Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 34

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Ich möchte eingangs sagen, dass es gut ist, dass diese Novelle zum Asylgesetz nach massiven Interventionen von Opposition und NGOs nicht vor dem Sommer beschlos­sen wurde, sodass doch noch einige Zeit zum Nachdenken geblieben ist, auch Zeit für ein ordentliches parlamentarisches Verfahren inklusive zweier Expertenhearings, wo­durch doch noch die eine oder andere Verbesserung in den Text Eingang gefunden hat.

Bedauerlicherweise hat diese Verzögerung des Beschlusses des Asylgesetzes jedoch auch dazu geführt, dass mittlerweile die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zur Bundesbetreuung ergangen ist, die nun in sehr negativer Art und Weise Eingang in dieses Gesetz gefunden und zu einer ungeheuren Verschlechterung der Position all jener geführt hat, die bisher die Obdachlosigkeit von Asylwerbern in großem Ausmaß verhindert haben, nämlich der Länder und der NGOs.

Diesen wird nun in der Weise dafür gedankt, dass man ihnen rückwirkend jeglichen Regressanspruch für die von ihnen erbrachte Betreuungsleistung zur Gänze abspricht, was eine klare Verfassungswidrigkeit darstellt.

Außerdem sei an dieser Stelle auch festgehalten, dass 700 positive Asylbescheide jährlich – ich betone: 700 positive Asylbescheide jährlich! – nicht unbedingt jenen Akt von Großzügigkeit darstellen, den man sich von einem Land mit Asyltradition wie Österreich erwarten würde. Im Gegensatz zu jenem Bild, das öffentlich vermittelt wird, wonach wir von Flüchtlingen überschwemmt werden, erhalten nur 4,26 Prozent der Fälle Asyl, ein Großteil der Verfahren, nämlich 83 Prozent, wurde eingestellt.

Das Gesetz ist in seinen Tendenzen so restriktiv, dass es Österreich als Asylland zum Schlusslicht in der Europäischen Union machen wird. Insgesamt zeichnet es sich aus durch mehr Zugangsbeschränkungen, weniger Eingehen auf den Einzelfall und weni­ger Rechtsschutz.

Nach übereinstimmender Ansicht von UNHCR sowie allen NGOs wäre nämlich das bisher geltende Asylgesetz durchaus eine taugliche Rechtsgrundlage für die Abwick­lung von fairen Asylverfahren gewesen. Dass es jedoch in der letzten Zeit, in den letz­ten Jahren auf Grund der steigenden Zahl von Asylanträgen Defizite gegeben hat, die in überwiegender Weise auf Ressourcenmängel der Asylbehörden, und zwar sowohl in personeller als auch in finanzieller Hinsicht, zurückzuführen gewesen sind, das hat auch der Leiter des Bundesasylamtes im Hearing bestätigt. Er hat gesagt, dass 36 zu­sätzlich eingestellte Beamte beim Bundesasylamt eine wesentliche Verfahrensbe­schleunigung und einen Abbau der vorhandenen Fälle bewirkt haben.

Daher sind wir gemeinsam mit den NGOs der Meinung, dass die Beschleunigung und Straffung der Verfahren nur mit einer Aufstockung des Personals zu bewerkstelligen ist, und daher wird sich schon in wenigen Jahren zeigen, dass mit diesem Gesetz kei­neswegs eine Beschleunigung eingetreten ist, sondern dass – ganz im Gegenteil! – die Bundesverfassung und die völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs auf diese Art und Weise verletzt wurden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Zu einigen Details: Die Zugangsbeschränkungen zum österreichischen Hoheitsgebiet sind inzwischen dermaßen gestaltet, dass de facto Flüchtlinge auf dem Landweg nicht mehr nach Österreich kommen können, es sei denn mit Hilfe von organisierten Schlep­pern oder Menschenhändlern.

Berufungen gegen die erstinstanzlichen Bescheide haben in Österreich aufschiebende Wirkung. Das ist der Standard, den uns unsere Rechtsstaatlichkeit vorgibt und der überall in unserer Rechtsordnung gilt. Mit Ihrer Vorlage, Herr Minister, soll die Berufung keine aufschiebende Wirkung mehr haben, der UBAS soll vielmehr nur im Einzelfall die aufschiebende Wirkung zuerkennen können. Damit verlassen Sie den rechtsstaatlich


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