Recht
kommt oder dort zumindest jene Rechtsauskunft erhält, die er braucht, um die
jeweilige Entscheidung zu verstehen.
Ich
bedanke mich daher sehr, sehr herzlich bei Ihnen, Frau Volksanwältin Bauer,
Herr Volksanwalt Mag. Stadler und Herr Volksanwalt Dr. Kostelka, für
die gute Zusammenarbeit, die uns Abgeordneten von Ihrem Haus immer
entgegengebracht wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie des
Abg. Gradwohl.)
Die
beiden Berichte, die wir heute diskutieren, der Fünfundzwanzigste und der Sechsundzwanzigste
Bericht, Berichtszeitraum 2001/2002, sind – wie dies immer bei den
Berichten der Volksanwaltschaft der Fall ist – ausgezeichnet aufbereitet,
informativ, übersichtlich und – und das ist für unsere Arbeit besonders
wertvoll – vergleichbar über mehrere Berichtszeiträume.
Die Volksanwaltschaft findet eine noch nie da gewesene Akzeptanz in der Bevölkerung. Im Fünfundzwanzigsten Bericht ist eine Umfrage zitiert, wonach weite Bereiche der Bevölkerung der Volksanwaltschaft bestätigen, dass sie sich der Bürgeranliegen besonders annimmt, dass sie volksnah agiert, dass sie auf der Seite des „kleinen Mannes“ steht, und vor allem gesteht man ihr auch politische Unabhängigkeit zu. Ich glaube, dass die aus der Umfrage hervorgegangene Akzeptanz zeigt, wie wertvoll diese Institution ist.
Es ist so, dass die Beschwerden kontinuierlich steigen, aber nicht deshalb, weil vielleicht die Verwaltung schlechter arbeitet, ganz im Gegenteil, ich glaube, dass sich durch die größere Akzeptanz, welche die Volksanwaltschaft genießt, mehr Menschen diesen Schritt zutrauen.
Es war daher eine strategisch richtige Entscheidung, die Sendung der Volksanwälte im ORF in einer neuen, besonders attraktiven Form zu einer guten Sendezeit, nämlich samstagabends im Vorabendprogramm, auszustrahlen, wodurch der Bekanntheitsgrad weiter gesteigert werden konnte.
Der Gesetzgeber hat auf die Zunahme der Beschwerdefälle in den Budgets 2003 und 2004 reagiert und eine personelle Aufstockung vorgesehen.
Der Gesetzgeber arbeitet mit der Volksanwaltschaft hervorragend zusammen: So sind bisher bereits etwa 186 Anregungen, die aus der Volksanwaltschaft gekommen sind, umgesetzt worden; eine der letzten war das Nachbarrecht, das wir im vorigen Monat hier beschlossen haben.
In den Fünfundzwanzigsten Bericht der Volksanwaltschaft wurde auch erstmals ein eigener Grundrechtsteil aufgenommen, in dem jene Beschwerdefälle behandelt werden, die Grundrechte betreffen. Fälle gab es beispielsweise zu rechtsstaatlichem Vorgehen, zum Gleichheitsgrundsatz, zur Erwerbsfreiheit, zur Freiheit der Kunst, zum Datenschutz, Minderheitenschutz, Recht auf Freiheit und Sicherheit, Recht auf ein faires Verfahren, Unverletzlichkeit des Hausrechtes und natürlich auch bezüglich EU-Grundrechte.
In den Sechsundzwanzigsten Bericht ist dieser Teil auch wieder aufgenommen worden. Ich gehe daher davon aus, dass auch in Zukunft die Grundrechte einen wesentlichen Teil im Bericht der Volksanwaltschaft einnehmen werden.
Ich bedanke mich für die gute Erfüllung der Berichtspflicht.
Erlauben Sie mir als Justizsprecherin, noch darauf hinzuweisen, dass ich mit Sorge die Beschwerden bezüglich der Justiz gelesen habe. Aber ich habe auch gelesen, dass in vielen Fällen disziplinäre Folgen daran geknüpft wurden, sodass darauf reagiert wurde. Ich meine, dass das das richtige Vorgehen ist, auch um eine unabhängige Justiz zu