Jede Chance, die wir dem Kleinanleger geben können, sich sicherer zu fühlen, jede Chance, die wir ihm geben können, dass er versteht, was passiert, und weiß, dass dort, wo etwas schief gegangen ist, das ganz normale Risiko eines Kaufmannes für die Emittenten wahrgenommen wird und dass, wenn Leute einen Schaden erleiden, sie auch zu ihrem Geld kommen, sollte uns ein Anliegen sein. Das hilft dem Kapitalmarkt viel mehr als irgendwelche Abwehrpositionen!
Ich komme aber nun zum Hauptantrag, den wir im Bereich der Wahlmöglichkeiten der Betriebspensionskassen mit beiliegender Gesetzesinitiative Gesetz werden lassen wollen. Wir haben folgende Situation bei den Pensionskassen: Es wurde und musste – gerade die Damen und Herren von den Regierungsfraktionen wissen das – von Ihnen eine Notoperation gemacht werden, weil man zu lange in falschen Veranlagungen geblieben ist und die Gelder der Pensionskassenanwartschaftsberechtigten, aber auch der Leistungsbezieher schlicht verspekuliert hat.
Ich muss dafür gar keine eigenen Worte verwenden, sondern brauche nur zu nehmen, was die „Salzburger Nachrichten“ vom 10. Oktober 2003 unter der Überschrift „Pensionskassen als ‚Geldvernichter‘“ berichten. Ich gebe das Zitat sinngemäß wieder: Wir haben in diesem Bereich Verluste hinzunehmen, die allein, wenn man es nüchtern von der Veranlagungsstrategie her betrachtet, darin begründet sind, dass man einfach zu lange bei der alten Veranlagungsstrategie mit 30 Prozent Aktien und 70 Prozent sonstigen festverzinslichen Wertpapieren geblieben ist.
Für diesen Fehler haftet niemand. Für diesen Fehler haben Sie den Menschen die Mindestgarantie weggenommen, haben sie mittels Budgetbegleitgesetz um ihre Ansprüche gebracht, haben sie enteignet. Das, was wir heute beantragen, ist ein kleiner Wunsch, dass die Geschädigten wenigstens, wenn sie schon ihr Vertrauen – zu Recht! – verloren haben, eine Wahlmöglichkeit haben. Das, was Sie im § 48a eingeräumt haben, nämlich nur eine andere Risikogemeinschaft bei der gleichen Kassa zu machen, wäre so ähnlich, als ob man, wenn man in eine Autowerkstätte geht und draufkommt, dass nicht einmal das Rad richtig montiert wurde, als die Reifen gewechselt wurden, verpflichtet werden würde, bei derselben Werkstätte, aber vielleicht bei einem anderen Mechaniker bleiben zu müssen. Ich fordere Sie auf: Erlauben Sie den Menschen die Wahl!
Daher gibt es unseren Antrag, der besagt,
dass auch die Möglichkeit besteht, auf etwas Bewährtes, das es in Österreich
schon gibt, zurückzugreifen, nämlich die Wahlmöglichkeit einer Rentenversicherung
im Rahmen einer Lebensversicherung. Es muss sowieso in solch einem Fall eine
Betriebsvereinbarung stattfinden, das heißt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer
müssen sich einigen. Wenn dem so ist, dann lassen Sie die Menschen in eine
andere Form wechseln. In diesem Bereich haben wir ebenfalls Beiträge auf dem
Kapitalmarkt und gute Erfolge, und ich hoffe, dass wir damit zu einem Gesetz
kommen werden. – Danke, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)
21.31
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Ikrath zu Wort gemeldet. – Bitte.
21.31
Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoch geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der vorgerückten Stunde möchte ich meine Ausführungen ebenfalls möglichst kurz halten.
Wir haben nach drei Jahren einer sehr atypischen Kapitalmarktentwicklung, einer großen Kapitalmarktschwäche bei den Pensionskassen, wie bekannt, eine schwache Performance gehabt, haben es aber mittels § 48a sowie mit der gesamten Pensions-