Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 42

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Gericht mithaben. Dr. Böhmdorfer hat einen ähnlichen Vorschlag auch für Österreich eingebracht und reflexartig sofort Kritik geerntet. Meiner Meinung nach war diese Kritik unsachlich und vorschnell, weil wir nämlich sehr häufig den Fall haben, dass un­ver­tretene Frauen bei der Scheidung im Einvernehmen Unterhaltsverzichte eingehen, Zugeständnisse machen und erst viel später die Tragweite dessen erkennen.

Daher haben wir, weil die professionelle Vertretung politisch abgelehnt worden ist, jetzt in dieses Gesetz eine Aufklärungspflicht des Richters mit aufgenommen. Er soll sich ein Bild von den Kenntnissen des unvertretenen Partners machen. Er soll dann diesen Partner auf die Scheidungsfolgen dezidiert aufmerksam machen, insbesondere auf so­zialversicherungsrechtliche Folgen, kreditrechtliche Folgen, aber auch darauf, was es bedeutet, auf den Unterhalt zu verzichten.

Diese Aufklärungspflicht des Richters ist eine Schutznorm, die von uns besonders begrüßt wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Es freut mich, dass der überwiegende Teil der Reform die Zustimmung aller Fraktionen finden wird – kontroversiell ist lediglich der wohnrechtliche Teil. Dazu wird insbeson­dere noch Kollege Tancsits für die ÖVP Stellung nehmen. Ich möchte aber ausdrück­lich betonen, dass es eine gerechte Lösung ist, wenn der Recht Bekommende auch die Kosten des Verfahrens ersetzt bekommt. Immerhin hat er seine Ansprüche zu Recht geltend gemacht, und es ist nicht einzusehen, warum ein Mieter, der zu Recht etwas eingeklagt oder eingebracht hat, das auf eigene Anwaltskosten tun soll.

Die Kritik des OGH, welche Kollegin Bures angeführt hat, nehmen wir selbst­ver­ständ­lich sehr ernst, und wir haben auch die Kritik der anderen Organisationen sehr genau gelesen. Daher haben wir nach der Begutachtung, nachdem diese Kritik angekommen ist, eigens eine neue Billigkeitsregelung bei der Kostenteilung aufgenommen und damit diesen Bedenken Rechnung getragen.

Ich glaube, dass dieses Reformwerk ein sehr gelungenes ist, und ich bin stolz, im Justizausschuss diese Reformkonzeptionen des Herrn Ministers begleiten zu dürfen und bei dieser Reformepoche in der Justiz dabei zu sein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

10.13

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Ab­ge­ordneter Dr. Puswald zu Wort gemeldet. Herr Kollege, Sie kennen die Geschäfts­ordnung: Sie stellen den zu berichtigenden Sachverhalt dar und dann den richtigen – und: keine politischen Werturteile! (Abg. Scheibner – in Richtung des sich zum Red­nerpult begebenden Abg. Dr. Puswald –: Heute ganz in Schwarz!)

 


10.14

Abgeordneter Dr. Christian Puswald (SPÖ): Heute ganz in Schwarz, für die Herr­schaften (in Richtung ÖVP weisend), für die das ja passend ist. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Es freut mich immer wieder, wenn ich bei den Damen Anklang finde. Ich danke herzlich! (Abg. Dr. Fekter: Tatsächliche Berichtigung!)

Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Frau Dr. Fekter hat gerade über diese Außerstreitgesetz-Novelle gesagt, es handle sich dabei um die größte Reform, die es im Justizressort jemals gegeben hätte. – Diese Aussage ist falsch! (Abg. Scheib­ner: Das ist ja keine tatsächliche Berichtigung! Das geht nicht! Das ist eine politische Wertung!)

 


Präsident Dr. Andreas Khol (das Glockenzeichen gebend): Das ist keine tatsächliche Berichtigung, Herr Abgeordneter!

 


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