Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 52

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Grünen und der SPÖ. – Abg. Scheibner: Wer hat das gesagt?) – Ihre Abgeordnete. (Abg. Scheibner: Wir weisen solche Unterstellungen zurück!)

Ich möchte zweitens eine persönliche Entschuldigung gegenüber amnesty internatio­nal anbringen. (Ironische Heiterkeit des Abg. Wattaul.) Ich glaube nicht, dass sich diese Organisation, die renommiert ist und international anerkannt arbeitet, für eine sachlich begründete und mit großem Bedauern vorgebrachte Kritik den Vorwurf der Beschmutzung Österreichs gefallen lassen muss. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Entschuldigen Sie sich bei amnesty, ich nicht! Entschul­digen Sie sich dafür, dass er Österreich beschmutzt! Das hat er gesagt, der Herr Patzelt!)

Ich würde – im Gegenteil! – amnesty sowie den anderen Organisationen ganz herzlich für die geleistete Arbeit in Österreich danken, nämlich der Caritas, der Diakonie, dem Roten Kreuz und den vielen anderen, die die Versäumnisse der österreichischen Asyl­politik durch Menschlichkeit wettzumachen versuchen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Partik-Pablé.)

Ich glaube, das, was in den Äußerungen meiner Vorredner und Vorrednerinnen relativ deutlich sichtbar wurde, ist, dass es einen grundlegenden Unterschied gibt, wie man Asylrecht und Asylpolitik betrachten kann. Man kann wie Herr Abgeordneter Spindel­egger oder Herr Minister Strasser von 0,9 oder 4,6 Personen sprechen. Meine sehr geehrten Herren! Es gibt nicht 0,9 Menschen. Es gibt einen Menschen, der vor einer Behörde steht und Schutz vor Verfolgung sucht. Mit diesen Menschen haben wir uns in einem fairen, durchaus strengen, aber fairen und seriösen Verfahren im Einzelfall aus­einander zu setzen und nicht zu sagen: 4,6 ist uns zu viel. (Beifall bei den Grünen.)

Ich glaube auch, dass es ein völlig verkehrtes Ziel ist – der Herr Minister betreibt es auch offen – zu sagen, das Asylrecht hat das Ziel, die Zahl der Asylsuchenden in Österreich von vornherein zu reduzieren und mit Zahlen zu argumentieren, wie viele Asylwerber gekommen sind. Ausschlaggebend war auch bei der Ungarnkrise nicht, wie viele Menschen es statistisch gesehen im Vergleich zum Vorjahr waren, sondern aus­schlaggebend war, dass Menschen Schutz brauchen und die Frage: Können wir ihnen diesen in einem rechtsstaatlich abgesicherten Verfahren gewähren?, statt bereits im Vorfeld darüber zu entscheiden – wie Sie das in der Bundesbetreuungsrichtlinie ver­suchen –, ihnen asylfremde Motive zu unterstellen, bevor es ein ordentliches Verfahren gegeben hat. Das ist eindeutig und aufs Schärfste zurückzuweisen!

Genauso widersprechen zwei Elemente, die Sie in dieser Asylgesetz-Novelle beschlie­ßen wollen – eine angeblich christlich-soziale Partei will das ebenfalls –, jedenfalls in­ternationalen Standards, nämlich der Genfer Flüchtlingskonvention und der Menschen­rechtserklärung. Das eine ist das Neuerungsverbot und das andere ist ein Abschieben bei laufendem Verfahren. Das klingt jetzt ein wenig technisch, aber das ist genau diese durchaus kühle bis eiskalte Technokratensprache, wie sie vom Minister gepflogen wird und die sein Zugang ist. (Abg. Murauer: Wie schreiben Sie ein Gesetz? Erklären Sie uns das!)

Halten Sie sich vor Augen, was ein Neuerungsverbot konkret bedeutet! Sie haben einen Menschen, der nach schwierigsten Umständen – vielleicht sogar von einem Schlepper geschleppt, weil das die einzige Chance war, politischer Verfolgung zu ent­gehen – in einer Ersteinvernahme sitzt, womöglich zehn, 14 Tage sehr schlimme Er­fahrungen hinter sich hat, vollkommen geschockt und der Sprache nicht mächtig ist, die Rechtssituation nicht kennt, und für den heißt es: Hopp oder tropp, wenn du jetzt nicht das Richtige sagst, kannst du hundert Mal triftige Asylgründe haben – es ist zu spät! (Abg. Dr. Spindelegger: Stimmt nicht! Falsch!)

 


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