einer
ganzseitigen Einschaltung samt Foto des Ministers in der Financial Times am
30. 11. 2001 und einer als KMU-Dialog getarnten Imagekampagne des
Finanzministers.
Die
bereits mehrmals in Dringlichen Anfragen dokumentierten Aufträge zeigen klar,
dass verschiedene natürliche und juristische Personen zu ähnlichen Themen beschäftigt
wurden. Auch erscheint die Heranziehung von privaten Auftragnehmern für Gesetzesvorbereitungen –
neben der enormen Kostenhöhe – als höchst bedenklich. Trotz
Rechnungshofkritik an den kostenintensiven und ergebnisarmen Vergaben an
externe Berater und für Werbekampagnen ohne Informationscharakter werden durch
Finanzminister Grasser auch im Jahr 2003 vermehrt entsprechende Aufträge
vergeben.
Honorare
Finanzminister
Grasser vereinbarte für Vorträge Honorarzahlungen entweder direkt an seine
Person oder an eine sogenannte „KHG-Stiftung“. Eine entsprechende Stiftung war
im Zeitpunkt der Zahlung dieser Honorare nicht existent und ist bis heute nicht
im Firmenbuch eingetragen. Ähnlich gelagerte Fälle wurden durch die
Finanzbehörden klar als steuerbare Einkünfte erkannt, durch Finanzminister
Grasser wurden diesbezüglich aber keine Steuern abgeführt. Unklar bleibt die
Existenz einer entsprechenden Stiftung sowie, ob Grasser dieses Einkommen in
seiner Funktion als Minister verlangt hat. Unbekannt ist auch, wohin von
Grasser eingenommenen Beträge geflossen sind.
Homepage
In
der Beantwortung einer Dringlichen Anfrage der SPÖ führte Finanzminister
Grasser aus, dass seine private Homepage nicht mit Steuergeldern, sondern über
Sponsoren finanziert wurde, diese Aussage trat die Affäre rund um den Verein
zur Förderung der New Economy los. Bis jetzt konnte nicht exakt geklärt werden,
welche natürlichen beziehungsweise juristischen Personen an diesen Verein
Spendenzahlungen erbrachten und wohin diese Mittel – höchstwahrscheinlich
mehr als 200 000 € – wirklich geflossen sind. Ein
Gefälligkeitsgutachten, erstellt von einer Kommission unter der Leitung von
Staatssekretär Finz, kam – unter der Heranziehung veralteter deutscher
Literatur – lediglich zu einem Reinwaschungsversuch hinsichtlich der
Spende der Industriellenvereinigung. Die Anzahl und Identität aller Spender
sowie daraus resultierende steuerrechtliche Konsequenzen wurden bisher durch
den Finanzminister verschwiegen.
Bundeswohnbaugesellschaften
Allein
für die Vorberatung des bisher völlig fehlgeschlagenen Projektes der Privatisierung
von 5 Bundeswohnbaugesellschaften wurden durch Finanzminister Grasser
10,9 Millionen € für Beratungskosten an externe Berater
verschleudert, darunter Rechtsanwälte, Universitätsprofessoren und die
Lehman & Brothers Bankhaus AG, an die exakt 10,3 Millionen €
an Beratungssalär gingen.
Auffällig
an der Leistung von Lehman & Brothers ist vor allem, dass diese in
ihren Bewertungen nicht einmal die offensichtlich anhängigen Verfahren
hinsichtlich der Feststellung des Gemeinnützigkeitsstatus eines Unternehmens
in ihre Bewertungsüberlegungen einbezogen haben. Durch das beauftragte
Unternehmen wurden alle 5 Bundeswohnbaugesellschaften als „gewerbliche
Bauträger“ feilgeboten. Nunmehr steht fest, dass zumindest eine Gesellschaft
nach wie vor den Status einer gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft nach dem WGG
beibehalten hat – ein Irrtum, der einerseits die Bewertung aller
Unternehmen, andererseits das gesamte Verkaufsverfahren völlig in Frage
stellt. Der Finanzminister trägt diesbezüglich die volle Verantwortung für die
Kosten des fehlgeschlagenen Verkaufsverfahrens, das nur einem Zweck dienen
sollte: dem Abverkauf von Bundesvermögen unabhängig von einer entsprechenden
Erlösoptimierung.