Ein Punkt, der auch immer wieder im Bericht steht und mit dem ich keine Freude habe, ist der so genannte Grad der Behinderung, die Einstufung der Behinderung. Ich muss Ihnen sagen, ich bin zu 120 Prozent behindert – zu 90 Prozent auf Grund meiner Zivilbehinderung und zu 30 Prozent auf Grund eines Arbeitsunfalles. Ich kann mich noch erinnern: Wenn ich mich telefonisch irgendwo um einen Job beworben und erzählt habe, ich bin behindert, und die Frage gekommen ist: zu wie viel Prozent?, und ich dann gesagt habe: zu 120 Prozent, aber es könnten auch nur 90 sein, je nachdem, von welcher Seite man das sieht, dann hat jeder geglaubt, ich komme auf der Tragbahre daher, wenn ich mich vorstellen gehe.
Ich denke, man muss den Grad der Behinderung, der selbstverständlich vorhanden ist, vom Grad der Erwerbsminderung trennen, denn es gibt sehr viele geeignete Bereiche, und diese werden immer mehr. Wenn die arbeitsplatzmäßige Ausstattung entsprechend vorhanden ist, dann ist jeder Einzelne auch trotz Behinderung in der Lage, einen Großteil seiner Leistung zu erbringen. Aber wenn der Grad 90 Prozent ist, dann glauben die meisten, ich kann überhaupt nichts mehr tun. Und seien wir doch ehrlich: Jeder von Ihnen ist auch zu 90 Prozent erwerbsgemindert, da muss man gar nicht offensichtlich behindert sein, weil 90 Prozent der Berufe, die es gibt, können Sie auch nicht ausüben, weil Sie entweder die Qualifikation nicht haben, das Interesse nicht haben oder weil Sie einfach dafür ungeeignet sind.
Also das heißt, diese Einstufung ist völlig falsch und, wie gesagt, der Grad der Erwerbsminderung muss vom Grad der Behinderung getrennt werden, denn der Grad der Erwerbsminderung muss an den tatsächlichen Arbeitsplatz angepasst werden, denn nur dann stimmt es. Und alle anderen Zahlen sind einfach unrichtig und bringen eines: dass die Arbeitgeber noch mehr verschreckt sind, wenn sich jemand vorstellen kommt und sagt, er ist behindert, und noch dazusagen muss, mit einem Grad von 90 Prozent. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.31
Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete! Wir brauchen den Entschließungsantrag. Wir haben kein unterschriebenes Exemplar. Aber wir gehen jetzt in der Debatte weiter, und in der Zwischenzeit bekommen wir ihn.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Donabauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.
19.32
Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Vorsitzende der Volksanwaltschaft! Meine Herren Volksanwälte! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Natürlich ist das ein Bericht von einer Dimension, wo man sagen kann: Hochachtung! Es wurde Ihnen heute schon mehrmals Dank für Ihre Arbeit ausgesprochen. Ich möchte Ihnen aber auch danken dafür, dass Sie draußen vor Ort vielen hunderttausenden Menschen Ihr Ohr leihen, ihnen auch Ihre Beratungstätigkeit anbieten und ihnen manchmal über Schwierigkeiten hinweghelfen. Ich möchte aber nicht nur Ihnen danken, sondern auch Ihren Mitarbeitern, die diese ganze Prozedur mitmachen und mit großem Engagement mitarbeiten.
Meine Damen und Herren! Man kann sich schon eine Vorstellung machen: 14 000 Anträge, nur eines muss man auch feststellen: Ein Drittel der Anträge, die Ihnen vorgelegt werden, wird unzuständigkeitshalber wieder zurückgewiesen oder eingestellt. Auch diese Quote sollte man einmal kritisch berücksichtigen und diskutieren.
Wenn ich mir diese Berichte durchlese, fällt mir eines auf, und das freut mich ungemein: Sowohl im Bericht 2001 als auch im Bericht 2002 ist im Bereich des Bundeskanzleramtes eine Quote von jeweils zwei Fällen festzustellen. Ich sage es deshalb,