Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 159

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Ich darf Ihnen hier auch zur Kenntnis bringen, was der Vertreter des UNHCR nach seinem Besuch gesagt hat: Er war mit der Einvernahme einverstanden. Er hat gebe­ten, dass man bei einigen Fragen etwas modelliert. Das ist durchaus ein berechtigtes Anliegen. Das werden wir sehr genau prüfen. Aber das, was hier so unangenehm an­gedeutet wird und was ich nicht verstehe, ist, dass Sie Beamten, die in schwierigsten Situationen ihre Pflicht tun und ihre Arbeit machen, unterstellen, dass sie sich nicht an die Gesetze halten. Das ist nicht der Fall, auch wenn es keine Beamten des Innen­ministeriums, sondern Beamte des Landes Niederösterreichs sind! Wir sind ihnen zu Dank verpflichtet, dass sie diese Arbeit sorgsam machen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Damit darf ich nun zu den Äußerungen von Frau Abgeordneter Stoisits kommen. Es gibt eine Weisung, dass alle unbegleiteten Minderjährigen aufzunehmen sind. – Aha, hier ist die Frau Abgeordnete. – Es gibt also eine Weisung, dass alle unbegleiteten Minderjährigen aufzunehmen sind. Jede Entscheidung über Bundesbetreuung wird im Einzelfall entschieden – insbesondere und auch unter besonderer Berücksichtigung von sozialen und humanitären Fällen.

Was wirklich eigenartig ist und was ich nicht verstehe: Es handelt sich heute hier um denselben Vorgang wie in der „Pressestunde“. Mir sind einige Fälle berichtet worden. Ich habe nach der „Pressestunde“ den Kollegen, der diese Fälle angesprochen hat, gebeten, mir die Fälle zu übergeben, damit wir sie noch einmal nachprüfen können oder vielleicht auch das erste Mal prüfen können. Ich kann das nicht beurteilen! Ich habe am Montag den Redakteur anrufen lassen und gebeten, dass er uns die Fälle gibt. Ich habe am Dienstag persönlich mit dem Redakteur gesprochen und dringlich gebeten, dass er uns die Fälle, die er in aller Öffentlichkeit angeführt hat, übergibt. Er hat immer an die Caritas verwiesen.

Wir haben uns bei der Caritas erkundigt. Wir haben bis heute die Fälle nicht, die am Sonntag in der „Pressestunde“ öffentlich gemacht worden sind. Und ich verstehe nicht, dass jemand mehrere Fälle in die Öffentlichkeit platziert, aber nicht bereit ist, diese Fälle dem Innenministerium, dem Innenminister zur Verfügung zu stellen.

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, ich muss kurz darauf aufmerksam machen, dass die 20-minütige Redezeit bei der Antwort nur eine Soll-Bestimmung ist, es aber in § 93 GOG heißt, dass kein Redner in der Debatte länger als 10 Minuten reden darf. Wenn Sie also dann bitte die Ausführungen abschließen.

 


Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser (fortsetzend): Jawohl, ich schließe gleich.

Meine Einladung an Frau Abgeordnete Stoisits lautet: Wenn es einen Fall gibt, der zu überprüfen ist, bitte ich Sie sehr, auch wenn Sie das zuvor öffentlich kundgetan haben, dass wir wenigstens nachher die Fälle haben können. Am besten wäre, wenn Sie sie mir jetzt gleich übergeben könnten, damit wir sie überprüfen können. Es kann sein, dass irgendwo ein Fehler passiert ist. Ich will hier nicht sagen, dass alles immer hundertprozentig funktioniert, aber geben Sie uns doch die Chance, dass wir uns das anschauen, sonst müsste ich mir denken, dass es etwas gibt, das einen Grund dafür abgibt, dass man uns diese Information nicht geben will. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.23

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt mir ein Verlangen nach einer tatsächlichen Berichtigung vor. – Herr Abgeordneter Öllinger: Redezeit: 2 Minuten. Gegenüberstel­lung: der zu berichtigende Sachverhalt und der tatsächliche Sachverhalt.

 


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