Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 59

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Es ist vereinbart, die Zeit bis 13 Uhr, das sind 30 Minu­ten, auf die Fraktionen aufzuteilen. Ich denke, das sind 7 Minuten pro Fraktion – unter der Voraussetzung, dass der Rednerwechsel rasch funktioniert.

Herr Abgeordneter Krainer hat 7 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


12.31

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Strasser! Es ist schade, dass Sie sich nicht auch bei Bürgermeister Knotzer und der Gemeinde Traiskirchen bedanken, die nämlich die größte Belastung hat. Im Moment sind fast 2 000 Flüchtlinge in Traiskirchen. Daher könnten Sie sich auch ein­mal bei diesen Menschen bedanken. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Sie sollten einmal mit dem Bürgermeister reden, dann würden Sie anders argumentieren! Er sagt nämlich etwas ganz anderes!)

Wenn Sie die Zahlen, die Kollege Mainoni hier genannt hat, bestätigen, dann ist das in Wirklichkeit auch ein Eingeständnis des Versagens in der Sicherheitspolitik. Sie wollen ja den Sicherheitsbericht hier im Haus gar nicht diskutieren. Der Grund, warum die Kriminalität im Osten explodiert, liegt bei Gott nicht bei den Asylwerbern, sondern das hängt damit zusammen, dass Sie alleine in Wien 1 000 Polizisten weggenommen haben. Das ist einer der vielen Gründe! Deswegen explodiert die Unsicherheit im Osten! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Glauben Sie, dass die Polizisten stehlen?)

Kollegin Pablé! Unterhalten Sie sich einmal mit Ihrem Kollegen Strache! Aus seinen Presseaussendungen können Sie das zitieren, was ich jetzt hier gesagt habe. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist paradox, was Sie sagen!)

Meine Damen und Herren! 1968 wurde in diesem Haus die Todesstrafe endgültig ab­geschafft. Aber es gibt noch immer ein Gesetz, das über Leben und Tod entscheidet, und das ist das Asylgesetz. Es gibt, so glaube ich, keine schwierigere Frage als die über Leben und Tod. (Abg. Mag. Mainoni: Die sichere Drittstaatenregelung!)

Diese Entscheidung ist vor allem auch deswegen so schwierig, weil sie endgültig ist, weil man diese Entscheidung nicht wieder gutmachen kann. (Abg. Großruck: In Liechtenstein und in der Schweiz gibt es keine Todesstrafe! Das sind sichere Dritt­staaten!) Wir sollten uns deswegen auch überlegen, ob wir mit diesem Asylgesetz einen möglichst hohen Schutz, eine möglichst hohe Rechtsstaatlichkeit und eine mög­lichst hohe Qualität erreichen wollen oder ob wir das machen wollen, was die kleine Koalition hier vorschlägt, nämlich bewusst in Kauf zu nehmen, dass Menschen abge­schoben werden – in Länder, in denen der Tod auf sie wartet. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn dieses Gesetz hier heute beschlossen wird, hat in Österreich jeder Falschparker mehr Möglichkeit, sich gegen eine ungerechte Geldstrafe zu wehren, als eine Asyl­werberin vor der Abschiebung. Das ist das Ergebnis dieses Gesetzes. Bei diesem Gedanken wird mir angst und bang. Ich denke nur daran, dass durch dieses Gesetz Menschen wie Bruno Kreisky vor ihrer sicheren Auslieferung in den Tod, vor der sie gestanden sind, nicht ausreichend geschützt wären. (Abg. Scheibner: Solche Ver­gleiche sind wirklich ungeheuerlich!) Kollege Guido Zernatto von Ihrer Fraktion zum Beispiel wäre genau so betroffen gewesen, oder Sigmund Freud et cetera. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Es ist eine Schande, dass Sie dieses Leiberl tragen, auf dem Kreisky ist! Sie schaden der Sache mit Ihrer Argumentation! Das ist lächerlich!)

Mit dem neuen Asylgesetz soll in zwei, maximal drei Tagen die Frage nach Leben und Tod entschieden werden. Wir haben im Moment bereits ein Schnellverfahren, das sieben Tage Zeit einräumt, diese Frage zu entscheiden. Schauen wir uns doch in der Praxis an, was bei diesen Verfahren passiert! Welche Fehler passieren bei diesen Ver-


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