Wir gehen in die Debatte ein.
Das Wort erhält als Erster Herr Abgeordneter Mag. Johann Maier. – Bitte.
21.16
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Minister Pröll! Es freut uns, wenn Sie bei einer Debatte dabei sind, die nicht unmittelbar Ihren Ressortbereich betrifft, aber vielleicht sind Sie persönlich betroffen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beim vorliegenden Gesetzesantrag geht es um die Verbesserung der Anlegerschutzbestimmungen in Österreich. (Der Geräuschpegel im Sitzungssaal ist sehr hoch. – Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen.) Wir meinen, dass diese Anlegerschutzbestimmungen einerseits nicht dem europäischen Standard entsprechen und andererseits in Österreich insbesondere gegenüber dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch nachhinken.
Es würde uns freuen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir hier im Hohen Haus zu zwei Fragen die gleiche Meinung vertreten könnten, nämlich erstens: Gauner haben im Kapitalmarktbereich nichts zu suchen. Zweitens: Die Anlegerschutzbestimmungen in Österreich müssen verstärkt und verbessert werden. Mit dem vorliegenden Antrag wird versucht, im Anlegerschutzbereich Verbesserungen vorzuschlagen.
Ich darf Sie auf die letzte Information des Vereins für Konsumenteninformation, einer Sozialpartnereinrichtung, verweisen, wo im Rahmen einer Untersuchung die Fondspolizzen überprüft wurden, und zwar die Lebensversicherungen. Defizite wurden hier besonders deutlich. Man kann zwar ein Fondsmanagement beauftragen, die Eigenverantwortung bleibt aber. Man muss sich um die Kosten kümmern. Produktvarianten gibt es viele, die Unternehmen sagen aber nicht, welche Produktvarianten sie anbieten. Das Zentrale für die Verkäufer ist aber der Verkauf. Da stellt der Verein für Konsumenteninformation fest: Mit fiktivem Ertrag wird gelockt. Weiters: Zu den Kosten herrscht Schweigen.
Hohes Haus! Ich halte das in Anbetracht der Situation auf dem österreichischen Kapitalmarkt für ein wirkliches Problem, insbesondere auch im Zuge der Diskussion um die private Zukunftsvorsorge, die „Pensionsvorsorge neu“. Ich glaube, wir sollten uns im Hohen Haus darauf einigen, dass es hier zu klaren Verbraucherschutzbestimmungen auch mit entsprechenden Haftungsdurchgriffen kommt.
Die Pensionsreform hat einerseits den Konsumentenschützern, aber andererseits den Betroffenen das Leben nicht erleichtert. Die üblen Verkaufspraktiken – und ich betone das – beim Verkauf privater Vorsorgeprodukte haben in Österreich enorm zugenommen. Die Gründe sind einleuchtend: Einerseits sind die Menschen verunsichert, und andererseits steigen Strukturvertriebe ein – neben den Banken – mit unausgebildeten Mitarbeitern, die nur darauf schauen, dass sie ihre Produkte verkaufen.
Wenn man sich die Entwicklung der Pensionsinvestmentfonds ansieht, dann kann man erkennen, mit welchen Problemen Anleger zu kämpfen haben. Je mehr an der Börse veranlagt wird, meine sehr verehrten Damen und Herren, umso mehr – das ergab die Analyse des Vereins für Konsumenteninformation – haben die Menschen verloren.
Was wollen wir mit diesem Antrag? – Wir wollen einen europäischen Standard bei den so genannten Haustürgeschäften im Kapitalmarktbereich haben, nämlich eine Rücktrittsfrist von 14 Tagen, wie sie jetzt bereits in der Verbraucherkreditrichtlinie vorgeschrieben wird. Wir wollen, dass Prospekte auch in deutscher Sprache aufgelegt werden. Ein Normalverbraucher, der ein Prospekt in englischer Sprache bekommt, wird den Inhalt kaum verstehen. Weiters wollen wir eine klare Haftungsregelung.