten und wohin diese Mittel – höchstwahrscheinlich mehr als 200 000 € – wirklich ge­flossen sind. Ein Gefälligkeitsgutachten, erstellt von einer Kommission unter der Leitung von Staatssekretär Finz, kam – unter der Heranziehung veralteter deutscher Literatur – lediglich zu einem Reinwaschungsversuch hinsichtlich der Spende der Indus­triellen­vereinigung. Die Anzahl und Identität aller Spender sowie daraus resultie­rende steuer­rechtliche Konsequenzen wurden bisher durch den Finanzminister ver­schwiegen.

Bundeswohnbaugesellschaften

Allein für die Vorberatung des bisher völlig fehlgeschlagenen Projektes der Privatisie­rung von 5 Bundeswohnbaugesellschaften wurden durch Finanzminister Grasser 10,9 Millionen € für Beratungskosten an externe Berater verschleudert, darunter Rechtsanwälte, Universitätsprofessoren und die Lehman & Brothers Bankhaus AG, an die exakt 10,3 Millionen € an Beratungssalär gingen.

Auffällig an der Leistung von Lehman & Brothers ist vor allem, dass diese in ihren Be­wertungen nicht einmal die offensichtlich anhängigen Verfahren hinsichtlich der Fest­stellung des Gemeinnützigkeitsstatus eines Unternehmens in ihre Bewertungs­über­le­gun­gen einbezogen haben. Durch das beauftragte Unternehmen wurden alle 5 Bun­des­wohnbaugesellschaften als „gewerbliche Bauträger“ feilgeboten. Nunmehr steht fest, dass zumindest eine Gesellschaft nach wie vor den Status einer gemein­nüt­zigen Wohnbaugesellschaft nach dem WGG beibehalten hat – ein Irrtum, der einer­seits die Bewertung aller Unternehmen, andererseits das gesamte Verkaufsverfahren völ­lig in Frage stellt. Der Finanzminister trägt diesbezüglich die volle Verantwortung für die Kos­ten des fehlgeschlagenen Verkaufsverfahrens, das nur einem Zweck dienen soll­te: dem Abverkauf von Bundesvermögen unabhängig von einer entsprechenden Erlös­optimierung.

 


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