kassengesetznovellierung zustande gebracht, dass für die Anwartschafts- und Leistungsberechtigten deswegen keinerlei Schmälerungen ihrer Leistungen eingetreten sind. Wir haben es gerade mit § 48a geschafft, den Anwartschaftsberechtigten zu ermöglichen, in eine neue Risikogemeinschaft zu wechseln, dort wieder zu veranlagen, und ihnen damit ein erheblich höheres Maß an Sicherheit für die Zukunft zu gewährleisten.
Wir haben damit auch gleichzeitig – dazu bekennen wir uns, weil wir zu der zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge eindeutig und konsequent stehen, was ich von allen Fraktionen, die in diesem Hohen Haus sitzen, so nicht sagen kann – bewirkt, dass das Pensionskassensystem insgesamt stabil und das Vertrauen in die Pensionskassen erhalten geblieben ist.
Was ich daher jetzt nicht verstehe, ist, dass man, wie Kollege Matznetter in seiner Begründung des Antrages, den er vorher präsentiert hat, meint, die Idee der Pensionskassenvorsorge stärken will, indem man das System öffnet – und damit notwendigerweise nachhaltige Vermögensabflüsse aus den Pensionskassen in Kauf nimmt –, und für alle – die Betroffenen nach § 48a sind ja nur eine sehr kleine Gruppe – anderen, die in den Pensionskassen veranlagt sind, in Kauf nimmt, dass deren Position wesentlich geschwächt wird, deren Sicherheit in Zukunft wesentlich geringer wird und gleichzeitig auch ihre Performance-Chancen schlechter werden.
Dabei werden wir nicht mitgehen, weil es uns mit der Veranlagungssicherheit der Pensionskassenanwartschaftsberechtigten und -leistungsberechtigten ernst ist.
Außerdem verstehe ich den Zeitpunkt nicht. Wir haben im Gesetz geregelt, dass sich die Anwartschafts- und Leistungsberechtigten bis zum 30. November 2003 entscheiden müssen, ob sie in der alten Veranlagungs- und Risikogemeinschaft bleiben oder in die neue wechseln.
Wenn daher am 23. Oktober ein solcher Antrag eingebracht wird und wir das Verfahren kennen, dann kann ich nicht sagen, dass das ernst und seriös gemeint ist im Sinne der Sache, sondern da geht es offensichtlich um etwas anderes. Es geht darum, dass man Unsicherheit schaffen will, und es geht darum, dass man es ganz offenkundig dem Wolf und den sieben Geißlein nachmachen will. Dieser Antrag ist als solcher oberflächlich argumentierbar und bewirkt lediglich die Schwächung des Pensionskassensystems, bewirkt, dass das Vertrauen der Anwartschaftsberechtigten reduziert und ihre Verunsicherung steigen wird. Auch da werden wir nicht mitmachen.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Kollege Matznetter und liebe Kollegen von der SPÖ! Wir haben nächstes Jahr die Möglichkeit zu einer umfassenden Neugestaltung des gesamten Altersvorsorgesystems, da wir die einschlägige EU-Richtlinie umsetzen müssen. Dann können und werden wir darüber diskutieren, was der SPÖ und allen anderen Fraktionen Wahlfreiheit, Wettbewerb und die Mündigkeit des Anlegers wert sind.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen. (Abg. Dr. Khol: Das ist ein leeres Versprechen!) Ich hoffe, all das ist den Kollegen im Hohen Haus von der sozialistischen Fraktion mehr wert, als es den Kollegen der SPÖ in Wien wert ist.
Ich lese vorgestern in der Zeitung, dass man jetzt allen Gemeindebediensteten ermöglicht, künftig Online Banking während der Dienstzeit durchzuführen, allerdings nur mit einer einzigen Bank, und zwar mit der Bank Austria. (Abg. Dr. Khol: Kein Mensch hört dir zu!) – So weit zum Wettbewerbsbekenntnis, so weit zur Wahlfreiheit. Frau Brauner begründet es damit – und damit schließe ich mein Statement (Abg. Dr. Khol: Das ist das dritte Mal, dass du den Schluss versprichst!) –, dass man verhindern wollte, dass Mitarbeiter der Gemeinde über den Firmen-PC in Kontakt mit unseriösen Geldinstituten