Das
Konzept ist auf eine massive Macht- und Personalkonzentration beim vom Innenministerium
aus gesteuerten neuen Wachkörper „Polizei“ ausgerichtet und bedeutet nichts
anderes als die Strukturierung der Sicherheitsexekutive nach einem
militärisch-hierarchischen System unter zentralistischer Leitung. Durchgängig
soll in ganz Österreich das Gendarmeriemodell zur Anwendung kommen. Schon bei
der missglückten Wiener Polizeireform, wo das Rayonsprinzip der Kriminalpolizei
durch das Fachgruppenprinzip ersetzt wurde, hat die Exekutive auf ihrer
bürgernächsten Ebene ihre „in die Bevölkerung hinein“ organisierte Struktur
verloren und die BürgerInnen verloren im Gegenzug ihre Ansprechpartner bei der
Polizei. Gerade auf Bezirks- bzw. Gemeindeebene wären aber gleichbleibende
Ansprechpartner eine wichtige Service- und Akzeptanzvoraussetzung. Der
Sicherheitsapparat droht durch diese Abkoppelung zu „erblinden“.
Die
Zusammenlegung bringt weiters – so wie sie geplant ist – im Ergebnis
die Auflösung von Bundespolizeidirektionen außerhalb Wiens und deren
Zusammenlegung mit einem jeweils benachbarten Bezirksgendarmeriekommando.
Daneben sollen zahlreiche Bezirksgendarmeriekommandos durch Zusammenlegungen
de facto aufgelöst werden. Dass diese Vorgänge von Strasser dazu genutzt
werden, weitere unliebsame Mitarbeiter zu entfernen bzw. zu versetzen, steht
nach den Erfahrungen mit ihm als Innenminister völlig außer Zweifel.
Derzeit
sind den „Bundespolizeidirektionen“ als zuständigen Sicherheitsbehörden jeweils
als uniformierte Wachkörper die Bundessicherheitswache (die „Polizei“) und ein
Kriminalbeamtenkorps beigegeben. Behörden- und Wachkörperleitung fallen zusammen,
sie unterstehen beide dem Polizeidirektor, der für die gesamte Tätigkeit verantwortlich
ist. Das entspricht der österreichischen Rechtsordnung insofern, als diese vorsieht,
dass sich die Rechtsmacht der Exekutivorgane als Hilfsorgane von der Rechtsmacht
der Behörde, der sie beigegeben sind, ableitet. Eine Verselbständigung der
Wachkörper im innerdienstlichen Bereich besteht zwar historisch bedingt für die
Gendarmerie, jedoch ist auch diese der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft
unterstellt und folgt deshalb im Aufbau der Bezirksorganisation. Die
Verantwortung für die staatliche Aufgabenerfüllung hat immer bei der Behörde zu
liegen. Dazu ist den Behörden notwendigerweise eine wirksame und gesamthafte
Führungsfunktion über ihnen als Organe beigegebene Wachkörper einzuräumen.
Eine
vollkommene Verselbständigung der Wachkörper, wie sie nun geplant ist, steht
dieser rechtsstaatlichen Tradition diametral gegenüber und entspricht weder den
Vorstellungen des einfachen noch denen des Verfassungsgesetzgebers. Durch die
geplante Herauslösung der Wachkörper aus den jeweiligen Sicherheitsbehörden
werden letztere hinkünftig in die Rolle von Bittstellern versetzt, die zwar
Aufträge an den Wachkörper erteilen können, aber wann und wie diese umgesetzt
werden und in welcher Priorität, entscheidet der Wachkörper autonom. Abgesehen
von damit einhergehenden Doppelgleisigkeiten und Reibungsverlusten eines
solchen Systems, sind die Behörden zwar weiter für die Tätigkeit der Wachkörper
verantwortlich, sie können diese aber in keiner Weise beeinflussen. Der
Wachkörper gehorcht nur mehr Einem, dem Innenminister, der aber rechtlich für
deren Tätigkeit nicht verantwortlich ist . Außerdem hat der Innenminister in
Zukunft nicht nur die Auftragserteilung und die Auftragserfüllung, sondern auch
die gesamte Steuerung des Informationsflusses in allen sicherheits-, kriminal-
und staatspolizeilichen Bereichen und damit die Überwachung der Bürger fest in
der Hand, wiederum ohne rechtlich verantwortlich zu sein, mit Ausnahme der Anklageerhebung
vor dem Verfassungsgerichtshof, für die die Zustimmung seiner eigenen
Regierungsmehrheit erforderlich ist und zu der es deswegen nie kommen wird.
Nicht eben Projektmanagement-Qualitäten hat Strasser auch bei dem Projekt ADONIS (bundesweites Behördenfunknetz) bewiesen. Dieses für die Exekutive und die Ret-