Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 112

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Zum Beispiel steht da – ich habe mir ein paar Notizen gemacht –: vertraute Umgebung schaffen bei chronisch Kranken, die monate-, wochenlang in Krankenhäusern liegen. Eine vertraute Umgebung schaffen – ich kann mich noch daran erinnern, als Achtbett­zimmer im Geriatriezentrum Lainz verteidigt wurden mit den Worten, da können sich alte Leute viel besser unterhalten und sind nicht so allein. – Bitte, schauen Sie sich das an: Da reicht die Stärke der Stimme nicht, um über eine Bettkante hinaus mit jeman­dem zu reden! Wie Besuche dadurch gehandicapt werden, will ich gar nicht weiter ausführen.

Es sei auch der Lebensrhythmus der Patienten zu berücksichtigen. – Wie schaut es tatsächlich aus? Damit die Tagschicht sozusagen nicht überfordert wird, beginnen die Waschungen des Morgens teilweise um zwei, drei in der Früh. In Verordnungen von Ländern steht drinnen, dass mindestens fünf Minuten pro Patient in Pflegeheimen am Tag geredet werden soll. Stellen Sie sich das vor: Fünf Minuten menschlicher Kontakt durch Gespräch pro Tag findet Eingang in eine Charta! Man greift sich ja wirklich an den Kopf.

Weiters: Die notwendige Versorgung mit Arzneimitteln ist sicherzustellen. – Das sind doch alles Dinge, wo ich meine, das ist doch logisch. Und wenn Kinder unter zehn Jahren aufgenommen werden, sollen auch Eltern mit aufgenommen werden können, sofern – steht aber drinnen – das möglich ist. Man hat nicht den Mut oder man hat nicht das Geld – man will nicht, kann nicht oder verneigt sich damit vor den Ländern –, schon im voraus hineinzuschreiben, das ist bei baulichen Maßnahmen zu berücksichti­gen und so weiter. (Beifall bei den Grünen.)

Es ist das Recht auf Besuche festgeschrieben. – Stellen Sie sich vor, wie „toll“ das ist: Ein Kranker, eine Kranke darf Besuche empfangen! Das steht in einer Charta drinnen – no na net, hätte ich gemeint.

Das heißt, hier ist noch einiges zu tun, und ich will jetzt gar nicht herumkritisieren und nörgeln, sondern will einfach sagen, dass dieser Dialog erst begonnen hat und auch noch etwas zu regeln ist, nämlich Haftungsfragen. Patientinnen und Patienten können in einer immer komplizierteren Medizin und Behandlungstechnik natürlich zu Schaden kommen. Dieser Schaden geschieht selten grob fahrlässig, sondern meistens aus leichter Fahrlässigkeit, leichtem Verschulden, und PatientInnen sitzen vor Gericht immer am kürzeren Ast. Hier ist Sorge zu tragen, dass sich da etwas tut. Hier ist an einer Medizinhaftung zu arbeiten, wo alle daran Beteiligten, von Gesundheitsberufen, Pharmafirmen bis hin zu Produktherstellern et cetera pp., umfasst werden und ohne komplizierte zivilrechtliche Prozessordnung den Patienten Recht gesprochen wird, nach einem einfachen Prinzip der Verursachung.

Frau Bundesminister, ich hoffe, dass wir den Dialog fortsetzen und hier einiges voran­bringen. Dem Gesetz, so, wie es jetzt ist, können wir jedenfalls zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

14.44

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort ge­langt Frau Bundesminister Rauch-Kallat. – Bitte, Frau Bundesminister.

 


14.45

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hohes Haus! Das Medizinproduktegesetz, das heute hier zur Diskussion steht, dient vorwiegend der Umsetzung zweier EU-Richtlinien. Diese Richtlinien betreffen Medizin­produkte, die bisher schon Grundlage für das Medizinproduktegesetz waren, und sie nehmen zusätzlich Medizinprodukte auf, die in unterstützender Funktion stabile Blut­derivate enthalten.

 


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