Wenn man sich das genau anschaut, bemerkt man sehr rasch, dass es derzeit überhaupt keine zusätzlichen Mittel gibt und dass man ein Drittel mehr an Investitionen bräuchte, um die österreichische Wirtschaft halbwegs anzukurbeln. Was geschieht aber in der Tat? – Ich habe eine Finanzierungsunterlage – Quelle: ÖBB – bekommen, nach welcher die veranschlagten Mittel seitens des Finanzministers sehr wohl 1,95 Milliarden € pro Jahr betragen.
Sieht man sich aber alle Kosten in Zusammenhang mit den 6 Milliarden Entlastung und Hin- und Her-Geldgeschäften genau an (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Hin- und Her-Geldgeschäft? Was ist denn das für ein Geschäft?), dann kommt man drauf, dass die Bahn nach Abzug all dieser Mittel – zum Beispiel Finanzierungskosten, gemeinwirtschaftliche Leistungen und so weiter – pro Jahr nur 0,4 Milliarden € investieren kann. – Das ist die Realität! Daran kann man nichts gesundbeten, sondern das ist einfach so, wie es hier in einer Statistik des Finanzchefs der Bahn steht, und der muss ja schließlich wissen, wovon er spricht. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Deswegen müssen wir es ja verändern!)
Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen heute in Form eines Entschließungsantrags aber auch Gelegenheit geben, das, was Sie dem Parlament als Regierungsvorlage überreicht haben, noch einmal zu überdenken. Bei diesem Regierungsentwurf gab es eine Reihe kritischer Einwendungen. Ich spreche da überhaupt nicht von der sozialdemokratischen Opposition, sondern von Einwendungen der Experten und – das ist ja heute schon genannt worden – selbst des Rechnungshofes. Die wurden alle vom Tisch gewischt.
Der Verfassungsdienst des
Bundeskanzleramtes hat zum Beispiel geäußert, dass er bei diesem
Gesetzesvorschlag verfassungsrechtliche Bedenken hat. Von Seiten verschiedener
Bundesländer wurden schwere Bedenken gegenüber dieser Reform geäußert, wobei
auf Grund der vorgesehenen nahezu Verdoppelung des Schienenverkehrsentgeltes
die Anrufung des Konsultationsmechanismus im Raum steht. Das heißt im
Klartext – und das sagt auch der Städtebund sehr kritisch und sehr deutlich –,
dass es ganz einfach zu Teuerungen und Qualitätsverschlechterungen für die
Bürgerinnen und Bürger kommt, wenn dieses Konzept so umgesetzt wird. (Abg. Großruck: Der Städtebund ist kein
unverdächtiger Zeuge!)
Trotz all dieser Kritik hat die Bundesregierung im gestrigen Ministerrat ganz einfach diesen Beschluss gefasst. Es gibt eine Reihe anderer kritischer Bemerkungen, die ich aber in der kurzen Zeit gar nicht auflisten wollte.
Wir bringen daher folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Eder, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Neuverhandlung der ÖBB-Reform unter Einbindung der Unternehmensführung und der Arbeitnehmervertretung
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Vorlagen zur Änderung des Bundesbahngesetzes sowie zur Änderung des Dienstrechtes der Österreichischen Bundesbahnen zurückzuziehen und aufbauend auf einem mit den Unternehmensorganen auszuarbeitenden langfristigen Unternehmenskonzept eine ÖBB-Reform dem Nationalrat bis 1. Juni 2004 vorzulegen.
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