ihren Umgang mit AsylwerberInnen, die
sexuelle/geschlechtsspezifische Verfolgung als Asylgründe anführen,
auszuarbeiten und im Verordnungswege zu erlassen.
Dieser Kriterienkatalog soll den
Asylbehörden eine Orientierung geben, welche Formen von geschlechtsspezifischer
Verfolgung in Österreich als Asylgründe anerkannt werden. Dabei sind
insbesondere drohende (weitere) Genitalverstümmelung, Zwangsheirat,
Vergewaltigung oder drohende Witwenverbrennung als Asylgründe aufzunehmen. Des
weiteren soll darin explizit eine Handhabe gegeben werden, wie geschlechtsspezifische
Verfolgungsgründe erkannt und den davon betroffenen Personen ihre rechtzeitige
Geltendmachung erleichtert werden kann – etwa durch geeignete
Rahmenbedingungen in der Ersteinvernahme. Oberstes Ziel muss ein
rücksichtsvoller und humaner Umgang der Behörden mit diesen Personen, die
häufig schwer traumatisiert sind, sein.
Weiters wird der Bundesminister für
Inneres aufgefordert, eine Gender Mainstreaming-Analyse des gesamten Vollzugs
des Asylgesetzes sowie verwandter Bereiche wie der Bundesbetreuung vorzunehmen.
Dabei ist beispielsweise zu untersuchen, ob und ggfs. wie sich die Situation
und Behandlung männlicher und weiblicher AsylwerberInnen unterscheidet, wie die
Geschlechterquote bei der Antragstellung und bei den Entscheidungen über
Asylanträge sowie bei der Aufnahme in Bundesbetreuung aussieht, wie sich die
Situation von Männern und Frauen in der Bundesbetreuung darstellt, sowie
weitere geschlechtsspezifisch relevante Fragen in diesem Bereich.
Die unterfertigten Abgeordneten schlagen
für die Erstellung des Kriterienkataloges sowie die Durchführung des Gender
Mainstreaming im Asylbereich die Einrichtung einer Arbeitsgruppe bestehend aus
ExpertInnen, NGOs, ParteienvertreterInnen und BehördenvertreterInnen vor,
diese Arbeitsgruppe ist zu mindestens 50% mit Frauen zu besetzen.
Der Kriterienkatalog sowie ein Bericht
über die Ergebnisse des Gender Mainstreaming sind bis Mitte 2004 zu erstellen
und dem Parlament zur Information zuzuleiten.
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Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Mainoni. 7 Minuten Redezeit. – Bitte.
12.17
Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Bundesminister! Österreich hat eine lange, aber vor allem auch vorbildliche Tradition in der Flüchtlingshilfe. Wir erinnern uns alle noch an den Ungarnaufstand, wir erinnern uns an die Tschechenkrise, wir erinnern uns an die Situation, als der Eiserne Vorhang direkt an Österreichs Grenzen war, daran, dass Österreich immer vorbildlich gehandelt hat, wenn Flüchtlinge gemäß der Genfer Konvention – das sind Personen, die entweder rassisch, religiös oder politisch verfolgt sind – zu uns nach Österreich gekommen sind und mit offenen Armen aufgenommen wurden.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Situation hat sich dramatisch verändert. Davor dürfen wir nicht die Augen verschließen! Im Jahr 2002 wurden 37 000 Asylanträge in Österreich gestellt. Das ist nicht mehr vergleichbar mit der Zeit, als tatsächlich „Konventionsflüchtlinge“ nach Österreich gekommen sind. Das hat jetzt eine andere Qualität. Man muss die Dinge eben auch offen ansprechen.
Wenn insgesamt nur, wie der Herr Bundesminister sagt, in 1 000 Fällen tatsächlich Asylstatus gewährt wurde, dann muss man dazu sagen, dass 25 Prozent dieser Antragsteller einfach nur Scheinasylanten sind, Menschen sind, die nach Österreich