Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 120

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Das Konzept ist auf eine massive Macht- und Personalkonzentration beim vom Innen­ministerium aus gesteuerten neuen Wachkörper „Polizei“ ausgerichtet und bedeutet nichts anderes als die Strukturierung der Sicherheitsexekutive nach einem militärisch-hierarchischen System unter zentralistischer Leitung. Durchgängig soll in ganz Öster­reich das Gendarmeriemodell zur Anwendung kommen. Schon bei der missglückten Wiener Polizeireform, wo das Rayonsprinzip der Kriminalpolizei durch das Fachgrup­penprinzip ersetzt wurde, hat die Exekutive auf ihrer bürgernächsten Ebene ihre „in die Bevölkerung hinein“ organisierte Struktur verloren und die BürgerInnen verloren im Gegenzug ihre Ansprechpartner bei der Polizei. Gerade auf Bezirks- bzw. Gemeinde­ebene wären aber gleichbleibende Ansprechpartner eine wichtige Service- und Akzep­tanzvoraussetzung. Der Sicherheitsapparat droht durch diese Abkoppelung zu „erblin­den“.

Die Zusammenlegung bringt weiters – so wie sie geplant ist – im Ergebnis die Auf­lösung von Bundespolizeidirektionen außerhalb Wiens und deren Zusammenlegung mit einem jeweils benachbarten Bezirksgendarmeriekommando. Daneben sollen zahl­reiche Bezirksgendarmeriekommandos durch Zusammenlegungen de facto aufgelöst werden. Dass diese Vorgänge von Strasser dazu genutzt werden, weitere unliebsame Mitarbeiter zu entfernen bzw. zu versetzen, steht nach den Erfahrungen mit ihm als Innenminister völlig außer Zweifel.

Derzeit sind den „Bundespolizeidirektionen“ als zuständigen Sicherheitsbehörden jeweils als uniformierte Wachkörper die Bundessicherheitswache (die „Polizei“) und ein Kriminalbeamtenkorps beigegeben. Behörden- und Wachkörperleitung fallen zusam­men, sie unterstehen beide dem Polizeidirektor, der für die gesamte Tätigkeit verant­wortlich ist. Das entspricht der österreichischen Rechtsordnung insofern, als diese vor­sieht, dass sich die Rechtsmacht der Exekutivorgane als Hilfsorgane von der Rechts­macht der Behörde, der sie beigegeben sind, ableitet. Eine Verselbständigung der Wachkörper im innerdienstlichen Bereich besteht zwar historisch bedingt für die Gen­darmerie, jedoch ist auch diese der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft unterstellt und folgt deshalb im Aufbau der Bezirksorganisation. Die Verantwortung für die staatliche Aufgabenerfüllung hat immer bei der Behörde zu liegen. Dazu ist den Behörden not­wendigerweise eine wirksame und gesamthafte Führungsfunktion über ihnen als Organe beigegebene Wachkörper einzuräumen.

Eine vollkommene Verselbständigung der Wachkörper, wie sie nun geplant ist, steht dieser rechtsstaatlichen Tradition diametral gegenüber und entspricht weder den Vor­stellungen des einfachen noch denen des Verfassungsgesetzgebers. Durch die ge­plante Herauslösung der Wachkörper aus den jeweiligen Sicherheitsbehörden werden letztere hinkünftig in die Rolle von Bittstellern versetzt, die zwar Aufträge an den Wach­körper erteilen können, aber wann und wie diese umgesetzt werden und in welcher Priorität, entscheidet der Wachkörper autonom. Abgesehen von damit einhergehenden Doppelgleisigkeiten und Reibungsverlusten eines solchen Systems, sind die Behörden zwar weiter für die Tätigkeit der Wachkörper verantwortlich, sie können diese aber in keiner Weise beeinflussen. Der Wachkörper gehorcht nur mehr Einem, dem Innen­minister, der aber rechtlich für deren Tätigkeit nicht verantwortlich ist . Außerdem hat der Innenminister in Zukunft nicht nur die Auftragserteilung und die Auftragserfüllung, sondern auch die gesamte Steuerung des Informationsflusses in allen sicherheits-, kriminal- und staatspolizeilichen Bereichen und damit die Überwachung der Bürger fest in der Hand, wiederum ohne rechtlich verantwortlich zu sein, mit Ausnahme der An­klageerhebung vor dem Verfassungsgerichtshof, für die die Zustimmung seiner eige­nen Regierungsmehrheit erforderlich ist und zu der es deswegen nie kommen wird.

Nicht eben Projektmanagement-Qualitäten hat Strasser auch bei dem Projekt ADONIS (bundesweites Behördenfunknetz) bewiesen. Dieses für die Exekutive und die Ret-


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