Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 119

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

und hoch motiviertes Personal kann einen Erfolg bei der Verbrechensprävention, der Verhinderung und Aufklärung von Verbrechen garantieren.

Die Übernahme der Zollwachebeamten als Personalaufstockung im Innenministerium zu verkaufen, ist eine krasse Fehlinformation, wenn nicht bewusste Täuschung Strassers. Diese Beamten nehmen nämlich ihre Aufgaben der Grenzkontrolle und damit zusammenhängender Tätigkeiten zum Großteil mit, so dass es sich in Wahrheit um einen schlichten Aufgabentransfer vom Finanzministerium ins Innenministerium handelt. Die wenigsten Zollwachebeamten werden daher zusätzlich für polizeiliche Auf­gaben zur Verfügung stehen, solange Österreich Schengen-Außengrenzen hat. Das zeigen auch die uns vorliegenden Informationen zur geplanten Zuteilungen der etwa 1.050 Zollwachebeamten. Gerade einmal etwa 40 von ihnen sollen der BPD Wien zugeteilt werden, einer Behörde, der mindestens 1.000 Beamte fehlen.

Das „Kaputtsparen“ dieser Regierung macht also offenbar auch vor dem Innenministe­rium nicht Halt. Es gibt aber keine Sicherheit zum Nulltarif. Sicherheit kostet eben etwas. Mit weniger Geld, weniger Beamten und weniger Überstunden den selben hohen Standard aufrechtzuerhalten, für den Österreich berühmt war, bevor Strasser Innenminister wurde, kann nicht funktionieren. Vor allem dann nicht, wenn – wie sich Strasser immer wieder herauszureden versucht – die gestiegene Kriminalität einer angeblich weltweiten Entwicklung entspricht.

Ebenso fragwürdig ist Strassers Asylpolitik. Die jüngst von ihm durchgesetzte Asylge­setz-Änderung bringt Österreich an den politisch rechten Rand Europas und ist in mehrfacher Hinsicht verfassungs- und menschenrechtswidrig. Darauf wurde Strasser in aller Deutlichkeit mehrfach hingewiesen. Vertreter des UNHCR, Verfassungsexper­ten, das Rote Kreuz und auch seiner Partei nahestehende Hilfsorganisationen haben den Minister eindringlich ersucht, das Menschenrecht auf Asyl in Österreich nicht durch dieses nun beschlossene Gesetz leer laufen zu lassen. Durch die Einführung des Neuerungsverbotes vor dem UBAS, die Zurückweisung an der Grenze und einige andere haarsträubende Regelungen wird die Verpflichtung Österreichs gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention ignoriert und außerdem gegen österreichisches Verfas­sungsrecht verstoßen. Sogar der von Strasser wiederholt zitierte Prof. Matscher hat Bedenken gegen den Entfall der aufschiebenden Wirkung geäußert, was Strasser in bewährter Manier verschweigt.

Am 4. Februar 2000, bei seinem Amtsantritt, verkündete Minister Strasser vor den Spitzenbeamten seines Ressorts zum Thema „Polizeireform“ folgendes: „Mich interes­siert nicht das Ergebnis sondern der Prozess.“ Was von dieser Aussage zu halten war, wussten damals vermutlich noch die Wenigsten. Mittlerweile ist bekannt, dass Strasser die Sicherheit in Österreich – also das Ergebnis der Tätigkeit von Polizei und Gen­darmerie – offenbar weniger am Herzen liegt als die Ausübung seiner Macht durch parteipolitische Postenbesetzungen und Versetzungen und seine darin gefundene Selbstbestätigung – der von ihm so bezeichnete „Prozess“ der Polizeireform.

Strasser hat in diesem Rahmen ein an sich ambitioniertes Reformprojekt begonnen, nämlich die Zusammenlegung von Gendarmerie und Polizei zu einem einheitlichen Wachkörper. Der diesbezügliche Erstvorschlag des von Strasser ins Leben gerufenen „Team04“ ist landauf, landab bereits hinlänglich bekannt, vor wenigen Tagen ist der Minister damit auch offiziell an die Öffentlichkeit gegangen. So ehrgeizig das Ziel dieses Projektteams war, so enttäuschend ist aber der nun präsentierte Reformvor­schlag. Es ist zu erwarten, dass dieses Vorhaben lediglich der Förderung parteipoliti­scher Interessen Strassers dienen wird. Zahlreiche Führungspositionen werden nach den Organisationsänderungen neu zu besetzen sein, was sich Strasser zu Nutze machen will.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite