Mit der Regelung über die Instandhaltung
und die hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten wird auch ein
verbesserter Schutz von Patientinnen und Patienten gewährleistet. Gleichzeitig
werden auch die notwendigen Rahmenbedingungen für die öffentliche Bereithaltung
von Defibrillatoren geschaffen. Sie wissen, meine Damen und Herren, es war
dieses Haus, das vor drei Jahren – und ich bin sehr stolz darauf, dass ich
damals nicht unmaßgeblich daran beteiligt war – überhaupt erst die
Möglichkeit geschaffen hat, dass Defibrillatoren auch von Sanitätsdiensten
verwendet werden dürfen. In der Zwischenzeit hat sich die Technik so weit
verbessert, dass auch Laien in der Lage sind, diese Geräte zu bedienen und
damit Leben zu retten. In diesem Sinne noch einmal ein herzliches Dankeschön. (Beifall
bei der ÖVP.)
Dieses Gesetz stellt aber auch die datenschutzrechtliche Absicherung des Datenaustausches über Medizinprodukte und deren AnwenderInnen sicher, sodass im Bedarfsfall rasch Informationen über eventuelle Fehlleistungen an die PatientInnen gelangen oder im Bedarfsfall entsprechende Rückholaktionen durchgeführt werden können.
Wichtig, meine Damen und Herren – und auch dafür möchte ich danken –, war auch der Abänderungsantrag, auf den sich alle vier Fraktionen verständigen konnten. Es war einmal mehr ein Hinweis der Abgeordneten Haidlmayr, was die Kosten für die Instandhaltung von Medizinprodukten – in ihrem Fall waren das die von ihr auch angesprochenen elektrischen Rollstühle – anbelangt, dass die Übernahme dieser Kosten, die bisher von den Sozialversicherungen übernommen wurden, auch in Zukunft gewährleistet ist, auch dann, wenn nicht das gesamte Medizinprodukt oder der gesamte Rollstuhl von der Sozialversicherung angekauft wurde, sondern nur ein Kostenbeitrag geleistet wurde. Das ist für viele behinderte Menschen ganz, ganz wichtig, weil diese Kosten natürlich die normalen Möglichkeiten des Einkommens eines behinderten Menschen in der Regel überschreiten. Also auch dafür ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Die Vereinbarung zur Sicherstellung der
Patientenrechte – Herr Abgeordneter Grünewald, Sie haben es jetzt
angesprochen – ist natürlich ein erster Schritt und ist ein Anfang.
Insofern bin ich aber froh, dass es diesen ersten Schritt gibt. 1999, also noch
vor meiner Zeit als Gesundheitsministerin, ist dieser Text verfasst worden, das
heißt, ich bin für den Inhalt noch nicht verantwortlich gewesen und wünsche mir
auch, dass vieles noch im Inhalt verbessert würde. Aber nichtsdestotrotz bin
ich froh, dass Vorarlberg das siebente Bundesland ist, jedoch traurig, dass es
noch nicht neun Bundesländer sind, die diese Patientencharta seit 1999
ratifiziert haben. Es fehlen uns immer noch die Bundesländer Salzburg und Wien.
Ich bin froh zu hören, dass Salzburg auf einem guten Weg zur Ratifizierung ist,
aber ich höre leider keine Signale aus Wien. Ich würde die KollegInnen aus Wien
hier im Haus, auch von der sozialdemokratischen Fraktion, wirklich bitten, sich
dafür einzusetzen, dass auch Wien diese Charta ratifiziert, damit sie endlich
in Kraft treten kann und dann auch Verbesserungsvorschläge in dem Sinn, wie
Kollege Grünewald das angeführt hat, umgesetzt werden können. (Beifall bei
der ÖVP.)
Tatsächlich sind ja diese Patientenchartas dazu da, um den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen, den Menschen und seine Bedürfnisse, seine Rechte, und das muss uns allen ein Anliegen sein. Ich habe es bei der Gesundheitskonferenz und vorher schon beim Reformdialog immer wieder gesagt: Im Mittelpunkt unserer Gesundheitsreform und aller Reformschritte hat immer der Mensch zu stehen und das, was er zur Erhaltung seiner Gesundheit und zur Wiederherstellung seiner Gesundheit braucht.
Herr Kollege Grünewald, es wird nicht nur einer Patientencharta bedürfen, wir müssen viele der Dinge, die Sie angeschnitten haben, im Zuge der Gesamtreform mit einem großen Qualitätssicherungsgesetz entsprechend absichern, einem Qualitätssicherungsgesetz, das alle gesundheitlichen Bereiche umfasst, den intramuralen Bereich