und
hoch motiviertes Personal kann einen Erfolg bei der Verbrechensprävention, der
Verhinderung und Aufklärung von Verbrechen garantieren.
Die
Übernahme der Zollwachebeamten als Personalaufstockung im Innenministerium zu
verkaufen, ist eine krasse Fehlinformation, wenn nicht bewusste Täuschung Strassers.
Diese Beamten nehmen nämlich ihre Aufgaben der Grenzkontrolle und damit
zusammenhängender Tätigkeiten zum Großteil mit, so dass es sich in Wahrheit um
einen schlichten Aufgabentransfer vom Finanzministerium ins Innenministerium handelt.
Die wenigsten Zollwachebeamten werden daher zusätzlich für polizeiliche Aufgaben
zur Verfügung stehen, solange Österreich Schengen-Außengrenzen hat. Das zeigen
auch die uns vorliegenden Informationen zur geplanten Zuteilungen der etwa
1.050 Zollwachebeamten. Gerade einmal etwa 40 von ihnen sollen der BPD Wien zugeteilt
werden, einer Behörde, der mindestens 1.000 Beamte fehlen.
Das
„Kaputtsparen“ dieser Regierung macht also offenbar auch vor dem Innenministerium
nicht Halt. Es gibt aber keine Sicherheit zum Nulltarif. Sicherheit kostet eben
etwas. Mit weniger Geld, weniger Beamten und weniger Überstunden den selben
hohen Standard aufrechtzuerhalten, für den Österreich berühmt war, bevor
Strasser Innenminister wurde, kann nicht funktionieren. Vor allem dann nicht,
wenn – wie sich Strasser immer wieder herauszureden versucht – die
gestiegene Kriminalität einer angeblich weltweiten Entwicklung entspricht.
Ebenso
fragwürdig ist Strassers Asylpolitik. Die jüngst von ihm durchgesetzte Asylgesetz-Änderung
bringt Österreich an den politisch rechten Rand Europas und ist in mehrfacher
Hinsicht verfassungs- und menschenrechtswidrig. Darauf wurde Strasser in aller
Deutlichkeit mehrfach hingewiesen. Vertreter des UNHCR, Verfassungsexperten,
das Rote Kreuz und auch seiner Partei nahestehende Hilfsorganisationen haben
den Minister eindringlich ersucht, das Menschenrecht auf Asyl in Österreich
nicht durch dieses nun beschlossene Gesetz leer laufen zu lassen. Durch die
Einführung des Neuerungsverbotes vor dem UBAS, die Zurückweisung an der Grenze
und einige andere haarsträubende Regelungen wird die Verpflichtung Österreichs
gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention ignoriert und außerdem gegen
österreichisches Verfassungsrecht verstoßen. Sogar der von Strasser wiederholt
zitierte Prof. Matscher hat Bedenken gegen den Entfall der aufschiebenden
Wirkung geäußert, was Strasser in bewährter Manier verschweigt.
Am
4. Februar 2000, bei seinem Amtsantritt, verkündete Minister Strasser vor
den Spitzenbeamten seines Ressorts zum Thema „Polizeireform“ folgendes: „Mich
interessiert nicht das Ergebnis sondern der Prozess.“ Was von dieser Aussage
zu halten war, wussten damals vermutlich noch die Wenigsten. Mittlerweile ist
bekannt, dass Strasser die Sicherheit in Österreich – also das Ergebnis
der Tätigkeit von Polizei und Gendarmerie – offenbar weniger am Herzen
liegt als die Ausübung seiner Macht durch parteipolitische Postenbesetzungen
und Versetzungen und seine darin gefundene Selbstbestätigung – der von ihm
so bezeichnete „Prozess“ der Polizeireform.
Strasser
hat in diesem Rahmen ein an sich ambitioniertes Reformprojekt begonnen, nämlich
die Zusammenlegung von Gendarmerie und Polizei zu einem einheitlichen
Wachkörper. Der diesbezügliche Erstvorschlag des von Strasser ins Leben
gerufenen „Team04“ ist landauf, landab bereits hinlänglich bekannt, vor wenigen
Tagen ist der Minister damit auch offiziell an die Öffentlichkeit gegangen. So
ehrgeizig das Ziel dieses Projektteams war, so enttäuschend ist aber der nun
präsentierte Reformvorschlag. Es ist zu erwarten, dass dieses Vorhaben
lediglich der Förderung parteipolitischer Interessen Strassers dienen wird.
Zahlreiche Führungspositionen werden nach den Organisationsänderungen neu zu
besetzen sein, was sich Strasser zu Nutze machen will.