Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 39

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Ganz anders ist der Sachverhalt beim Wohnrechtlichen Außerstreitgesetz, weil es dort in der Vergangenheit bewährte Sonderregelungen gegeben hat, die heute durch die Vorlage des Justizministers verändert werden sollen. Es soll im Verfahren rund um wohnrechtliche Fragen ein Kostenersatz, ähnlich wie es im streitigen Verfahren ist, eingeführt werden. Es wird damit sozusagen zu einer Kostenersatzpflicht kommen.

Unserer Einschätzung nach führt das eindeutig dazu, dass die Rechtspflege sozu­sagen einen großen Rückschritt erleiden wird. Es führt dazu, dass es ein sehr bewähr­tes System, nämlich einen formlosen, kostengünstigen Rechtszugang für Hilfesuchen­de und Rechtsuchende, in Zukunft auf Grund der Vorlage des Justizministers Böhm­dorfer leider nicht mehr geben wird.

Die Neuregelung bedeutet daher eine völlig unnötige Verteuerung und Behinderung der Rechtsdurchsetzung und natürlich auch eine massive Verschlechterung für die Rechts­durchsetzung von Mietern und Wohnungseigentümern.

Ich möchte heute auch ein bisschen im Detail erklären, worum es hier geht, weil ich denke, dass es eine zu wichtige Materie, um einfach nur drüberzufahren. Auch des­halb, weil wir im Mai 2003 hier im Hohen Haus noch ein neues Mediationsgesetz be­schlossen haben, wo auch Sie, Herr Bundesminister, in höchsten Tönen davon ge­sprochen haben, wie wichtig es ist, dass Streitigkeiten effektiver und kostengünstig geschlichtet werden, dass es Ziel der Justizpolitik sein muss, die Verfahrensdauer zu verkürzen und geringe Kosten zu haben.

Sie haben das vor sechs Monaten im Zuge des Mediationsgesetzes noch hoch be­jubelt, umso bedauerlicher ist es, dass Sie im wohnrechtlichen Teil des Außerstreit­gesetzes den entgegengesetzten Weg gehen wollen, nämlich einen Weg, der zu hö­heren Kosten und einem hohen Prozessrisiko führt und der dazu führen wird, dass Wohnungseigentümer und Wohnungsmieter von ihrem Recht in Wirklichkeit fernge­halten werden.

In Zukunft müssen Wohnungsmieter und Wohnungseigentümer eben mit einem hohen Prozessrisiko rechnen. Wir haben ein bewährtes System gehabt, das Sie jetzt plötzlich völlig verändern wollen. Sie wollen ohne ersichtlichen und nachvollziehbaren Grund den Rechtszugang für viele Bürger in Österreich erschweren.

Herr Bundesminister! Das sage nicht nur ich als eine, die natürlich dafür bekannt ist, dass sie auf Seiten der Mieter steht – wie ja überhaupt die Sozialdemokratie auf Seiten der Mieter steht –, sondern diese Kritik wird breit geteilt. Das ist nicht nur die Kritik der Op­position, über die Sie sowieso gerne drüberwischen, sondern wenn Sie sich die Stellungnahmen zu Ihrem Entwurf ansehen, dann sehen Sie, dass es eigentlich fast ausschließlich Kritik an dieser Vorlage gibt, ob es der Oberste Gerichtshof ist, ob es das Bundeskanzleramt ist, ob es die niederösterreichische Landesregierung, die Salz­burger Landesregierung, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist. Eine ganze Plattform, gebildet von Caritas, Volkshilfe, Wohnungseigentümergemeinschaften, hat sich gebildet, um Ihnen aufzuzeigen, dass Sie mit dieser Vorlage den völlig falschen Weg gehen und dass Sie in Wirklichkeit mit dieser Vorlage nur eines im Sinn haben, nämlich die Mieterrechte auszuhöhlen.

Ich möchte aus einer dieser Stellungnahmen zitieren, Herr Bundesminister. Ich hoffe, dass Sie als Justizminister dem Obersten Gerichtshof Glauben schenken, der, was die Frage der Kostenpflicht in Zukunft betrifft, in seiner Stellungnahme sagt – ich zitiere –: Die vorgeschlagene Variante würde demgegenüber zu einer gravierenden Aushöhlung des Mieterschutzes führen. – Das heißt, selbst der OGH sagt in seiner Stellungnahme, das, was Sie in diesem Haus heute beschließen wollen, ist eine gravierende Aushöh­lung des Mieterschutzes und geht zu Lasten der Wohnungseigentümer und -mieter in diesem Land. (Beifall bei der SPÖ.)

 


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