der
Europäischen Gemeinschaft verbrachten Kulturgütern geändert werden (Außerstreit-Begleitgesetz –
AußStr-BegleitG) (269 d.B.)
3. Punkt
Bericht
des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (249 d.B.): Bundesgesetz, mit
dem im Zusammenhang mit der Neuordnung des Außerstreitverfahrensrechts das
Mietrechtsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz,
das Heizkostenabrechnungsgesetz, das Richtwertgesetz, das
Sportstättenschutzgesetz, das Landpachtgesetz, die Exekutionsordnung und das
Rechtsanwaltstarifgesetz geändert werden (Wohnrechtliches
Außerstreitbegleitgesetz – WohnAußStrBeglG) (270 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zu den
Punkten 1 bis 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem
durchgeführt wird.
Auf eine
mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. Wir gehen daher sofort in die
Debatte ein.
Zu Wort
gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Bures. Sie wünscht, 7 Minuten zu uns zu
sprechen. – Frau Kollegin, Sie sind am Wort.
9.55
Abgeordnete Doris
Bures (SPÖ): Herr Präsident!
Herr Bundesminister – er war gerade noch hier. Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Wir behandeln heute unter dem Justizkapitel das Außerstreitgesetz,
das Außerstreit-Begleitgesetz und das Wohnrechtliche Außerstreitgesetz, auf
das ich später noch zurückkommen möchte, weil gerade das Wohnrechtliche
Außerstreitgesetz verheerende negative Auswirkungen für Mieterinnen und
Wohnungseigentümer hat. (Unruhe im Saal.)
Ich
möchte zuerst zum Stammgesetz Stellung nehmen, und zwar auch deshalb, weil es
sich beim Stammgesetz erfreulicherweise um eine Regelung handelt, die vergleichsweise
eher eine Konsensmaterie darstellt. Das neue Stammgesetz entspricht nämlich den
Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention. Es kann einige
Regelungen ...
Präsident Dr. Andreas Khol: Meine Damen und Herren! Bitte,
der Geräuschpegel ist wieder zu hoch – und es ist absolut unhöflich, der
Rednerin zehn Rücken in diesem Haus zuzuwenden! Ich bitte um etwas mehr
Respekt!
Frau
Kollegin, Sie sind am Wort.
Abgeordnete Doris Bures (fortsetzend): Ich danke
Ihnen, Herr Präsident! – Mit dieser gesetzlichen Regelung werden, wie
gesagt, einige Bestimmungen klarer definiert, weil es dadurch auch zu
Bestimmungen kommt, die das Beweisverfahren und das Rechtsmittelverfahren
betreffen.
Ich bin
auch sehr froh darüber, dass es uns gelungen ist, da heute einen
Vier-Parteien-Entschließungsantrag einzubringen, der den Justizminister
verpflichtet, über die Handhabung der neuen Kostenersatzbestimmungen des
§ 78 Außerstreitgesetz bis Mitte 2007 dem Hohen Haus zu berichten und
diese einer Evaluierung zu unterziehen.
Dieser
gemeinsame Entschließungsantrag, über den ich mich sehr freue, führt auch dazu,
dass es meiner Fraktion möglich ist, diesem Stammgesetz die Zustimmung zu
geben. Wir werden der Entschließung und dem Gesetz die Zustimmung geben. Ich
gehe davon aus, dass es zu den mittlerweile seltenen Gesetzesmaterien gehört,
bei denen es Konsens in diesem Haus gibt.