vom Rohstoff über die Produktentwicklung bis hin zum konsumierten Produkt managen können.
Eine Besonderheit ist vielleicht auch zu erwähnen. Wir sprechen immer von Quoten; was die Studenten betrifft, haben wir eine ausgewogene Quote, also 51 Prozent Herren und 49 Prozent Damen, und wenn man das interne Lehr- und Forschungspersonal betrachtet, haben wir einen Frauenanteil von über 73 Prozent. Das ist sehr beachtlich. Wenn man allerdings das Gesamtpersonal hernimmt, dann liegen die Frauen wieder bei 37 Prozent.
Die Entwicklung der Fachhochschulen wird auch in der Bevölkerung sehr anerkannt. Im aktuellen Bildungs-Monitoring erhalten unsere Fachhochschulen die ausgezeichnete Note 1,8. Dass wir mit unserem Plansoll voraus liegen, wurde sicherlich schon vorhin erwähnt.
Ich möchte daher nur noch eines sagen: Unter dem Aspekt des Wachstumspaketes der Bundesregierung, wie es heute Bundeskanzler Schüssel schon ausgeführt hat, in dem Forschung und Entwicklung enorm forciert werden, sowie in Hinblick auf einen europäischen Hochschulraum und auf den europäischen Wissenschaftsraum leisten die österreichischen Fachhochschulen mit der praxisbezogenen Ausbildung, mit ihrem dynamischen Prozess und ihrer Qualitätsoffensive sicherlich einen wesentlichen Beitrag für die Zukunft unseres Landes. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
21.32
Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Diese Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen daher zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge geändert wird, in 217 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Brinek, Mag. Dr. Bleckmann, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ferner liegt ein von Abgeordnetem Dr. Grünewald eingebrachtes Verlangen auf getrennte Abstimmung hinsichtlich des eben erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages vor.
Ich werde daher zunächst über die vom Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag und vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Mag. Dr. Bleckmann, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.