Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 51

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Ich möchte noch folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kößl, Dr. Partik-Pablé und Kollegen zur Regierungsvorlage (120 d.B.) eines Bundesgesetzes, mit dem das Asylgesetz 1997 (AsylG-Novelle 2003), das Bundesbetreuungsgesetz, das Bundesgesetz über den unabhängigen Bundesasyl­senat und das Meldegesetz geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichtes (253 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (120 d.B.) eines Bundesgesetzes, mit dem das Asylge­setz 1997 (AsylG-Novelle 2003), das Bundesbetreuungsgesetz, das Bundesgesetz über den unabhängigen Bundesasylsenat und das Meldegesetz geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichtes (253 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In Artikel I Z 37 lautet der erste Satz des § 44 Abs. 5:

„Am 1. Mai 2004 beim unabhängigen Bundesasylsenat aufgrund einer Berufung an­hängige Verfahren gemäß § 4, BGBl. I Nr. 126/2002, und die der Sache nach damit verbundenen Asylerstreckungsverfahren sind nach den Bestimmungen dieses Bundes­gesetzes zu Ende zu führen.“

2. In Artikel I Z 37 lautet der erste Satz des § 44 Abs. 7:

„Am 1. Mai beim Verwaltungsgerichtshof oder beim Verfassungsgerichtshof anhängige Verfahren betreffend Bescheide gemäß § 4, BGBl. I Nr. 126/2002, und diesen zugehö­rige, bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts anhängige Verfahren betreffend Asylerstreckungsbescheide, die nicht gemäß § 34 Abs. 1 VwGG oder § 19 Abs. 3 Z 2 lit. a, b, d oder e VfGG durch Zurückweisung zu entscheiden sind, treten mit Inkraft­treten dieses Bundesgesetzes in das Stadium nach Zulassung des Verfahrens zurück.“

3. In Artikel II Z 7 lautet § 13a wie folgt:

„§13a. Mit Ausnahme von Verfahren, die am 14. Oktober 2003 gegen die Republik Ös­terreich gerichtsanhängig sind, bestimmt sich der zeitliche Anwendungsbereich der Än­derungen von § 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 sowie § 2 Abs. 1 und Abs. 2 und § 2a des Bundesbetreuungsgesetzes BGBl. 405/1991 nach den Regelungen des § 8 ABGB.“

*****

Ich bedanke mich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

12.09

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich stelle fest, dass dieser Antrag ordnungsgemäß unterfertigt ist und daher mit zur Verhandlung steht.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger. Redezeit: 7 Minuten. – Bitte.

 


12.09

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Minister! Hohes Haus! Ich habe das Bedürfnis, bevor ich zu meinen Ausführungen komme, zwei Bemerkungen zu machen, weil heute in diesem Hohen Haus Äußerungen getätigt wurden, die ich so nicht stehen lassen möchte. Ich möchte erstens aufs Schärfste und entschieden eine pauschale Diffamierung und Vor­verurteilung von Asylsuchenden als potentiell „kriminell“ zurückweisen. (Beifall bei den


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