13.37
Abgeordnete Ulrike
Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident!
Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Nationalrates! Auch ich
habe mein Leibchen gekauft; es ist mir nicht geschenkt worden. (Abg. Scheibner: Das ist trotzdem nicht Aufgabe
einer karitativen Organisation, für euch die Werbemittel zu finanzieren!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen. – Das steht in der europäischen Grundrechts-Charta, die zwar noch nicht geltendes Recht ist, aber als politisches Dokument für die Mitgliedstaaten und Organe der EU gilt. Sie soll auch für die Festlegung von Mindeststandards bezüglich der Aufnahme von AsylwerberInnen in den Mitgliedstaaten der EU als Orientierungsmaßstab und Leitfaden für die innerstaatliche Umsetzung dienen.
Als wir in den letzten Wochen in Österreich über das Asylgesetz beraten haben – Gott sei Dank haben wir auf Initiative der SPÖ das Gesetz nicht vor dem Sommer beschlossen, sonst hätte es nicht einmal ein Expertenhearing gegeben –, hatte man allerdings nicht den Eindruck, dass die Damen und Herren der Regierungsparteien diesen Satz gelesen haben. Wenn sie ihn aber gelesen haben, dann habe ich nicht den Eindruck, dass sie ihn verstanden haben, denn ansonsten könnten sie das Gesetz heute nicht so beschließen, wie es jetzt vorliegt.
Ich höre immer nur von Asylmissbrauch, von
Schlepperbanden, ich höre von kriminellen Fremden, aber ich habe in sehr
wenigen Redebeiträgen etwas über die Schicksale der Menschen gehört, die in
Österreich Schutz suchen. Ich denke, diese Diskussion müsste auch einmal
geführt werden, sehr geehrte Damen und Herren! (Abg. Lentsch: Die kriegen sie auch! – Abg. Schöls: Die bekommen sie ja!)
Sie setzen sich über alle Expertenmeinungen hinweg, die eindeutig aussagen, dass das Asylgesetz gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und in einigen Punkten auch gegen die österreichische Verfassung verstößt.
Experten sagen auch, dass mit dem Abänderungsantrag, in dem die Bundesbetreuungsrichtlinie geändert wurde, mit dem Verfahren über die Unterbringung ein asylähnliches Verfahren geschaffen wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist nicht richtig, denn die Asylgründe müssen im Asylverfahren festgestellt werden. – Auch das sagen die Experten, aber Ihnen ist das auch egal. Sie wischen es einfach mit einer Handbewegung weg.
Ich habe mich weiters im Rahmen der Expertenhearings und auch in den Ausschusssitzungen sehr darüber gewundert, wie unglaublich über die Experten gesprochen wurde und mit welcher Überheblichkeit geurteilt wurde. Es wurde ihnen die Kompetenz abgesprochen, es wurde ihnen nachgesagt, dass sie nur eine einseitige Sichtweise hätten, und das wird ihnen auch noch schlecht ausgelegt. Das ist ungeheuerlich! Gelten Experten nur dann als Experten, wenn sie Ihre Meinung vertreten, sehr geehrte Damen und Herren von ÖVP und FPÖ?
Die Organisationen sind meiner Meinung nach dazu verpflichtet, aufzuzeigen, was mit den Menschenrechten in Österreich zurzeit passiert und wie es zurzeit um das Rechtsverständnis der Regierungsparteien bestellt ist.
Das Gesetz wird aller Wahrscheinlichkeit nach – wir haben das heute schon gehört – vor dem Verfassungsgericht nicht halten, aber auch das ist Ihnen egal. Bei diesem Gesetz kommt aber erschwerend hinzu, dass, wenn es dann vielleicht vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wird, schon Menschen abgeschoben worden sind und diese großen Schaden erleiden. Ich frage mich, ob Sie das wirklich wollen, und ich frage mich, ob Sie das auch verantworten können. (Beifall bei der SPÖ.)