Öffnung
und Durchlässigkeit des Fachhochschulsektors für diese Personengruppe jedoch
noch immer nicht in zufrieden stellendem Ausmaß erreicht.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der
Nationalrat wolle beschließen:
„Die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, ein Offensiv-Programm
für Fachhochschulen zu starten und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass
bis 2008 jährlich 10.000 Plätze für StudienanfängerInnen zur Verfügung stehen
und dem Nationalrat die erforderlichen gesetzlichen Änderungen unter Berücksichtigung
folgender Zielsetzungen und Schwerpunkte vorzulegen:
Eine
umfassende Reform des FH-Sektors soll in Gleichklang mit den Schwerpunkten
eines neuen E&F-Planes vorgenommen werden. Dieser Entwicklungsplan soll
unter Einbeziehung aller relevanten Akteure im Hochschulbereich, vor allem
unter Einbeziehung der Sozialpartner erarbeitet werden. Der Entwicklungsplan
in Form eines kooperativen Verfahrens einschließlich einer parlamentarischen
Beratung sollte im FHStG verankert werden.
Neben
dem E&F-Plan für den FH-Bereich bedarf es der Erstellung eines Hochschulrahmenplans,
der die Entwicklung in den verschiedenen Bereichen der postsekundären
Ausbildung in Österreich koordiniert.
Die
Praxis der Bedarfsprüfungen soll von ihrer derzeit stark regional beschränkten
Ausrichtung auf österreichweite Studien umgestellt werden. Im Rahmen der
gesamten Hochschulplanung sollen dabei auch die Weichen gestellt werden, an
welchen der verschiedenen Einrichtungen im postsekundären Bereich und in
welcher Bildungshöhe die Ausbildung angeboten wird
Die
eingeleitete Umstellung auf das dreigliedrige System soll koordiniert für den
gesamten Hochschulbereich erfolgen. Dabei ist darauf Wert zu legen, dass die
Bakkalaureatsstudien eine breitflächige Ausbildung anbieten und die
Spezialisierung erst in den Magisterstudiengängen einsetzt. Parallelangebote im
FH- und Universitätsbereich sind zu vermeiden.
Die
freie, gleiche und demokratische Wahl von VertreterInnen der Studierenden (JahrgangsprecherInnen,
StudiengangssprecherInnen, FachhochschulsprecherInnen), auf
bundeseinheitlichem, hohem Niveau geregelt im ÖH-Gesetz.
Einbindung
der Studierenden in die regelmäßige Evaluierung der Lehre und Lehrenden
Mitbestimmung
bei allen für die Studierenden wichtigen Entscheidungen.
Integration
von Studierenden und Studierendenvertretung der Fachhochschulen und
FH-Studiengänge in die österreichische Hochschülerschaft.
Ausbildungsmusterverträge
für Praxissemester sind bei der Akkreditierung vorzulegen, bei Verlängerung von
Studiengängen muss zusätzlich in einem eigenen Kapitel über die bisherigen
Erfahrungen mit den Berufspraktika berichtet werden.
Die
im Ausbildungsmusterverträge angeführten Aufgabengebiete des Berufspraktikums
und deren Anforderungen an den/die Studierende/n muss ebenso wie die Entlohnung
dem Ausbildungsstandard der StudentInnen entsprechen. Ausbildungsziele: der berufliche
Tätigkeitsbereich, Qualifikationsprofil, Curriculum und didaktisches Konzept müssen
schlüssig beschrieben, allen Beteiligten bekannt und nachvollziehbar dokumentiert
sein.