Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 73

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dass alle, die hier in Österreich um Asyl ansuchen, die Asylgründe auch wirklich be­rechtigterweise anwenden.

Meine Damen und Herren! Es wird ja sogar offen zugegeben, dass man keinen Asyl­grund hat. Das ist ja in der Diskussion schon erwähnt worden: Die Leute sagen im Ver­fahren ganz offen, dass sie wirtschaftliche, gesundheitliche oder andere Gründe dafür haben, hier um Asyl anzusuchen. (Abg. Dr. Einem: Das wird eh abgelehnt!) Trotzdem gibt es wochen-, ja sogar monatelange Verfahren! (Abg. Krainer: Jahrelange!) – Ja, und jahrelange! Genau! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Auf Kosten der Österreicher! Weil sie immer neue Gründe bringen! Nicht wegen der Beamten! – Zwischenruf des Abg. Krainer.) Na endlich sind wir uns einmal darüber einig, dass man sofort zwischen jenen, die eine Chance auf einen positiven Abschluss haben, und jenen, die augen­scheinlich keine Chance haben, weil sie ganz einfach wirtschaftliche oder andere Gründe vorbringen, unterscheiden muss.

Herr Kollege Krainer! Nur darum geht es uns: dass wir schon zu Beginn des Verfah­rens genau unterscheiden zwischen jenen, die eine Chance auf ein positives Verfahren haben – diese sollen alle Unterstützung, einschließlich der Bundesbetreuung, bekom­men –, und jenen, die das Asylrecht in Österreich missbrauchen. Dafür brauchen wir aber nicht Wochen und Monate, sondern da reichen wenige Stunden oder Tage. Des­halb ist es notwendig, auch diese Regelung des sicheren Drittlandes mit einzube­ziehen.

Meine Damen und Herren! Das ist ja wirklich eine Widersprüchlichkeit: Auf der einen Seite sagen Sie, die EU-Erweiterung ist so wichtig und diese Europäische Union ist eine demokratische Wertegemeinschaft. – Für die Mitgliedschaft von Ländern in der Europäischen Union gibt es klare Kriterien, das wissen Sie so gut wie ich, und wenn Länder diese Kriterien nicht erfüllen, dann können sie auch nicht Mitglied werden.

Wenn sie aber andererseits Mitglied sind, dann müssen wir davon ausgehen, dass es dort auch im Asylrecht rechtsstaatliche Verfahren gibt. Deshalb ist diese Sichere-Dritt­staaten-Klausel für uns von ganz besonderer Bedeutung. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir waren lange genug EU-Außengrenze, und wir werden durch diese EU-Erweiterung sehr viele Nachteile zur Kenntnis nehmen müssen. Daher verlangen wir aber auch von all jenen Ländern, die hier mit dabei sind, dass sie uns auch ein wenig von jener Last abnehmen, die in diesem Bereich der Zuwanderung auf uns zugekommen ist und in weiterer Folge auch noch zukommen wird.

Ich möchte nicht von Einzelfällen reden – weder beim Missbrauch noch dort, wo das möglicherweise berechtigte Ansuchen nicht anerkannt worden ist –, sondern es geht um den Durchschnitt, meine Damen und Herren!

Sie wissen, dass in Traiskirchen pro Woche bis zu einem Viertel der Asylwerber in die Illegalität verschwinden – bis zu einem Viertel pro Woche! Der Rechnungshof sagt, 42 Prozent der Verfahren können nicht abgeschlossen werden, weil die Asylwerber in die Illegalität abtauchen, da sie wissen, dass sie keine Chance auf einen positiven Ab­schluss haben. Da ist es selbstverständlich klar, dass diese Leute kein Interesse an einem raschen Verfahren haben, denn solange das Verfahren anhält, haben sie die Möglichkeit, hier aufhältig zu sein. Das ist ja keine Frage.

Deshalb ist es auch eine sinnvolle Forderung, das Neuerungsverbot zu statuieren, denn wenn jemand berechtigte Gründe hat, dann soll er sie zu Beginn des Verfahrens einbringen, aber nicht schon praktisch abgeschlossene Verfahren wieder eröffnen können, indem er neue Gründe mit einbringt.

 


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