punkt der bestmöglichen Schmerztherapie – das ist ja heute schon einmal erwähnt worden – besonders zu beachten ist.
Von großer Bedeutung ist auch Abschnitt 3 der Charta, der ausführt, dass Patienten ein Recht auf Achtung der Würde und Integrität haben. Dieses Recht auf Würde und Integrität umfasst die Tatsachen, dass Daten von Patienten der Geheimhaltung unterliegen, dass Patienten Besuche empfangen oder auch ablehnen können, dass ihnen religiöse Betreuung zukommt beziehungsweise dass sie Vertrauenspersonen zu Hilfe ziehen können.
Besonders wichtig ist auch die Tatsache,
dass durch diese Charta der Patient umfassend über Diagnose und
Behandlungsarten aufgeklärt werden muss. Dies hat so zu erfolgen, dass das Wohl
der Patienten nicht gefährdet ist. Die Aufklärung soll schonend erfolgen. (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Ebenso dürfen Patienten nur mit ihrer Zustimmung behandelt werden.
Weiters wird ausdrücklich festgehalten, dass niemand ohne seine ausdrückliche Zustimmung zu Forschungs- und Unterrichtszwecken herangezogen werden darf. Das heißt, mit Patienten dürfen ohne Zustimmung keine Experimente gemacht werden.
Abschließend darf ich noch kurz auf Artikel 24 der Charta hinweisen, der eine besondere Bestimmung für Kinder enthält. Konkret führt dieser Artikel aus, dass bei Gefahr in Verzug lebensnotwendige Behandlungen von Kindern auch gegen den erklärten Willen des Erziehungsberechtigten durchgeführt werden beziehungsweise ansonsten die Genehmigung des Gerichtes einzuholen ist.
Nicht unerwähnt lassen darf ich, dass der Geist der Charta auch bewusst gelebt werden muss. So gesehen ist das Eintreten für Patienteninteressen durch Patientenvertretungen auch ein wesentlicher und wichtiger Bestandteil. Ich bin froh darüber, dass es diese Einrichtungen bereits in allen Bundesländern gibt. Die jährlich ansteigende Zahl von Anliegen beziehungsweise Prüfungen von Beschwerden zeigt, dass diese Einrichtungen auch angenommen werden.
Ich hätte natürlich noch einiges dazu
auszuführen, möchte aber in aller Kürze nur noch erwähnen, dass es von
besonderer Bedeutung ist, das Gesundheitssystem auch entsprechend
weiterzuentwickeln, wofür sich die Frau Bundesministerin in besonderer Weise
engagiert und eintritt. Dafür herzlichen Dank! (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
Ich darf abschließend ein Sprichwort von Arthur Schopenhauer ansprechen, wenngleich es am Beginn nicht ganz das trifft, was meinem Selbstverständnis entspricht:
„Gesundheit ist nicht alles, aber alles
ist ohne Gesundheit nichts!“ (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
19.48
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Johann Maier. – Bitte.
19.49
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Der Redner platziert eine Packung „CM3 Alginat“ sowie eine Packung „Strobby“ auf dem Rednerpult.) Ich möchte mich als Konsumentenschützer mit dem Medizinproduktegesetz, mit Richtlinienumsetzungen einerseits, andererseits auch mit den Problemen, die es sowohl für Konsumenten als auch für Patienten gibt, auseinander setzen.