die Zollkontrollen an der Grenze wegfallen, dort kein Zollwachepersonal mehr benötigt wird. Das heißt, dass alle Zollwachebeamten, die ins Innenministerium wechseln, ausschließlich für den Sicherheitsdienst zur Verfügung stehen. Eine Ausnahme bildet hier nur die Grenze zur Schweiz und Liechtenstein (Ruf bei der SPÖ: Ah doch?), weil wir dort weiterhin eine EU-Außengrenze haben.
Heute stellen Tätigkeiten wie die zollamtliche Überwachung, die Überwachung des Warenverkehrs, diesbezüglicher Verbote und Beschränkungen, der Vollzug der Verbrauchssteuern und andere Fragen Aufgaben der Zollwache dar. – Die Eingliederung von 1 030 Zollwachebediensteten ins Innenministerium stellt somit eine wesentliche Erhöhung der Einsatzkraft der Sicherheitsexekutive dar. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)
Insgesamt darf ich zu diesem Fragenkomplex resümieren: Im Jahr 2004 werden jedenfalls mehr Exekutivbedienstete zur Dienstleistung für die Sicherheit Österreichs zur Verfügung stehen, als das noch im Jahr 2002 der Fall war.
Zur Beantwortung der Frage 11:
Bis zum 29. Oktober 2003 gab es zu 62 Arbeitsplatzabberufungen im Zuge von Maßnahmen im Bereich des Innenministeriums und nachgeordneter Dienstbehörden Berufungsanträge an die Berufungskommission. Konkret wurden elf Bescheide bestätigt, drei Fälle sind von der Berufungskommission noch nicht entschieden, und in 47 Fällen wurde die qualifizierte Verwendungsänderung durch die Berufungskommission aufgehoben oder zurückgewiesen.
Die Reform des Innenministeriums und der Landesgendarmeriekommanden betreffend sind sieben Bedienstete noch nicht klaglos gestellt – wie das im Juristendeutsch heißt –, haben noch keinen gleichwertigen Arbeitsplatz bekommen. Auch für diese Bediensteten werden sozial verträgliche Lösungen gesucht und gefunden werden.
Die Polizeireform in Wien betreffen 26 Fälle, die noch einem weiteren Verfahren unterworfen sind. Hier möchte ich festhalten, dass 1 574 Arbeitsplätze im Zuge der Reform neu zu besetzen waren. Die Bescheide der Berufungskommissionen ergingen erst unlängst. Festzuhalten ist, dass die neuen Arbeitsplätze vor Umsetzung der Reform durch das zuständige BMöLS geprüft wurden. Von Mehrkosten durch qualifizierte Verwendungsänderungen kann in diesem Sinne nicht gesprochen werden, da es zu wesentlichen Einsparungen im Bereich der Kommandostruktur gekommen ist. Außerdem darf ich darauf verweisen, dass bereits mit der Besoldungsreform 1995 der Gesetzgeber sozial verträgliche Bestimmungen wie Wahrungsfunktionen zur Absicherung von Reformen betroffener Bediensteter erlassen hat, die ganz einfach budgetär zu bedecken sind.
Zu den Fragen betreffend die Zusammenlegung der Polizei und Gendarmerie, den Fragen 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 20 und 21 (Abg. Dr. Gusenbauer: Jetzt geht es schnell!), darf ich ausführen: Mit 31. März 2003 habe ich den Auftrag erteilt, eine grundlegende Bewertung der gegenwärtigen Strukturen der Wachkörper im Innenministerium anzustellen und einen Vorschlag für eine Zusammenführung vorzulegen.
Einige meiner Vorgaben für das Projekt im „Team04“ waren: Weitere Erhöhung der Einsatzkraft der Exekutive, einheitliche Führung des Wachkörpers, Vermeidung von Parallelstrukturen, bestmögliche internationale Kompatibilität, Straffung der Verwaltungsabläufe, mehr Durchlässigkeit und bessere Karrieremöglichkeiten für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Ich habe von Anfang an größten Wert darauf gelegt, dass dieses Projekt nicht von oben entwickelt oder gar von außen durch externe Berater gesteuert wird, denn diese