Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 195

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

gen und welche ärztlichen Besuche man sich leisten beziehungsweise nicht leisten kann.

Ebenfalls ein wichtiges und brennendes Problem stellt sich für mich im Zusammen­hang mit Kindern und Jugendlichen. Experten sagen, dass 80 Prozent der Arzneimittel, die in diesem Bereich angewandt werden, nicht in der Kinderheilkunde einzusetzen sind, weil sie vorwiegend bei Erwachsenen ausgetestet worden sind. Meiner Meinung nach müssen auch Kinder und Jugendliche die gleichen Chancen und Möglichkeiten im Zusammenhang mit gesicherter und adäquater Arzneimitteltherapie haben.

Ein weiterer Punkt, ebenfalls notwendig und entscheidend: Für jene Menschen, die in der Gesundheitspflege tätig sind, muss mehr gemacht werden. Ich weise darauf hin, dass es notwendig ist, dass Heimhelferinnen eine umfassende Ausbildung bekommen, dass sie aber auch arbeitsrechtlich und sozialrechtlich ganz einfach besser abgesichert sind. Und ganz wichtig, weil hier doch vorwiegend Frauen tätig sind, ist der Umstand, dass es im Zusammenhang mit dem Pflegeberuf endlich zu einem bundesweit einheit­lichen Ausbildungsbild kommen muss und dass die Pflegeberufe auch in den Bundes­ländern anerkannt werden.

Ich denke, im Gesundheitsbereich ist noch sehr viel zu tun, und ich hoffe, dass wir auch in den nächsten Sitzungen des Gesundheitsausschusses gute gemeinsame Be­schlüsse fassen können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.43

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Winkler. – Bitte.

 


19.44

Abgeordneter Ing. Josef Winkler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die Vereinbarung zur Sicherstellung der Patien­tenrechte, nämlich die Patientencharta, die zwischen dem Bund und dem Land Vorarl­berg gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz vereinbart und heute vom Natio­nalrat beschlossen wird, stellt einen weiteren wichtigen Schritt zur Verbesserung der Patientenrechte dar und ist somit wieder ein wesentlicher Baustein für ein noch besse­res österreichisches Gesundheitssystem.

Nachdem das Bundesland Kärnten – und das darf ich durchaus auch mit etwas Stolz vermelden – 1999 als erstes Bundesland diese Patientencharta abgeschlossen hat, folgten in den vergangenen Jahren bilaterale Abschlüsse mit den Bundesländern Bur­genland, Oberösterreich, Niederösterreich und Steiermark.

Geschätzte Damen und Herren! Ich bin überzeugt davon, dass über den Inhalt dieser Patientencharta alle Bescheid wissen, auf Grund der Wichtigkeit erlaube ich mir aber dennoch, auf einige Punkte hinzuweisen und inhaltlich in Erinnerung zu rufen.

Als besonders wichtig erachte ich es, dass im Mittelpunkt dieser Charta der Mensch als Patient steht; die Charta definiert nämlich ganz klar die Persönlichkeitsrechte des Patienten. Ich betone dies deshalb, weil es in der Diskussion um unser Gesundheits­system bisher oft nur um die Frage gegangen ist: Wie viel kann eingespart werden?, also nur über Geld und Ökonomie diskutiert wurde, dabei aber sehr oft viel zu wenig auf den Patienten selbst geachtet wurde.

Die Patientencharta legt in mehreren Punkten unter anderem klar fest, dass der Patient die bestmögliche Behandlung erhält, dass seine Privatsphäre gewahrt wird und dass er ein Recht auf Selbstbestimmung und Information hat.

Die Patientencharta verweist auch darauf, dass Behandlung, Diagnostik und Pflege nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaften zu erfolgen haben und der Gesichts-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite