Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 46

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Asylsystem Verbesserungen für Familienangehörige. – Das sind die Fortschritte, die wir für Asylsuchende, die es brauchen, auch im Gesetz verankert haben, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es gibt zwei zentrale Diskussionspunkte, und diese möchte ich auch sehr offen anspre­chen: Zum einen geht es um die Frage, ob jemand bei einer Berufung nachträglich neue zusätzliche Asylgründe nennen können soll, die er oder sie im ersten Verfahren nicht genannt hat.

Wir haben hier eine klar Antwort: Das soll grundsätzlich nicht möglich sein. Wir glau­ben, wer in Österreich oder in einem anderen Land der Europäischen Union Asyl bean­tragt, der kennt normalerweise die Gründe, warum er sein Heimatland verlassen muss.

Aber natürlich gibt es Gründe, die hier Ausnahmen bedingen und Ausnahmen erforder­lich machen: Ich denke da an die Opfer von Folter und Vergewaltigungen. Ich denke auch, dass es Zulässigkeiten selbstverständlich dann geben muss, wenn es im ersten Verfahren zu Fehlern kommt. Über die Zulässigkeit bei Neuerungen entscheidet nicht irgendeine Behörde, nicht ein weisungsgebundener Beamter, sondern ausschließlich der Richter des Unabhängigen Bundesasylsenats. Das ist der entscheidende Unter­schied, der auch gewährleisten soll, dass nur dann keine Zulassung erfolgt, wenn das auch wirklich im Sinne des Gesetzes und der Konvention statthaft ist, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich bin einigen Abgeordneten sehr, sehr dankbar für ihre Mitarbeit und möchte in die­sem Zusammenhang insbesondere Herrn Abgeordneten Huainigg nennen, der uns in der Präzisierung der Frage, wie wir bezüglich Neuerungsgebot und -verbot in Zukunft vorgehen sollten, sehr viel weitergeholfen hat.

Wir dürfen zum Ersten feststellen, dass das kein neues Instrument ist, denn im Asylge­setz 1991 hat es dieses Neuerungsverbot bereits gegeben, und – ich darf das auch sehr offen sagen – der Verfassungsgerichtshof hat darüber schon ein Urteil gespro­chen, und zwar hat er das grundsätzlich zugelassen. Auch das holländische Modell und die Ermöglichung der Wiederaufnahme für besondere Situationen sind Punkte, die wir gesehen haben.

Auch das Thema Bundesbetreuung ist heftig diskutiert worden, und ich möchte in ge­botener Kürze sagen, dass wir darauf eingegangen sind, dass wir – und ich bedanke mich herzlich dafür – ein sehr, sehr konstruktives Gespräch mit den Präsidenten der Non-profit-Organisationen, mit der Caritas, mit der Diakonie, mit dem Roten Kreuz und mit der „Volkshilfe“ geführt haben und dass wir gemeinsam übereingekommen sind, dass das Bundesministerium für Inneres alle Kosten für Asylwerber und Flüchtlinge, die nach diesem Gesetz als solche gesehen werden sollen, übernehmen wird und dass wir anstreben, dass alle Menschen, die nicht asylfremde Gründe angeben, so rasch wie möglich eine Betreuung erhalten sollen. „So rasch wie möglich“ heißt für mich: möglichst vor diesem Winter, damit niemand, der Schutz und Hilfe sucht und Schutz und Hilfe braucht, im Winter draußen sein muss. Das ist unsere Absicht! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Möglich wird das werden, wenn wir – und das ist unser tiefes Bestreben – gemeinsam mit den Ländern zu einer Vereinbarung kommen, die wir vorziehen wollen, damit wir möglichst vor dem Winter dafür sorgen können, dass all jene, die Schutz brauchen, diesen Schutz in Österreich auch bekommen können.

Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit bei den Non-profit-Organisationen für ihre Arbeit bedanken. Sie leisten einen wichtigen, unverzichtbaren Beitrag dazu, dass Men­schen, die in Not gekommen sind, seien sie aus dem Ausland oder aus dem Inland, bei uns in Österreich gut aufgenommen werden. Ich möchte mich als Innenminister und für


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