Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 54

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Damen und Herren Abgeordneten, wenn Sie dieser Novelle zustimmen, heute auf jeden Fall verlassen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.17

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Entschließungsantrag, auf den sich Frau Abgeord­nete Mag. Weinzinger bezogen hat, ist ein Antrag der Abgeordneten Mag. Weinzinger, Mag. Stoisits und Fraktion betreffend Kriterienkatalog für die Anerkennung ge­schlechtsspezifischer Verfolgungsgründe, der in seinen Grundzügen erläutert wurde, vervielfältigt und zur Abstimmung stehen wird.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Magª. Weinzinger, Magª. Stoisits und KollegInnen betreffend Krite­rienkatalog für die Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe im Asyl­recht und Umsetzung von Gender Mainstreaming im Bereich Asylverfahren und Bun­desbetreuung von AsylwerberInnen

eingebracht im Zuge der Debatte über die Regierungsvorlage betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Asylgesetz 1997 (AsylG-Novelle 2003), das Bundesbetreuungsge­setz, das Bundesgesetz über den unabhängigen Bundesasylsenat und das Meldege­setz geändert werden (120 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (253 d.B.)

Die Asylgesetzgebung in Österreich ignoriert bis heute die unterschiedlichen Lebens­situationen und Notlagen von Männern und Frauen, aus der sich eigenständige ge­schlechtsspezifische Fluchtgründe ergeben und die eine geschlechtssensible Hand­habung im Zuge der Umsetzung der Asylgesetzgebung und damit verwandter Bereiche wie der Bundesbetreuung erforderlich machen.

So gibt es eine Anzahl von Verfolgungsgründen, die rein geschlechtsspezifisch sind und von denen in einer überwältigenden Mehrheit der Fälle Frauen betroffen sind. Die Tatbestände geschlechtsspezifischer Verfolgung in ihren unterschiedlichen Ausprägun­gen und die nötigen Anforderungen, die sich daraus für den Umgang mit von diesen geschlechtsspezifischen Verfolgungen betroffenen Menschen ergibt, sind weder hinrei­chend bekannt noch finden sie die erforderliche Berücksichtigung. Dieses Unverständ­nis der österreichischen Asylbehörden, insbesondere jener der ersten Instanz, kann zu einer (weiteren) Diskriminierung aufgrund des Geschlechts von Asylsuchenden führen, da legitime Asylgründe nicht erkannt, nicht anerkannt und berücksichtigt werden.

Neben der spezifischen Situationen von Menschen, die geschlechtsspezifische Flucht­gründe haben, erfordert auch die Frage des geschlechtssensiblen Umgangs mit Asyl­suchenden insgesamt mehr Beachtung. Das Gender Mainstreaming, zu dem sich die Bundesregierung nicht zuletzt im Rahmen ihrer EU-Verpflichtungen bekennt, ist gerade für Menschen in prekären Lebenslagen besonders relevant.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, unter Beiziehung von ExpertInnen und NGOs einen Kriterienkatalog betreffend die Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung als Asylgrund auszuarbeiten und als Richtlinie für die Asylbehörden und


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