Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 49

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Die Deutschen haben es begriffen: Sie haben 1992, als sie diesen Druck hatten, ihre Mitarbeiterzahl von 1 100 vervierfacht. Die Engländer haben es begriffen: Sie haben die Zahl der Mitarbeiter in diesem Bereich von 5 000 auf 13 000 erhöht. Da war Flexi­bilität gegeben! Diese lassen Sie aber, Herr Minister, massiv vermissen!

Dieser Entwurf ist in mehreren Punkten eklatant verfassungswidrig, und diese Akzep­tanz der Verfassungswidrigkeit ist eine unerträgliche Arbeitsauffassung dieser Bundes­regierung und ein trauriges Markenzeichen dieser Bundesregierung!

Hohes Haus! Der Bundesminister schlittert sehenden Auges in ein neues Rechtsfiasko, und wir wollen Sie davon bewahren, Herr Bundesminister. (Abg. Großruck: „Davor“ heißt es, nicht „davon“!) Wir wollen Sie davor bewahren – danke herzlich! –, und wir werden daher einen Antrag gemäß § 73 Abs. 3 Z 2 GOG stellen, nämlich dass diese in Diskussion stehende Novelle des Bundesbetreuungsgesetzes und des Asylgesetzes an den Ausschuss rückverwiesen wird. Wir werden vor allem den Kollegen von der ÖVP die Gelegenheit geben, ihre christliche Gesinnung zu beweisen, und werden daher eine namentliche Abstimmung verlangen.

Die SPÖ fühlt sich in dieser Vorgangsweise durch ein Schreiben des Caritas-Präsiden­ten Küberl voll bestärkt. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Glauben Sie, dass Sie uns schrecken können damit, dass Sie eine namentliche Abstimmung machen? Wir bekennen uns dazu!) Ich lese Ihnen nur einige Sätze daraus vor:

Dieser Entwurf zum Bundesbetreuungsgesetz ist ein Affront gegen Länder und Hilfs­organisationen, die jahrelang versucht haben, den Bund bei der Erfüllung seiner Pflich­ten zu unterstützen. Zudem wird durch eine derart rüde Vorgangsweise der Abschluss eines Artikel-15a-Vertrages zur Grundversorgung, über den jahrelang verhandelt wurde und der in den wesentlichen Eckpunkten ausverhandelt ist, in Frage gestellt. (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) – Ich komme schon zum Schluss­satz, Herr Präsident.

Es heißt darin weiters:

Die Caritas glaubt, dass ein Zurückstellen der Beschlussfassung eines Bundesbetreu­ungsgesetzes bis zum Abschluss der Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Hilfsorganisationen über eine 15a-Vereinbarung zur Grundversorgung eine gute Lösung für Österreich ermöglichen würde, die auch im Einklang mit der EU-Richtlinie steht. – Zitatende.

Handeln Sie danach! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

12.01

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kößl. Die Rede­zeit ist die gleiche. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


12.01

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Zurück zur Sachpolitik, weg von Polemik und Tatsachenverdrehung. Ich möchte klarstellen: Österreich ist ein Asylland mit einem ordentlichen und einem rechtsstaatlichen Asylverfahren – und das wird es auch mit dem neuen Asylgesetz bleiben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Österreich ist kein Zuwanderungsland und wird es auch künftig nicht sein. Aber alle Asylwerber, die mit einem tatsächlichen Asylgrund nach Österreich kommen – egal, ob das aus rassischen, politischen, religiösen Gründen ist oder wegen ihrer ethnischen Herkunft –, sollen rasche und umfassende Hilfe bekommen. Das wird mit dem neuen Asylgesetz auch gewährleistet.

 


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