Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 61

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Nehmen wir diese Bedenken ernst! Ich ersuche Sie nicht nur, ich bitte Sie geradezu, diese Rückverweisung und nicht dieses Gesetz heute zu beschließen. Schauen wir uns das gemeinsam an! Wir sind auch für die Beschleunigung von Asylverfahren, natürlich wollen wir das (Abg. Dr. Trinkl: Aber!), aber nicht auf Kosten der Rechtsstaat­lichkeit und nicht auf Kosten der Verfassung. Das, was der Minister bereits seit Jahren machen könnte, ist, mehr Beamte einzustellen, die besser geschult und dann auch in der Lage sind, diese vielen Asylanträge in einem ordentlichen, rechtsstaatlichen Ver­fahren abzuhandeln. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

12.38

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ellmauer. Ich erteile ihm das Wort.

 


12.39

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Österreich blickt als Asylland auf eine lange Tradition zurück und kann stolz darauf sein. Unser Land hat seine Grenzen für Flücht­linge immer wieder großzügig geöffnet. (Abg. Mag. Wurm: So lange, bis Sie gekom­men sind!) Wir haben zum Beispiel Hunderttausende Ungarn und Tschechen aufge­nommen, als diese ihr Heimatland verlassen mussten. Ebenso haben wir während des Bosnienkrieges mehr als 90 000 Bosniern Asyl gewährt und 60 000 davon in unsere Gesellschaft integriert. Kein anderes europäisches Land kann auf eine solche Groß­zügigkeit in der Asylpolitik verweisen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dies wurde auch beim 53. Weltkongress des AWR, der Forschungsgesellschaft für das Weltflüchtlingsproblem, gewürdigt, Öster­reich wurde als sehr gutes Asylland bezeichnet. Bei diesem Kongress hat auch der Vertreter des UNHCR Deutschland darauf hingewiesen, dass eine Harmonisierung der Asylgesetze in der Europäischen Union deshalb so schwierig sei, weil es Länder wie Deutschland und Österreich gibt, die sehr hohe Standards haben, und viele andere Länder mit wesentlich niedrigeren Standards.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Kritik des UNHCR, der Weltzentrale aus Genf, muss man sagen, dass diese zu einem Zeitpunkt kam, da der Abänderungs­antrag zu diesem Gesetz, das wir heute diskutieren, noch nicht einmal konzipiert war! (Zwischenruf des Abg. Dr. Niederwieser.) – Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, hören Sie bitte auf, unser Land, unser Heimatland Österreich, laufend schlecht zu reden! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.)

Wir wollen – trotz vieler gegenteiliger Bedenken – den hohen Standard Österreichs als gutes, ja als sehr gutes Asylland beibehalten und weiterhin sehr gute Bedingungen für Asylsuchende, die tatsächlich Asyl brauchen, bieten. Asylmissbrauch jedoch wollen wir zurückdrängen.

Mit dem neuen Asylgesetz bemühen wir uns, in ausgewogener Art und Weise sowohl die Interessen unserer Bürger als auch die der Asylwerber, die tatsächlich Asyl brauchen, zu berücksichtigen. Es kann doch weder im Sinne unserer österreichischen Mitbürgerinnen und Mitbürger noch im Interesse der Hilfesuchenden und Verfolgten sein, dass Österreich verstärkt Zielland Nummer eins der internationalen Schlepper­banden wird, die Menschen nach Österreich schleppen, die sich hier wirtschaftliche Besserung erwarten.

Die Zahlen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sprechen ja für sich: 85 Prozent der Asylwerber in Österreich können keinen ausreichenden Asylgrund angeben. Im EU-Bereich können laut UN-Flüchtlingshochkommissar Lubbers nicht einmal 90 Pro-


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