Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 62

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zent der Asylwerber einen stichhaltigen Asylgrund angeben. – Weiters ist dringend eine Beschleunigung der Verfahren notwendig.

Den negativen Stimmen, die wir heute wieder rund um das Neuerungsverbot gehört haben, kann entgegengehalten werden: Rasche Verfahren sind im Sinne derer, die Hilfe brauchen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Außerdem, meine sehr geehrten Damen und Herren, weise ich noch einmal darauf hin – und die Kritiker übersehen das immer wieder –, dass das neue Gesetz in beson­deren Fällen Ausnahmen gewährt und vorsieht, Neuerungen in zweiter Instanz vorzu­bringen. Kein Neuerungsverbot besteht also, wenn zum Beispiel Verfahren in erster Instanz mangelhaft waren. Und weitere Ausnahmen werden gemacht, wenn dem An­tragsteller Tatsachen oder Beweismittel erst später zugänglich werden. Ebenso sind Folteropfer oder Traumatisierte von dieser Regelung ausgenommen.

Zur Verbesserung der Familienverfahren: Wenn einem Familienmitglied Asyl gewährt wird, gilt das für die gesamte Familie.

Der Rechtsschutz von Asylsuchenden durch die Beiziehung eines Rechtsbeistandes ist eine weitere Errungenschaft dieser Novelle.

Zuletzt kann man sagen, dass das vorliegende Gesetz der Harmonisierung auf euro­päischer Ebene Rechnung trägt sowie internationalen Standards entspricht. Anforde­rungen der Genfer Flüchtlingskonvention so wie der Europäischen Menschenrechts­konvention wird dieses Gesetz gerecht. Ein Blick über unsere Grenzen zeigt, dass diese Vorlage in Einklang mit Asylgesetzen anderer EU-Staaten, so zum Beispiel Deutschlands oder Hollands, steht.

Im EU-Vergleich steht Österreich bei Asylanträgen an der Spitze: In Österreich kommen 4,6 Asylwerber – das waren im vergangenen Jahr 39 345 Anträge – auf 1 000 Einwohner; in Deutschland sind es 0,87, in Großbritannien 0,18, in Italien 0,1 – oder in absoluten Zahlen: 7 700, und das bei einem Land, das sechsmal so groß wie Österreich ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bundesminister Strasser hat bei der Novellie­rung des Gesetzes wichtige und längst überfällige Maßnahmen vorgeschlagen. Das neue Gesetz ermöglicht rasche Hilfe jenen, die sie brauchen. Den Vorwürfen, es sei nicht verfassungskonform, kann mit den Argumenten des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes sowie denen renommierter Juristen, wie zum Beispiel Professor Gruber oder Professor Matscher, entgegengetreten werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das neue Asylgesetz wird also ein weiterer Bestandteil der Geschichte unseres Landes als erfolgreiches, sehr gutes und sicheres Asylland sein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

12.44

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Brosz. Ich erteile ihm das Wort.

 


12.45

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich glaube, anlässlich solch einer Debatte sollte man doch zurückblicken und sich einmal an­schauen, wie sich eigentlich die Debatte um Asyl, um Zuwanderung in Österreich in den letzten Jahren entwickelt hat. Ich würde einmal zurückblicken bis Mitte der achtzi­ger Jahre, als in Österreich eine Partei einen Aufstieg genommen hat, die Wahlkämpfe, und zwar gesamte Wahlkämpfe, vorwiegend mit einem Thema geführt hat, das lautete: Ausländerfeindlichkeit, das lautete: Asylmissbrauch seit 20 Jahren! (Abg. Scheibner:


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