Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 40

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Man könnte sich natürlich fragen, wenn es eigentlich überhaupt keine positive Stellung­nahme zu Ihrem Entwurf gibt, außer jener der Immobilienverwaltungen: Warum tun Sie das, Herr Justizminister? Warum wollen Sie dieses Gesetz mit diesen drohenden Ver­schlechterungen und bei so massiven Bedenken durchdrücken?

Herr Bundesminister! Ich habe mir Ihre Stellungnahmen in den letzten Tagen ange­sehen und komme immer mehr zu dem Schluss, dass Sie offenbar ein völlig verzerrtes Bild vom Staatsbürger haben. Sie sprechen vom Staatsbürger als potentiellem Que­rulanten, von den sekkanten Mietern. Das ist offensichtlich Ihr Bild von österreichi­schen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, die auf Rechtshilfe angewiesen sind. Dieses Bild führt offensichtlich auch dazu, dass Sie den Weg zum Recht für Menschen, die sich vielleicht nicht in Ihrer Einkommenskategorie finden, tatsächlich erschweren wollen. Natürlich wollen Sie auch jenen Interessenvertretungen Schaden zufügen, die sich auf die Seite der Mieter und Wohnungseigentümer stellen, was meiner Auffassung nach aber nicht aufgehen wird.

Herr Bundesminister! Das ist eine höchst zweifelhafte Haltung, die Sie einnehmen, zweifelhaft vor allem für einen Justizminister, denn wie kann ein Justizminister eine Gesetzesvorlage zum Beschluss einbringen, die in Wirklichkeit dazu führt, dass stillschweigend überhöhte und rechtswidrige Mieten, überhöhte und rechtswidrige Abrechnungskosten de facto legalisiert werden?

Sie sagen immer, es muss ja dann der, der Recht bekommt, keine Anwaltskosten bezahlen. Sie versuchen mit diesem vorgeschobenen Argument völlig vom Tisch zu wischen, dass es gerade bei wohnrechtlichen Fragen immer ein Prozessrisiko gibt, dass es für Mieter auf Grund Ihrer mietrechtlichen Regelungen immer schwierig ist, festzustellen, wie sich die Miete eigentlich zusammensetzt. Es ist bei wohnrechtlichen Fragen das Problem, dass das Prozessrisiko so gut wie gar nicht abzuschätzen ist, und daher bleiben die Mieter zumindest zum Teil auf den Rechtsanwaltskosten sitzen.

Wir haben in Österreich keine klaren, nachvollziehbaren Mietzinsobergrenzen – es wä­re gut, wenn wir uns hier im Haus dazu durchringen könnten –, sondern wir haben eine Mietzinsbildung, die derartig komplex und kompliziert ist, dass drei Sachverständigen­gutachten zu einem Fall drei unterschiedliche Mietenhöhen ergeben. Daher kann ei­gentlich kein Mieter nachvollziehen, ob seine Miete den gesetzlichen Bestimmungen entspricht oder nicht.

Herr Bundesminister, wenn Sie beweisen wollen, dass Ihr Argument stimmt – es gibt eh so gut wie kein Prozessrisiko, die Mieter müssen sich nicht fürchten, sich einen Kredit aufnehmen zu müssen, um Rechtsanwälte bezahlen zu können, weil es eh so einfach ist festzustellen, wie hoch die Miete ist –, dann möchte ich Sie als Rechts­anwalt und natürlich auch als Justizminister dazu einladen, mir in diesem konkreten Fall zu sagen – ich habe einen Mietvertrag mit, wo die Mietzinshöhe umstritten ist –, wie hoch das Prozessrisiko, die Kosten und das Kostenrisiko für diese Mieterin sind. Sie haben ja heute am Vormittag sozusagen dazwischen Zeit – Sie arbeiten ja jetzt auch Ihre Unterlagen durch –: Nehmen Sie sich die Zeit, arbeiten Sie diesen Miet­vertrag durch, und sagen Sie mir klar, wie hoch die gesetzliche Miete nach diesem Mietvertrag ist! Ich bin auf Ihre klare Antwort schon sehr gespannt. (Abg. Bures übergibt dem auf der Regierungsbank sitzenden Bundesminister Dr. Böhmdorfer be­sag­ten Mietvertrag. – Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck – in Richtung der Abg. Bures –: Tragen Sie es zur Mietervereinigung!)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. (Abg. Bures: Herr Präsident! Ich habe meine Rede noch nicht beendet!) – Ah, Sie haben die Rede noch nicht beendet? Entschuldigen Sie!

 


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