Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 184

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habe, mit aufgenommen werden. Zum Beispiel ist die Situation von blinden Menschen, aber auch die Situation von gehörlosen Menschen in der Patientencharta nicht ge­regelt. Es ist in der Patientencharta zum Beispiel auch nicht die Inanspruchnahme einer Assistenzleistung im Krankenhaus geregelt. Dafür gibt es keine Regelung. Das sind aber wesentliche Punkte.

Sie wissen, Frau Ministerin, wenn ein behinderter Mensch in ein Spital kommt, sind einmal alle überfordert. Man ist froh, wenn jemand mitkommt, der die Sache in die Hand nimmt, wenn ein Team zusammengespielt ist. Das passiert aber jetzt nicht, und das gibt es jetzt auch nicht.

Dasselbe betrifft natürlich auch Kinder. Es ist zwar sehr nett, wenn hier steht, dass es Eltern-Kind-Zimmer geben sollte, wenn aber das Zimmer nicht vorhanden ist, dann wird das Kind ohne Elternteil im Spital sein müssen. Welche psychische Belastung da­durch für die Kinder entstehen, wissen wir alle.

Diese Regelungen müssen in die Patientencharta noch mit aufgenommen werden. Das Wesentliche bei der Patientencharta ist, dass sie eine gewisse Rechtsverbindlichkeit für den Patienten haben muss, die sie jetzt nicht hat. Jetzt ist es nur eine Aufzählung von Dingen, wie es sein sollte. Aber der Einzelne hat im Grund genommen keinen An­spruch darauf, das einklagen zu können, wenn dem nicht so ist. Das muss sich schnell ändern.

Ich hoffe, dass Salzburg und Wien die Patientencharta im ersten Halbjahr 2004 unter­schreiben werden, damit man dann auf Grund der Tatsache, dass es eben neun Ver­einbarungen gibt, diese entsprechend verändern und verbessern kann. Das ist mein großer Wunsch, und ich hoffe, dass er sich sehr bald erfüllen wird.

Ich möchte aber jetzt zum Medizinproduktegesetz kommen. Ich glaube, dass mein Einwand, den ich im Ausschuss gemacht habe, ganz wichtig war, dass er im Interesse der Patienten wahrgenommen worden ist, damit niemand mehr Angst haben muss, wenn er ein elektronisches Medizinprodukt hat, dass er, wenn er in die Luft fliegt – salopp gesagt –, für dieses Gerät selbst verantwortlich ist. Nun steht in der Charta, dass die Kostenträger, egal in welcher Höhe sie sich an der Finanzierung des Pro­duktes beteiligen, sehr wohl für die Qualität und für die Instandhaltung zuständig sind.

Das ist ganz wichtig. Ich denke, gerade bei diesen medizinisch-technischen Produkten ist es wichtig, dass es so etwas wie ein Pickerl gibt, dass man ein regelmäßiges Service machen muss und dass dieses Service auch finanziert wird. Die Leute können sich das in der Regel nicht selbst finanzieren.

Ich möchte Ihnen gar nicht erzählen, was eine Stunde kostet, wenn mein E-Rolli beim Service steht. Ich kann mir das leisten, aber jemand, der 1 000, 1 500 € monatlich verdient, kann sich das nicht leisten. Oder: Wenn man ein Hörgerät zur Reparatur bringt, kommt man unter 170 € dafür gar nicht durch. Für viele Leute ist das ein Ver­mögen, daher ist es mir wichtig, dass drinsteht, dass diese Versorgung und damit auch die Finanzierung und die Qualitätssicherung sichergestellt sind. Das habe ich im Aus­schuss klarmachen können, und das ist jetzt auch im Abänderungsantrag enthalten. Deshalb werden wir sowohl der Patientencharta als auch dem Medizinproduktegesetz zustimmen, weil sie eben Verbesserungen bringen.

Frau Ministerin! Ich möchte aber trotzdem die Gelegenheit nützen und sagen, dass ich glaube, dass wir im ersten Halbjahr des nächsten Jahres – und nicht irgendwann – eine Regelung zustande bringen müssen, die es mobilitätsbeeinträchtigten Menschen ermöglicht, die freie Arztwahl auch umzusetzen. Das heißt: „Barrierefreie Arztpraxen“ darf nicht mehr nur ein Projekt sein, das irgendwann einmal kommt, sondern muss in den nächsten Jahren umgesetzt werden! Ich weiß, dass Sie in Ihrer Fraktion große


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