Damen und Herren Abgeordneten, wenn Sie dieser Novelle zustimmen, heute auf jeden Fall verlassen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
12.17
Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Entschließungsantrag, auf den sich Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger bezogen hat, ist ein Antrag der Abgeordneten Mag. Weinzinger, Mag. Stoisits und Fraktion betreffend Kriterienkatalog für die Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe, der in seinen Grundzügen erläutert wurde, vervielfältigt und zur Abstimmung stehen wird.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
der
Abgeordneten Magª. Weinzinger, Magª. Stoisits und KollegInnen betreffend Kriterienkatalog für die Anerkennung
geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe im Asylrecht und Umsetzung von
Gender Mainstreaming im Bereich Asylverfahren und Bundesbetreuung von
AsylwerberInnen
eingebracht im Zuge der Debatte über die
Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 1997
(AsylG-Novelle 2003), das Bundesbetreuungsgesetz, das Bundesgesetz über den
unabhängigen Bundesasylsenat und das Meldegesetz geändert werden (120 d.B.) in
der Fassung des Ausschussberichtes (253 d.B.)
Die
Asylgesetzgebung in Österreich ignoriert bis heute die unterschiedlichen Lebenssituationen
und Notlagen von Männern und Frauen, aus der sich eigenständige geschlechtsspezifische
Fluchtgründe ergeben und die eine geschlechtssensible Handhabung im Zuge der
Umsetzung der Asylgesetzgebung und damit verwandter Bereiche wie der
Bundesbetreuung erforderlich machen.
So
gibt es eine Anzahl von Verfolgungsgründen, die rein geschlechtsspezifisch sind
und von denen in einer überwältigenden Mehrheit der Fälle Frauen betroffen
sind. Die Tatbestände geschlechtsspezifischer Verfolgung in ihren unterschiedlichen
Ausprägungen und die nötigen Anforderungen, die sich daraus für den Umgang mit
von diesen geschlechtsspezifischen Verfolgungen betroffenen Menschen ergibt,
sind weder hinreichend bekannt noch finden sie die erforderliche
Berücksichtigung. Dieses Unverständnis der österreichischen Asylbehörden,
insbesondere jener der ersten Instanz, kann zu einer (weiteren) Diskriminierung
aufgrund des Geschlechts von Asylsuchenden führen, da legitime Asylgründe nicht
erkannt, nicht anerkannt und berücksichtigt werden.
Neben
der spezifischen Situationen von Menschen, die geschlechtsspezifische Fluchtgründe
haben, erfordert auch die Frage des geschlechtssensiblen Umgangs mit Asylsuchenden
insgesamt mehr Beachtung. Das Gender Mainstreaming, zu dem sich die Bundesregierung
nicht zuletzt im Rahmen ihrer EU-Verpflichtungen bekennt, ist gerade für
Menschen in prekären Lebenslagen besonders relevant.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgenden
Entschließungsantrag
Der
Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, unter Beiziehung von ExpertInnen und NGOs einen Kriterienkatalog betreffend die Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung als Asylgrund auszuarbeiten und als Richtlinie für die Asylbehörden und