Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 213

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Öffnung und Durchlässigkeit des Fachhochschulsektors für diese Personengruppe jedoch noch immer nicht in zufrieden stellendem Ausmaß erreicht.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, ein Offensiv-Programm für Fachhochschulen zu starten und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass bis 2008 jährlich 10.000 Plätze für StudienanfängerInnen zur Verfügung stehen und dem Nationalrat die erforderlichen gesetzlichen Änderungen unter Berück­sichtigung folgender Zielsetzungen und Schwerpunkte vorzulegen:

Eine umfassende Reform des FH-Sektors soll in Gleichklang mit den Schwerpunkten eines neuen E&F-Planes vorgenommen werden. Dieser Entwicklungsplan soll unter Einbeziehung aller relevanten Akteure im Hochschulbereich, vor allem unter Einbezie­hung der Sozialpartner erarbeitet werden. Der Entwicklungsplan in Form eines koope­rativen Verfahrens einschließlich einer parlamentarischen Beratung sollte im FHStG verankert werden.

Neben dem E&F-Plan für den FH-Bereich bedarf es der Erstellung eines Hochschul­rahmenplans, der die Entwicklung in den verschiedenen Bereichen der postsekundä­ren Ausbildung in Österreich koordiniert.

Die Praxis der Bedarfsprüfungen soll von ihrer derzeit stark regional beschränkten Aus­richtung auf österreichweite Studien umgestellt werden. Im Rahmen der gesamten Hochschulplanung sollen dabei auch die Weichen gestellt werden, an welchen der verschiedenen Einrichtungen im postsekundären Bereich und in welcher Bildungshöhe die Ausbildung angeboten wird

Die eingeleitete Umstellung auf das dreigliedrige System soll koordiniert für den ge­samten Hochschulbereich erfolgen. Dabei ist darauf Wert zu legen, dass die Bakka­laureatsstudien eine breitflächige Ausbildung anbieten und die Spezialisierung erst in den Magisterstudiengängen einsetzt. Parallelangebote im FH- und Universitätsbereich sind zu vermeiden.

Die freie, gleiche und demokratische Wahl von VertreterInnen der Studierenden (Jahr­gangsprecherInnen, StudiengangssprecherInnen, FachhochschulsprecherInnen), auf bundeseinheitlichem, hohem Niveau geregelt im ÖH-Gesetz.

Einbindung der Studierenden in die regelmäßige Evaluierung der Lehre und Lehrenden

Mitbestimmung bei allen für die Studierenden wichtigen Entscheidungen.

Integration von Studierenden und Studierendenvertretung der Fachhochschulen und FH-Studiengänge in die österreichische Hochschülerschaft.

Ausbildungsmusterverträge für Praxissemester sind bei der Akkreditierung vorzulegen, bei Verlängerung von Studiengängen muss zusätzlich in einem eigenen Kapitel über die bisherigen Erfahrungen mit den Berufspraktika berichtet werden.

Die im Ausbildungsmusterverträge angeführten Aufgabengebiete des Berufspraktikums und deren Anforderungen an den/die Studierende/n muss ebenso wie die Entlohnung dem Ausbildungsstandard der StudentInnen entsprechen. Ausbildungsziele: der be­rufliche Tätigkeitsbereich, Qualifikationsprofil, Curriculum und didaktisches Konzept müssen schlüssig beschrieben, allen Beteiligten bekannt und nachvollziehbar doku­mentiert sein.

 


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