fahren? Schauen wir uns aber auch an, welche Netze das jetzige Verfahren hat, um solche Fehler zu erkennen und zu bereinigen!
Ich habe hier ein ganz konkretes Beispiel, das sich jeder aus dem Internet herunterladen kann, dort werden diese Verfahren, diese Entscheidungen veröffentlicht.
Ein Mann aus Indien, aus Kaschmir, kommt nach Österreich und stellt einen Asylantrag. (Ruf bei den Freiheitlichen: Teppichhändler?) Zwei Tage später wird er einvernommen, dabei aber nicht so sehr nach seinen Fluchtgründen befragt – diese interessieren die Behörde nicht –, sondern nach Städtenamen, nach Bezirksnamen und nach Distriktnamen geprüft. Die Behörde überprüft diese Angaben anhand einer Karte, die mehr als 50 Jahre alt ist. (Abg. Scheibner: Hat er Papiere gehabt?) Diese Karte stammt aus der Zeit vor dem Krieg um Kaschmir zwischen Indien und Pakistan, bevor ein Teil von Kaschmir von Pakistan annektiert wurde, bevor der Bundesstaat Kaschmir, aber auch viele Bezirke in zwei Teile gerissen wurden. (Abg. Mag. Mainoni: Wo waren seine Papiere?) Diese Bezirke, diese Distrikte tragen nunmehr seit mehr als 50 Jahren einen anderen Namen. Doch die Behörde glaubt dem Mann aus Indien nicht. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Warum hat er seine Papiere weggeworfen?) Sie glaubt ihrer eigenen Karte, die mehr als 50 Jahre alt ist, und lehnt den Asylantrag mit dem Hinweis, er müsse lügen, ab. Es sei offensichtlich ein unbegründeter Asylantrag, denn er könne keinen einzigen Distriktnamen richtig nennen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Warum hat er seine Papiere weggeworfen?)
Der Asylwerber beruft dagegen. Der UBAS, die zweite Instanz, hebt dieses Urteil selbstverständlich auf – allerdings nach vier Wochen, weil sich der UBAS die Zeit nimmt und aktuelle Karten organisieren kann. Und siehe da: Alle Angaben, die der Asylwerber gemacht hat, jeder Städtename, jeder Distriktname, jeder Bezirksname – alle Namen waren richtig. (Abg. Schöls: Warum hat ein Innenminister Löschnak, warum hat ein Innenminister Einem, warum hat ein Innenminister Schlögl keine neue Karte gegeben?) Alle Sprachen, die er genannt hat, waren richtig. Er bekommt dann natürlich ein ordentliches Verfahren, beginnend wieder in der ersten Instanz. Erstmals nach vielen Wochen kümmert sich die erste Instanz um die wichtige Frage, ob dieser Mensch ein Flüchtling nach der Genfer Konvention ist oder nicht!
Ist der Inder ein Flüchtling? – Ich weiß es nicht. Aber ich will nicht, dass Menschen aus meinem Heimatland abgeschoben werden, bevor diese Frage ernsthaft geprüft wurde. Und so etwas passiert jedoch nach Ihrem Verfahren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Mit dem neuen Gesetz passiert Folgendes: Nicht mehr sieben Tage, sondern zwei bis maximal drei Tage ist Zeit. Das bedeutet: weniger Zeit für Recherchen, weniger Zeit, sich mit den Menschen auseinander zu setzen, und mehr Fehler! Selbst wenn niemand beim UBAS in Krankenstand ist, wenn niemand auf Urlaub ist und alle Doppelschichten machen, hat man angesichts dieser Masse nicht einmal die theoretische Chance, innerhalb von sechs Tagen zu prüfen, ob die Entscheidung der ersten Instanz in Ordnung ist oder nicht. Was würde passieren? – Er würde abgeschoben werden, weil unsere Behörde Karten verwendet, die älter als 50 Jahre sind.
Herr Minister! Diesen Fall kann ich Ihnen gerne übergeben. Sie können ihn sich aber auch selbst heraussuchen.
Deswegen sage ich Folgendes: Wir sollten heute dieses Gesetz nicht beschließen, sondern es an den Innenausschuss rückverweisen, damit wir den Einsprüchen und Bedenken des Roten Kreuzes, der Caritas, der „Volkshilfe“, der Verfassungsexperten Mayer, Öhlinger, Funk, auch von Ihrem ehemaligen Klubobmann Neisser – das ist Ihr Parteifreund, der sagt ebenfalls, dass das verfassungswidrig ist, das sagen nicht nur wir! – Rechnung tragen können. (Zwischenruf des Abg. Dr. Trinkl.)