Was ist Faktum? – Faktum ist, dass wir ein Asylgesetz haben, das auf rund 14 000 Asylanträge im Jahr ausgerichtet ist. Es ist heute schon angeführt worden, es gibt eine rasante Entwicklung bei den Asylanträgen (Abg. Krainer: Personal aufstocken!): vom Jahre 1998 bis zum Jahre 2002 von 13 800 auf rund 39 000 Asylanträge. (Abg. Krainer: Wieso haben Sie das Personal nicht aufgestockt?) Faktum ist, dass von diesen 39 000 Asylanträgen rund 80 Prozent der Asylwerber nicht aus tatsächlichen Asylgründen nach Österreich kommen, sondern aus wirtschaftlichen Überlegungen. Faktum ist aber auch, dass auf Grund des bestehenden Gesetzes dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet ist. Es ermöglicht Kettenanträge mit Berufungen in Folge und somit eine Verschleppung des Verfahrens über Jahre.
Faktum ist weiters, dass auf Grund verschiedener Rechtsunsicherheiten die Asylverfahren zu lange dauern. (Abg. Krainer: Zu wenig Personal!) Das bedeutet, dass sich Menschen, die berechtigt um Asyl ansuchen und rasche Hilfe bräuchten, langen Verfahren gegenübersehen und oft erst nach Monaten eine Entscheidung in Händen haben.
Faktum ist außerdem – das ist ebenfalls schon erwähnt worden –, dass Österreich auf 1 000 Einwohner 4,6 Asylwerber hat, Deutschland 0,9, England 0,8, Italien 0,1 und Schweden 3,7. Die höchste Zahl an Asylanträgen gibt es also in Österreich und darum gilt es zu handeln.
Ich glaube, dass es auf Grund dieser Fakten erforderlich und notwendig ist, dass wir ein neues Asylgesetz beschließen, das Verfahrensbeschleunigung und Verfahrensklarheit schafft, den Asylmissbrauch eindämmt und eine schnelle Unterscheidung zwischen Asyl und Migration bringt, damit den wirklich Schutzbedürftigen und Schutzsuchenden rasch und umfassend Hilfe und Schutz gewährt werden kann.
Da es immer wieder Andeutungen gibt, das wäre verfassungswidrig, weil es keine Berufungsmöglichkeit gibt, stelle ich fest: Das stimmt nicht. Es wird auch künftig eine Berufungsmöglichkeit geben, und zwar dann, wenn sich der Sachverhalt gegenüber der ersten Instanz wesentlich geändert hat, wenn das Verfahren in erster Instanz mangelhaft war (Abg. Krainer: Das ist das Neuerungsverbot! Sie haben sich selbst geirrt!), wenn dem Asylwerber Beweismittel im Verfahren erster Instanz noch nicht zugänglich waren sowie wegen Traumatisierung und Folterung. (Abg. Krainer: Sie haben sich in der Zeile geirrt!) Die Anwendung und Auslegung dieser Bestimmung wird den unabhängigen Mitgliedern des Bundesasylamtes obliegen.
Jetzt zur Bundesbetreuung. Unter Innenminister Dr. Ernst Strasser wurde die Zahl der Bundesbetreuungsplätze vom Jahr 1999 von unter 3 000, nämlich von 2 800 auf rund 8 800 erhöht, das heißt, mehr als verdreifacht. Wenn hier jemand sagt, dass es von Seiten der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Inneres eine Politik der Kälte gibt, dann glaube ich, dass hier die Tatsachen ganz massiv verdreht werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Natürlich gibt es Ausschließungsgründe. Ich denke, es würde niemand verstehen – und die Bevölkerung draußen schon gar nicht –, wenn jemand, der in Bundesbetreuung ist, eine gerichtlich strafbare Handlung begeht, Einbrüche tätigt, einen Raub begeht oder Einschleichdiebstähle macht, auch weiterhin vom Staat betreut und obsorgt wird. Es wird doch niemand hier in diesem Haus glauben, dass es da nicht notwendig ist, dass es auch Ausschließungsgründe geben muss.
Eines möchte ich auch klar zum Ausdruck
bringen: Im Parlament wurde im Jahre 1991 beschlossen, dass es keinen
Rechtsanspruch auf Bundesbetreuung gibt. Im Jahre 1997 wurde das
bestätigt. Und jetzt wird das auf einmal auch von Seiten der SPÖ, die das im
Jahre 1991 mitbestimmt hat, gefordert. Das ist keine ehrliche und offene
Politik. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)