Grünen und der SPÖ. – Abg. Scheibner:
Wer hat das gesagt?) – Ihre Abgeordnete. (Abg.
Scheibner: Wir weisen solche Unterstellungen zurück!)
Ich möchte zweitens eine persönliche
Entschuldigung gegenüber amnesty international anbringen. (Ironische
Heiterkeit des Abg. Wattaul.) Ich glaube nicht, dass sich diese
Organisation, die renommiert ist und international anerkannt arbeitet, für eine
sachlich begründete und mit großem Bedauern vorgebrachte Kritik den Vorwurf der
Beschmutzung Österreichs gefallen lassen muss. (Beifall bei den Grünen und
der SPÖ. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Entschuldigen Sie
sich bei amnesty, ich nicht! Entschuldigen Sie sich dafür, dass er Österreich
beschmutzt! Das hat er gesagt, der Herr Patzelt!)
Ich würde – im Gegenteil! – amnesty sowie den anderen Organisationen ganz herzlich für die geleistete Arbeit in Österreich danken, nämlich der Caritas, der Diakonie, dem Roten Kreuz und den vielen anderen, die die Versäumnisse der österreichischen Asylpolitik durch Menschlichkeit wettzumachen versuchen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Partik-Pablé.)
Ich glaube, das, was in den Äußerungen meiner Vorredner und Vorrednerinnen relativ deutlich sichtbar wurde, ist, dass es einen grundlegenden Unterschied gibt, wie man Asylrecht und Asylpolitik betrachten kann. Man kann wie Herr Abgeordneter Spindelegger oder Herr Minister Strasser von 0,9 oder 4,6 Personen sprechen. Meine sehr geehrten Herren! Es gibt nicht 0,9 Menschen. Es gibt einen Menschen, der vor einer Behörde steht und Schutz vor Verfolgung sucht. Mit diesen Menschen haben wir uns in einem fairen, durchaus strengen, aber fairen und seriösen Verfahren im Einzelfall auseinander zu setzen und nicht zu sagen: 4,6 ist uns zu viel. (Beifall bei den Grünen.)
Ich glaube auch, dass es ein völlig verkehrtes Ziel ist – der Herr Minister betreibt es auch offen – zu sagen, das Asylrecht hat das Ziel, die Zahl der Asylsuchenden in Österreich von vornherein zu reduzieren und mit Zahlen zu argumentieren, wie viele Asylwerber gekommen sind. Ausschlaggebend war auch bei der Ungarnkrise nicht, wie viele Menschen es statistisch gesehen im Vergleich zum Vorjahr waren, sondern ausschlaggebend war, dass Menschen Schutz brauchen und die Frage: Können wir ihnen diesen in einem rechtsstaatlich abgesicherten Verfahren gewähren?, statt bereits im Vorfeld darüber zu entscheiden – wie Sie das in der Bundesbetreuungsrichtlinie versuchen –, ihnen asylfremde Motive zu unterstellen, bevor es ein ordentliches Verfahren gegeben hat. Das ist eindeutig und aufs Schärfste zurückzuweisen!
Genauso widersprechen zwei Elemente, die
Sie in dieser Asylgesetz-Novelle beschließen wollen – eine angeblich
christlich-soziale Partei will das ebenfalls –, jedenfalls internationalen
Standards, nämlich der Genfer Flüchtlingskonvention und der Menschenrechtserklärung.
Das eine ist das Neuerungsverbot und das andere ist ein Abschieben bei
laufendem Verfahren. Das klingt jetzt ein wenig technisch, aber das ist genau
diese durchaus kühle bis eiskalte Technokratensprache, wie sie vom Minister
gepflogen wird und die sein Zugang ist. (Abg. Murauer: Wie schreiben
Sie ein Gesetz? Erklären Sie uns das!)
Halten Sie sich vor Augen, was ein
Neuerungsverbot konkret bedeutet! Sie haben einen Menschen, der nach schwierigsten
Umständen – vielleicht sogar von einem Schlepper geschleppt, weil das die
einzige Chance war, politischer Verfolgung zu entgehen – in einer
Ersteinvernahme sitzt, womöglich zehn, 14 Tage sehr schlimme Erfahrungen
hinter sich hat, vollkommen geschockt und der Sprache nicht mächtig ist, die
Rechtssituation nicht kennt, und für den heißt es: Hopp oder tropp, wenn du
jetzt nicht das Richtige sagst, kannst du hundert Mal triftige Asylgründe
haben – es ist zu spät! (Abg. Dr. Spindelegger: Stimmt
nicht! Falsch!)