Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 94

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Wenn man sich das genau anschaut, bemerkt man sehr rasch, dass es derzeit über­haupt keine zusätzlichen Mittel gibt und dass man ein Drittel mehr an Investitionen bräuchte, um die österreichische Wirtschaft halbwegs anzukurbeln. Was geschieht aber in der Tat? – Ich habe eine Finanzierungsunterlage – Quelle: ÖBB – bekommen, nach welcher die veranschlagten Mittel seitens des Finanzministers sehr wohl 1,95 Mil­liarden € pro Jahr betragen.

Sieht man sich aber alle Kosten in Zusammenhang mit den 6 Milliarden Entlastung und Hin- und Her-Geldgeschäften genau an (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Hin- und Her-Geld­geschäft? Was ist denn das für ein Geschäft?), dann kommt man drauf, dass die Bahn nach Abzug all dieser Mittel – zum Beispiel Finanzierungskosten, gemeinwirtschaftliche Leistungen und so weiter – pro Jahr nur 0,4 Milliarden € investieren kann. – Das ist die Realität! Daran kann man nichts gesundbeten, sondern das ist einfach so, wie es hier in einer Statistik des Finanzchefs der Bahn steht, und der muss ja schließlich wissen, wovon er spricht. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Deswegen müssen wir es ja verändern!)

Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen heute in Form eines Entschließungsan­trags aber auch Gelegenheit geben, das, was Sie dem Parlament als Regierungsvor­lage überreicht haben, noch einmal zu überdenken. Bei diesem Regierungsentwurf gab es eine Reihe kritischer Einwendungen. Ich spreche da überhaupt nicht von der sozial­demokratischen Opposition, sondern von Einwendungen der Experten und – das ist ja heute schon genannt worden – selbst des Rechnungshofes. Die wurden alle vom Tisch gewischt.

Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes hat zum Beispiel geäußert, dass er bei diesem Gesetzesvorschlag verfassungsrechtliche Bedenken hat. Von Seiten ver­schiedener Bundesländer wurden schwere Bedenken gegenüber dieser Reform ge­äußert, wobei auf Grund der vorgesehenen nahezu Verdoppelung des Schienenver­kehrsentgeltes die Anrufung des Konsultationsmechanismus im Raum steht. Das heißt im Klartext – und das sagt auch der Städtebund sehr kritisch und sehr deutlich –, dass es ganz einfach zu Teuerungen und Qualitätsverschlechterungen für die Bürgerinnen und Bürger kommt, wenn dieses Konzept so umgesetzt wird. (Abg. Großruck: Der Städtebund ist kein unverdächtiger Zeuge!)

Trotz all dieser Kritik hat die Bundesregierung im gestrigen Ministerrat ganz einfach diesen Beschluss gefasst. Es gibt eine Reihe anderer kritischer Bemerkungen, die ich aber in der kurzen Zeit gar nicht auflisten wollte.

Wir bringen daher folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eder, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Neuverhandlung der ÖBB-Reform unter Einbindung der Unternehmensführung und der Arbeitnehmervertre­tung

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Vorlagen zur Änderung des Bundesbahn­gesetzes sowie zur Änderung des Dienstrechtes der Österreichischen Bundesbahnen zurückzuziehen und aufbauend auf einem mit den Unternehmensorganen auszuarbei­tenden langfristigen Unternehmenskonzept eine ÖBB-Reform dem Nationalrat bis 1. Juni 2004 vorzulegen.

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